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Beirat für BürgerInnenbeteiligung

Protokoll der 19. Sitzung am 4. Oktober 2016, 16.30 - 18.45 Uhr, Rathaus, Bertha von Suttner Raum

Anwesende: Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch, Mag. Pia Paierl (Büro Stadtrat Rüsch), Wolf-Timo Köhler (Stadtbaudirektion, Ref. f. BürgerInnenbeteiligung), Hilde Zink (Stadtbaudirektion, Ref. f. BürgerInnenbeteiligung) 

Mitglieder: Ing. Raimund Berger, Maria Dunkl-Voglar, Dr. Elmar Ladstädter, Margit Schaupp, DI Dr. Franz-Josef Krysl (entschuldigt), DI Ute Stotter, Prof. Dr. Franz Brunner, DI Günther Tischler (entschuldigt), DI Andrea Redi 

Ersatzmitglieder: DI Henrike Bayer, Martina Bacher (entschuldigt), Karl-Heinz Herper

DI Bernhard Inninger (Abteilungsvorstand Stadtplanungsamt)

Tagesordnungspunkt 2: Protokoll der 18. Sitzung

Ergebnis: Das Protokoll der 18. Sitzung wird besprochen und genehmigt.

Tagesordnungspunkt 1: Nachfolge für Beiratsmitglieder

Mag. Thomas Fiebich hat schriftlich den Wunsch geäußert, aus beruflichen Gründen zukünftig als Ersatzmitglied gereiht zu werden. Sandra Seiwald hat aufgrund vielfältiger ehrenamtlicher Aufgaben und der damit verbundenen Terminkollisionen die Mitgliedschaft im Beirat zurückgelegt. 

Ergebnis: Die Mitglieder des Beirates stimmen mit einer Stimmenenthaltung dafür, dass Mag. Thomas Fiebich auf den letzten Listenplatz der Ersatzmitglieder gereiht wird. An seine Stelle tritt als Mitglied des Beirates Karl-Heinz Herper als bisher erstgereihtes Ersatzmitglied. Der Email Verteiler der geschäftsführenden Stelle umfasst weiterhin die Mitglieder des Beirates sowie die drei erstgereihten Ersatzmitglieder.

Stadtrat Rüsch wird im Vorfeld seiner Nachnominierung eines Beiratsmitgliedes für Sandra Seiwald einen Kandidaten zur nächsten ordentlichen Sitzung des Beirates für BürgerInnenbeteiligung einladen.

 

Tagesordnungspunkt 3: Rahmenpläne und Folgeinstrumente (Abteilungsvorstand DI Bernhard Inninger)

Weil er nicht an der Sitzung teilnehmen konnte wurde von DI Dr. Krysl ein Schreiben übermittelt zum Thema „Verbesserung der Bürgerinformation bei Vorstellung von Bebauungsplänen". Es geht darin konkret um Informationsveranstaltungen zu zwei benachbarten Bebauungsplan-Gebieten während der öffentlichen Auflage der Planentwürfe. Dabei wären Aussagen von MitarbeiterInnen des Stadtplanungsamtes zu einer straßenbegleitenden Baumreihe von BürgerInnen so verstanden worden, dass die Baumreihe komplett erhalten bleibt. Tatsächlich wurden jedoch XXX Bäume entfernt. Das Schreiben wird an die Beiratsmitglieder weitergeleitet.

DI Bernhard Inninger erläutert, dass die angesprochene Baumreihe nicht im Bebauungsplan-Gebiet liegt sondern außerhalb straßenbegleitend im öffentlichen Gut. Die inhaltliche Aussage zum Bebauungsplan meinte, dass in der konkreten Bebauungsplanung alles dafür getan wurde, dass durch diese selbst die Baumreihe nicht berührt wird, z.B. dass auf ausreichende Abstandsregelungen im Bebauungsplan geachtet wurde, damit auch die Wurzelbereiche der Bäume von der benachbarten Bebauung nicht beeinträchtigt werden. Missverständnisse könne man lediglich damit zu vermeiden versuchen, dass MitarbeiterInnen der Verwaltung, noch mehr darauf achten, für Laien verständlich Zusammenhänge darzustellen und zu formulieren. 

Maria Dunkl-Voglar weist darauf hin, dass die Bedeutung von Rahmenplänen bei großen Stadtentwicklungsgebieten und der Zusammenhang mit nachfolgend erstellten Bebauungsplänen in diesen Gebieten nicht nachvollziehbar sind.

DI Bernhard Inninger erläutert, dass ein Rahmenplan nicht wie eine Verordnung rechtsverbindlich ist. Rahmenpläne werden erstellt, um eine gemeinsame Vision darzustellen und Grundsätze festzulegen. Ein Rahmenplan ist eine Gesamtschau auf ein Gebiet. In der Bebauungsplanung, die häufig erst Jahre später folgt, wird dann konkret und rechtsverbindlich die weitere Entwicklung festgelegt. 

In Bebauungsplänen werden auch Grünräume und Baumstandorte festgelegt. Eine begrenzte Anzahl von Kontrolleuren der Bau- und Anlagenbehörde hat dann auch die Aufgabe, die Umsetzung zu prüfen, was in Bebauungsplänen zu den Grünräumen festgelegt wurde. 

DI Andrea Redi berichtet von einem Wohnprojekt in Wien, bei dem Architekten gemeinsam mit zukünftigen BewohnerInnen geplant und nach dem soziokratischen Modell der Entscheidungsfindung entschieden haben. Wohnbaugruppen könnten in Wien Wohnbauförderung erhalten, es gebe in Wien ein politisches Klima in dem Baugruppen gefördert werden.

DI Bernhard Inninger erklärt, dass die Wohnbauförderung in der Zuständigkeit des Landes liegt. Für Baugruppen gibt es eine Ansprechpartnerin in der Stadtbaudirektion, die als Informationsdrehscheibe fungiert. 

Ergebnis: Die Eigenschaft eines Rahmenplans als Leitgedanke und Vision mit Flexibilität für zukünftige Entwicklungen soll besser kommuniziert werden. Bei einer allfälligen Erstellung von Rahmenplänen soll ein verstärktes Augenmerk auf Angebote zur Mitwirkung für BürgerInnen gelegt werden.

 

Tagesordnungspunkt 4: Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung

Bericht vom Lenkungsausschuss 12.7.2016 und von der Basisgruppensitzung am 9. August 2016/Wolf-Timo Köhler

Im Lenkungsausschuss im Juli wurden Empfehlungen des RCE zur weiteren Umsetzung der Leitlinien vorgestellt und diskutiert. Zum Ende des Evaluationszeitraumes wird ein Bericht in den Gemeinderat eingebracht.

Bei Vorhaben von anderen Gebietskörperschaften im Stadtgebiet kann nicht auf der Vorhabenliste informiert werden. In der Basisgruppe Leitlinien wurde diesbezüglich besprochen, dass an Interessierte ein Angebot gerichtet werden soll, zur Hilfestellung bei der Suche nach den richtigen AnsprechpartnerInnen. Hierfür wurde eine Textänderung des Einleitungstextes der Vorhabenliste unter www.graz.at/vorhabenliste vorgenommen.

Von Mitgliedern des Beirates wird kritisiert, dass von der Holding Graz noch keine Umsetzungsschritte der Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung bekannt sind. 

Ergebnis: Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch initiiert einen Termin mit VertreterInnen der Holding um die Umsetzung der Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung durch die Holding zu besprechen.

Tagesordnungspunkt 5: BürgerInnen-Information/Beteiligung/Mitwirkung/Mitentscheidung.

Wo stehen wir? Wo wollen wir hin? - Klärung der geschäftsordnungsgemäßen Aufgaben des Beirates.

Ergebnis: Ende Oktober / Anfang November wird der TOP 5 in einer außerordentlichen Beiratssitzung bearbeitet. Eingeladen werden die aktuellen Mitglieder des Beirates und die ersten drei Ersatzmitglieder. 

Statements zum Thema der außerordentlichen Sitzung des Beirates: 

Dr. Elmar Ladstädter: Die Zusammenarbeit mit Herrn Stadtrat Rüsch und dem Referat für BürgerInnenbeteiligung ist positiv. Der Beirat wurde nicht von der Stadt zur Beratung bei den Inhalten von Planungen eingeladen, wir mussten uns selbst einladen. Die Stadt, die Fraktionen, der Gemeinderat braucht uns nicht wirklich. Zusammensetzung des Beirates muss überdacht werden; die ursprüngliche Idee, dass die Mitglieder aus dem Forum „Mehr Zeit für Graz" gewählt werden, hat sich überholt; eine breitere Basis ist wichtig. 

Margit Schaupp: Es gibt keinen Zuwachs an Mitgliedern beim Forum von „Mehr Zeit für Graz"; die Wahlbeteiligung aus dem Forum „Mehr Zeit für Graz" ist zu niedrig. Der Beirat muss sich öffnen und andere Institutionen ins Boot holen. 

Ing. Raimund Berger: Resümee der Mitwirkung des Beirates für BürgerInnenbeteiligung seit 2008: Die ersten Jahre waren positiv mit der Bearbeitung der Ergebnisse der Planungswerkstatt „Zeit für Graz"; bei der BürgerInnenumfrage konnten wir uns nicht nach unseren Vorstellungen einbringen; eine aktive Mitarbeit des Beirates war möglich bei der Erarbeitung der Leitlinien für BürgerInnenbeteiligung; seit 2008 immer wieder Phasen, in denen nichts zu tun war; bedeutet das, die Stadt braucht uns nicht wirklich?; bei der Erstellung des Stadtentwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes wurden wir nicht eingebunden. Wir wünschen uns eine Mitwirkung im Vorfeld, nicht nur Konsultation. 

DI Henrike Bayer: Die Einladung der ersten drei Ersatzmitglieder sollte beibehalten werden und auch der Informationsfluss. Es ist interessant mitzubekommen, wie der Beirat arbeitet und welche Themen bearbeitet werden, Ersatzmitglieder sollten auch zur außerordentlichen Sitzung eingeladen werden. 

DI Ute Stotter: Den Beirat für BürgerInnenbeteiligung kennt kaum jemand; wir müssen uns öffnen; das kreative Potential des Beirates sollte mehr genützt werden; die Institution Beirat ist jetzt ein starres Modell; ein neues Modell der Zusammenarbeit ist wünschenswert; der Prozess dahin braucht gegenseitige Wertschätzung. 

Karl-Heinz Herper: Die Beteiligung an der Beiratswahl war sehr gering, der Eindruck entsteht BürgerInnenbeteiligung findet im kleinen Rahmen statt; der Beirat für BürgerInnenbeteiligung ist für viele ein unbekanntes Wesen. Es gibt eine gegenseitige Wertschätzung für den Beirat und im Beirat. Zwiespältig gesehen wird: Was erwartet die Stadt vom Beirat, was erwarten die Beiratsmitglieder? Wer gibt Themen vor? Ein „Aktivrahmen" könnte die Geschäftsordnung ergänzen. Eine außerordentliche Sitzung ist gut, um Fazit zu ziehen; wir müssen uns im Beirat klar sein, wohin wir wollen und was für eine Aufgabe wir wollen, dann müssen wir für diese Ziele eine breite politische Basis finden. 

Prof. Dr. Franz Brunner: Bei der Definition der Begriffe Beteiligung/Mitwirkung/Mitentscheidung muss man genau hinschauen; BürgerInnenbeteiligung ist ein Überbegriff; Klarstellung in den Leitlinien ist erfolgt, dass Information die Basis für den Dialog ist, aber kein Beteiligungsangebot an sich; die außerordentliche Beiratssitzung sollte ohne politische VertreterInnen der Gemeinderatsklubs stattfinden, gemeinsame Ergebnisse sollten erst im Anschluss an die Politik übermittelt werden. 

DI Andrea Redi: Es braucht eine echte Wertschätzung gegenüber einem interdisziplinären Zugang bei Planungen; die „Intelligenz der Vielen" sollte gefördert werden; die Vorhabenliste der Stadt gibt es, eine „Vorhabenliste der BürgerInnen" sollte es in Zukunft geben und Informationen darüber wo ich für mein Vorhaben Unterstützung bekommen kann. 

Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch: In der außerordentlichen Sitzung sollten wir versuchen uns auf einen gemeinsamen tragfähigen Weg zu verständigen: Was ist unser gemeinsames Ziel und sind unsere gemeinsamen Positionen? Danach sollten in einem weiteren Schritt VertreterInnen der Gemeinderatsklubs hinzugezogen werden; Änderungen der Geschäftsordnung des Beirates sind nur möglich mit Beschluss des Gemeinderates. 

Tagesordnungspunkt 6: Volksrechtegesetz

Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch: Im Juli wurde ein Gemeinderatsbericht der Präsidialabteilung im Verfassungsausschuss beraten. Kern dieses Berichtes war eine Petition an den Landtag Steiermark, der ersucht wird moderne Möglichkeiten zu schaffen, die Bevölkerung in Entscheidungsfindungen einzubinden. Es geht darin insbesondere um die Frage von neuen Formen von BürgerInnenbefragungen und dahingehende Adaptierungen des Volksrechtegesetzes. Ich habe klar gemacht, dass dieser Zugang für die Mitglieder des Beirates nicht zufriedenstellend ist. Es wurde vom zuständigen Ausschuss des Landes zugesagt, dass wenn ein Entwurf vorliegt, die Stadt dazu Stellung nehmen kann. In diesem Zuge ist es möglich, dass der Beirat für BürgerInnenbeteiligung sich mit dem Entwurf befasst und auch darüber hinausgehende Stellungnahmen zu weiteren gewünschten Instrumentarien abzugeben. Die Stadt kann eine solche Befassung mit dem Entwurf z.B. in Form eines Arbeitskreises initiieren und ich werde diese Bitte auch an den Herrn Bürgermeister herantragen. Das Land entscheidet jedoch inhaltlich. 

Dr. Elmar Ladstädter: Die Vorgehensweise ist nicht zufriedenstellend; wir kennen den Gemeinderatsbericht der Präsidialabteilung nicht. Es ist keine zufriedenstellende Vorgehensweise, dass das Land einen Entwurf vorlegt, der ohne Miteinbeziehung des Beirates für BürgerInnenbeteiligung entstanden ist und nicht gemeinsam erarbeitet wurde.

 

Tagesordnungspunkt 7: Allfälliges

Ing. Raimund Berger: Die Anfrage von Mag.a Barbara Hammerl (Stadtlabor), ob der Beirat, einen „letter of intend" zur Gründung eines Mobilitätslabors abgeben könne, wurde von mir abgelehnt mit dem Hinweis, dass eine gemeinsame Beratung erst in dieser Beiratssitzung erfolgen hätte können. Das wäre jedoch zu spät gewesen. 

Stadtrat Univ.-Doz. DI Dr. Gerhard Rüsch ersucht zukünftig im Vorfeld einer solchen Rückmeldung alle Beiratsmitglieder über die Anfrage in Kenntnis zu setzen und sich mit ihm in Verbindung zu setzen.

Petra Gradwohl

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