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Sonderbestimmungen: e-Rechnungen an Wohnen Graz

Wir stellen auf e-Rechnungen um

Seit 1. Jänner 2020 akzeptieren wir nur noch die "strukturierte elektronische Rechnung", kurz e-Rechnung, welche Sie über erechnung.gv.at einbringen können.

Allgemeine Informationen zu e-Rechnungen an die Stadt Graz

Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter: e-Rechnungen an die Stadt Graz

Besondere Bestimmungen Wohnen Graz

Symbolbild

Für Rechnungen an Wohnen Graz müssen Sie das Auftragskürzel GRAZ/WOH verwenden. Nur mit diesem Kürzel langt Ihre Rechnung bei uns ein.

Die Informationen zur konkreten Auftragsreferenz und Lieferantennummer finden Sie in unserem Auftragsschreiben. Beispiel für unsere Auftragsreferenz: GRAZ/WOH/AUF 00001 2020 12345

Rechnungen ohne Auftragsschreiben:
Sollte es sich um eine Rechnung ohne Auftragsnummer handeln, so kann Ihre e-Rechnung unter Angabe des Auftragskürzels GRAZ/WOH als Auftragsreferenz eingereicht werden. Sollte Ihnen Ihre Lieferantennummer nicht bekannt sein, erfragen Sie diese bitte bei Wohnen Graz.

Rechnungsanschrift:
Stadt Graz - Wohnen Graz
Schillerplatz 4
8010 Graz

Unsere UID-Nr.: ATU36998709

Rechnungen an Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG's):
Für die von Wohnen Graz verwalteten WEG‘s ist wie oben angeführt vorzugehen - Ausnahme: Die Rechnungsanschrift sowie UID-Nr. der jeweiligen WEG ist zu verwenden.

Auftragsvergaben vor dem 1. Jänner 2020 bzw. definierte Ausnahmen von der e-Rechnungslegung :
Leistungen, welche vor dem 1. Jänner 2020 in Auftrag gegeben wurden, können noch wie bisher abgerechnet und die Rechnung als pdf-Anhang an rechnungen.wohnen.graz@stadt.graz.at übermittelt werden. 
Gleiches gilt, sofern Sie unter eine der definierten Ausnahmen von der elektronischen Rechnungslegung fallen.

 

Sie haben noch Fragen?

Dann wenden Sie sich bitte an rechnungen.wohnen.graz@stadt.graz.at oder +43 316 872-5457.

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