Gemäß §83 des Statuts der Landeshauptstadt Graz wird bis auf Weiteres die Bearbeitung aller Förderungen ausgesetzt. Informationen zu einer allfälligen Wiederaufnahme werden hier veröffentlicht.
Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für die Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten zur Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich der Raumwärme.
Wichtig zu wissen
- Die Förderhöhe beträgt maximal 20 Euro/m² der gedämmten Geschossdeckenfläche, maximal jedoch 50% der anrechenbaren Kosten bzw. maximal 3.000 Euro.
- Förderungsvoraussetzung ist die Wohnnutzung der darunterliegenden Räume, sofern ein ständiger nicht-betrieblicher Aufenthalt gegeben ist.
- Die durchschnittliche Dämmstärke muss mind. 25 cm betragen bzw. darf der U-Wert nach der Sanierung höchstens 0,16 W/m²K betragen.
- Das Datum der Baubewilligung des Gebäudes muss vor dem 01.01.2000 liegen.
- Es gelten die Förderrichtlinien.
So funktioniert es + Formular
- Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
- Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
- Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen.
- Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden.
- Es ist das Antragsformular zu verwenden.
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege.
- Rechnungen können bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden.
- Nachweis über das Datum der Baubewilligung bzw. der Baumaßnahme.
- Bestätigung über das gedämmte Flächenausmaß.
- Bestätigung der ausführenden Fachfirma.
- Fotodokumentation.
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at
