Graz verfügt über eigene Gemeindewohnungen, die nach einem transparenten Punktesystem vergeben werden.
Wer kann um eine Gemeindewohnung ansuchen? Österreichische StaatsbürgerInnen, EU-BürgerInnen, BürgerInnen der EWR oder der Schweiz bzw. Personen, denen gem. Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2005 (NAG 2005) idgF der Titel "Daueraufenthalt-EU" verliehen wurde. Die Wohnungen werden nach einem festgelegten Punktesystem vergeben. Lesen Sie mehr: Ansuchen + Voraussetzungen
Tags/Kategorien
Weitere Tipps
- Mietvertragskündigung durch den:die Vermieter:in
- Reparaturkosten – wer übernimmt was?
- Energieausweis verstehen
- Einzug in eine Mietwohnung – mit welchen Kosten ist zu rechnen?
- Eigentumswohnung vermieten – ist das immer möglich?
- Stromkostenbremse ausgelaufen: So sparen Sie
- Schimmel vermeiden: Was wirklich hilft
- Miete: Bezahle ich zu viel?
- Betriebskosten: Ist Ihre Abrechnung korrekt?
- Heizkosten: So kommt die Abrechnung zustande
- Mietvertrag: Auf diese 5 Dinge musst du achten

