Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für die Dämmung der obersten Geschossdecke von Altbauten zur Verbesserung der Energieeffizienz im Bereich der Raumwärme.
Wichtig zu wissen
- Die Förderhöhe beträgt maximal 20 Euro/m² der gedämmten Geschossdeckenfläche, maximal jedoch 50% der anrechenbaren Kosten bzw. maximal 3.000 Euro.
 - Förderungsvoraussetzung ist die Wohnnutzung der darunterliegenden Räume, sofern ein ständiger nicht-betrieblicher Aufenthalt gegeben ist.
 - Die durchschnittliche Dämmstärke muss mind. 25 cm betragen bzw. darf der U-Wert nach der Sanierung höchstens 0,16 W/m²K betragen.
 - Das Datum der Baueinreichung des Gebäudes muss vor dem 01.01.2000 liegen.
 - Es gelten die Förderrichtlinien.
 
So funktioniert es + Formular
- Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
 - Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
 - Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen.
 - Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden.
 - Es ist das Antragsformular zu verwenden.
 
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
 - Detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege.
 - Rechnungen können bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden.
 - Nachweis über das Datum der Baueinreichung bzw. der Baumaßnahme.
 - Bestätigung über das gedämmte Flächenausmaß.
 - Bestätigung der ausführenden Fachfirma.
 - Fotodokumentation.
 
Fristen und Termine
- Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2025 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
 - Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.
 
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at
