Graz verfügt über eigene Gemeindewohnungen, die nach einem transparenten Punktesystem vergeben werden.
Wer kann um eine Gemeindewohnung ansuchen? Österreichische StaatsbürgerInnen, EU-BürgerInnen, BürgerInnen der EWR oder der Schweiz bzw. Personen, denen gem. Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2005 (NAG 2005) idgF der Titel "Daueraufenthalt-EU" verliehen wurde. Die Wohnungen werden nach einem festgelegten Punktesystem vergeben. Lesen Sie mehr: Ansuchen + Voraussetzungen
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