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Grazer Apothekenbetriebszeiten

und Bereitschaftsdienstverordnung

GZ: A 17 - ASV-150387/2015/0023


Verordnung
des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz über die Betriebszeiten und den Bereitschaftsdienst öffentlicher Apotheken in Graz vom 14.11.2019 in der Fassung vom 16.06.2021 (Grazer Apothekenbetriebszeiten- und bereitschaftsdienstverordnung)

Gemäß § 8 Abs 1 und 2 des Apothekengesetzes, RGBl 1907/5 idF BGBl I 2021/50, wird eine Änderung der Bereitschaftsgruppen 4 und 11 der Anlage dieser Verordnung zwecks Verlegung von zwei bestehenden eröffneten Apotheken kundgemacht:

§ 1     Betriebszeiten (Öffnungszeiten an Werktagen)
 

(1) Die öffentlichen Apotheken in Graz haben an Werktagen (Montag bis Freitag) täglich von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 18:00 Uhr, an Samstagen von 08:00 bis 12:00 Uhr für den Kundenverkehr offen zu halten. 

(2) Zeitlich begrenzte Ausnahmen von der Pflicht offen zu halten, wie zum Beispiel für Umbauarbeiten, sind bewilligungspflichtig.


§ 2     Sonderregelungen für bestimmte Werktage

 

(1) Fallen der 24. und 31. Dezember auf einen Werktag (Montag bis Freitag) oder einen Samstag, sind die öffentlichen Apotheken an diesen Tagen von 08:00 bis 12:00 Uhr für den Kundenverkehr offen zu halten. 

(2) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen und nicht auf einen Feiertag fallen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18:00 Uhr, am 8. Dezember, sofern dieser nicht auf einen Sonntag fällt, von 10:00 bis 18:00 Uhr, offenhalten. 

(3) Die Verpflichtung zur Versehung der Bereitschaftsdienste gemäß §§ 3 und 4 bleibt davon unberührt.


§ 3     Allgemeiner Bereitschaftsdienst

 

(1) Die öffentlichen Apotheken in Graz haben außerhalb ihrer Betriebszeiten gemäß § 1 und § 2 Bereitschaftsdienst zu leisten und werden nach ihrer gegenseitigen Entfernung und ihrer Lage zu den Hauptverkehrswegen in zwölf Bereitschaftsdienstgruppen laut Anlage 1 zu dieser Verordnung eingeteilt, wobei jede Gruppe den ganzen Stadtraum umfasst. Neu eröffnete öffentliche Apotheken werden von der Behörde in die entsprechende Bereitschaftsdienstgruppe eingeteilt (durch Kundmachung der Gruppenänderung der Anlage 1 dieser Verordnung). 

(2) Die öffentlichen Apotheken in Graz haben den Bereitschaftsdienst tageweise wechselnd in fortlaufender Reihenfolge der Bereitschaftsdienstgruppen 1 bis 12 (laut Anlage 1),

a) Montag bis Freitag von 18:00 bis 08:00 Uhr des Folgetages und
b) samstags, sonntags und feiertags von 08:00 bis 08:00 Uhr des Folgetages zu versehen.

Der Dienstwechsel der Gruppen erfolgt täglich um 08:00 Uhr.
 
(3) Zeitlich begrenzte Ausnahmen vom Bereitschaftsdienst gemäß Abs. 2, wie zum Beispiel bei Umbauarbeiten, sind bewilligungspflichtig.


§ 4     Besondere Bereitschaftsdienste

 

(1) Zusätzlicher Bereitschaftsdienst bei offener Tür an Werktagen (Montag bis Freitag) sowie an Samstagen, sofern diese nicht unter die Sonderregelung des § 2 fallen, ist zulässig in der Zeit der Mittagspause gemäß § 1 Abs. 1 (Betriebszeiten). 

(2) Unbeschadet der Einteilung einer Apotheke in eine Bereitschaftsdienstgruppe nach § 3 dürfen die Apotheken an Werktagen (Montag bis Freitag), ausgenommen 24. und 31. Dezember, zu den Tagesrandzeiten von 07:30 bis 08:00 Uhr und von 18:00 bis 19:00 Uhr sowie an Samstagen von 12:00 bis 18:00 Uhr (ausgenommen der Samstag fällt auf einen Feiertag), Bereitschaftsdienst bei offener Tür versehen; dies maximal 8 Stunden wöchentlich außerhalb der Betriebszeiten gemäß § 1 Abs. 1 unmittelbar vor und/oder nach den Betriebszeiten gemäß § 1 Abs 1, wenn ein lokaler Bedarf an Arzneimittel besteht. 

(3) Diese zusätzlichen Bereitschaftsdienstzeiten sind von der Apotheke der Behörde und der Landesgeschäftsstelle der Österreichischen Apothekerkammer vier Wochen vor der erstmaligen Leistung schriftlich zu melden. Ebenso schriftlich anzuzeigen ist die Einstellung der zusätzlichen Betriebszeiten zum Jahresende.


§ 5     Allgemeine Bestimmungen und Strafbestimmungen zu den Betriebszeiten und zum Bereitschaftsdienst

 

(1) Jede öffentliche Apotheke hat auf ihren Bereitschaftsdienst gemäß §§ 3 und 4 sowie auf bewilligte Ausnahmen gemäß den §§ 1 Abs. 2 und 4 Abs. 3 in geeigneter Form in der Nähe der straßenseitigen Eingangstür der Apotheke und der Nachtdienstglocke hinzuweisen. Außerhalb der Betriebs- und Bereitschaftsdienstzeiten einer öffentlichen Apotheke ist auf die nächsten diensthabenden öffentlichen Apotheken hinzuweisen. Dieser Hinweis muss deutlich sichtbar und bei Dunkelheit gut beleuchtet sein. 

(2) Die öffentlichen Apotheken haben die nach den Bestimmungen dieser Verordnung festgelegten Betriebszeiten und Bereitschaftsdienstzeiten einzuhalten. Außerhalb dieser Zeiten ist ihnen die Durchführung von Kundinnen- und Kundenverkehr verboten. 

(3) Während des Bereitschaftsdienstes gemäß §§ 3 bis 4 muss die für die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Bereitschaftsdienstes der Apotheke erforderliche Anzahl an Apothekerinnen / Apothekern zur Abgabe von Arzneimitteln anwesend sein. 

(4) Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretung gemäß § 41 Apothekengesetz bestraft.


§ 6     Inkrafttreten

 

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Am 1. Jänner 2020 versehen die Apotheken der Gruppe 1 ab 08:00 Uhr Bereitschaftsdienst gemäß § 3. 

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten sämtliche bisherigen Verordnungen des Bürgermeisters der Stadt Graz betreffend die Festsetzung der Betriebszeiten und die Versehung des Bereitschaftsdienstes während der Sperrzeiten öffentlicher Apotheken in Graz außer Kraft.


 

Anlage 1 gemäß § 3 (Allgemeiner Bereitschaftsdienst)
 

Gruppe Adresse Telefon
1 Floriani-Apotheke, Kärntner Straße 410-412, 8054 Graz 28 36 42
Leonhard Apotheke, Leonhard Platz 3, 8010 Graz 32 21 03
Purpur-Apotheke, Radegunder Straße 47, 8045 Graz 69 37 03
Sonnen-Apotheke, Jakominiplatz 24, 8010 Graz 82 31 59
Adler-Apotheke, Hauptplatz 4, 8010 Graz 83 03 42

2 Bären-Apotheke, Herrengasse 11, 8010 Graz           83 02 67
Schloßapotheke, Eggenberger Allee 44, 8020 Graz 58 23 51
St. Franziskus-Apotheke, Münzgrabenstraße 110, 8010 Graz 82 50 62
Theodor-Körner-Apotheke, Theodor-Körner-Straße 69, 8010 Graz 68 34 94
Paracelsus-Apotheke, Triester Straße 87a, 8020 Graz 27 15 96
Apotheke „Zum goldenen Engel", Griesgasse 12, 8020 Graz         71 20 28

3 Apotheke Liebenau, Ostbahnstraße 3, 8041 Graz      47 23 24
Antonius-Apotheke, Andritz, Weinitzenstraße 2, 8045 Graz 69 13 77
Herz-Jesu-Apotheke, Nibelungengasse 26, 8010 Graz, 83 06 29
Apotheke „Zum grünen Kreuz", Annenstraße 45, 8020 Graz 71 26 80
Schutzengel-Apotheke, Lilienthalgasse 24, 8020 Graz 58 12 65
Green City Apotheke, Olga-Rudel-Zeynek-Gasse 4, 8054 Graz            28 58 00

4 Jakomini-Apotheke, Jakominiplatz 15, 8010 Graz              83 01 61
Aesculap-Apotheke, Burenstraße 72, 8052 Graz   57 44 77
Apotheke „Zur Mariahilf", Volksgartenstraße 20, 8020 Graz 71 34 31
Opern-Apotheke, Opernring 24, 8010 Graz  82 96 47
Helios Apotheke, Lauzilgasse 21, 8020 Graz 26 20 20
Lebenskraft Apotheke, Mariatroster Straße 190, 8044 Graz          39 89 39

5 Apotheke Neuhart, Kärntner Straße 152, 8053 Graz             27 21 88
Apotheke Ragnitz, Ragnitzstraße 177, 8047 Graz     30 13 05
Apotheke Andritz, Weinzöttlstraße 3, 8045 Graz 67 28 08
Kronen-Apotheke, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 28, 8010 Graz  82 62 26
Mohren-Apotheke, Südtiroler Platz 7, 8020 Graz    71 32 80

6 Neutor-Apotheke, Neutorgasse 57, 8010 Graz      82 65 61
Apotheke „Zum hl. Petrus", St. Peter-Hauptstr. 45, 8042 Graz   47 14 42
Panther-Apotheke, Griesplatz 26, 8020 Graz 71 11 47
Peter-Rosegger-Apotheke, Peter-Rosegger-Str. 101, 8052 Graz 28 41 56
St. Josef Apotheke, Andritzer Reichsstraße 52, 8045 Graz   69 11 50

7 Apotheke Puntigam, Triester Straße 373, 8055 Graz 29 10 55
St. Paul-Apotheke, Eisteichgasse 31, 8010 Graz 47 24 29
Apotheke „Zu Maria Trost", Mariatroster Straße 31, 8043 Graz 32 30 47
Stadt Apotheke Graz, Hofgasse 3, 8010 Graz 83 05 66
Apotheke Lend, Wiener Straße 19, 8020 Graz 71 46 91

8 Apotheke „Am Grünanger", Ziehrerstraße 2, 8041 Graz 47 21 18
Apotheke Graz Shopping Nord, Wiener Straße 351, 8051 Graz 67 07 47
Kaiser-Josef-Apotheke, Kaiser-Josef-Platz 5, 8010 Graz 82 95 71
Landschafts-Apotheke, Sackstraße 4, 8010 Graz 83 04 20
Turmapotheke, Waagner-Biro-Straße 47, 8020 Graz 57 51 99

9 Rothlauer-Apotheke, Waltendorfer Hauptstraße 121, 8042 Graz 42 22 10
Apotheke „Zur göttlichen Vorsehung", Heinrichstraße 3, 8010 Graz 32 11 28
Apotheke „Zur St. Anna", Münzgrabenstraße 3, 8010 Graz          83 05 46
Apotheke im Citypark, Lazarettgürtel 55, 8020 Graz 76 47 78
Rosen-Apotheke, Peter-Tunner-Gasse 34, 8020 Graz 57 00 70

10 Salvator-Apotheke, Wickenburggasse 1, 8010 Graz 83 01 12
Apotheke 8052, Lissäckerstraße 2, 8052 Graz 22 54 84
Apotheke Thondorf „Zum hl. Christophorus", Liebenauer Hauptstraße 308, 8041 Graz 40 60 33
Apotheke  der Barmherzigen Brüder Graz „Zum Granatapfel", Annenstraße 4, 8020 Graz  7067-16500
Schönau-Apotheke, Schönaugasse 106, 8010 Graz 82 92 49

11 Apotheke Waltendorf, Waltendorfer Hauptstraße 31, 8010 Graz 82 92 16
Glacis-Apotheke, Glacisstraße 31, 8010 Graz 32 33 92
Dreifaltigkeits-Apotheke, Lazarettgasse 1, 8020 Graz 71 19 87
Kalvarien-Apotheke, Augasse 77, 8051 Graz 68 42 66
Regenbogen-Apotheke, Im Center-West, Weblinger Gürtel 25,
8054 Graz
29 29 79

12 Apotheke „Zum guten Hirten", Leonhardstraße 6, 8010 Graz 32 21 29
Petrifelder-Apotheke, Petrifelderstraße 21, 8042 Graz 47 34 47
Bahnhof-Apotheke, Keplerstraße 112, 8020 Graz 71 51 35
Apotheke „Casa-medica", Ragnitzstraße 16, 8047 Graz 32 20 50
Janus-Apotheke, Wiener Straße 215, 8051 Graz 68 21 43

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