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Tarife Feuerwehr Entgelt-/Gebührenordnung

Indexanpassung 2024

GZ.: F-006230/2005/0053


Richtlinie
 des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 02.12.1993 in der Fassung der Gemeinderatsbeschlüsse vom 08.07.2004 bzw. 14.12.2013, mit der eine Entgelt-/ Gebührenordnung der Feuerwehr der Stadt Graz für entgeltliche/gebührenpflichtige Hilfeleistungen bzw. Bestellungen von Geräten durch die Feuerwehr der Stadt Graz erlassen wird.

Gemäß § 11 der Entgelt-/Gebührenordnung der Feuerwehr der Stadt Graz erfolgt die Anpassung der Gebühren anhand der Teuerungsrate jeweils im Jänner des laufenden Jahres. Dabei ist als Richtwert die Steigerungsrate des Verbraucherpreisindex des Vorjahres heranzuziehen. Die notwendige Anpassung erfolgt selbständig durch die Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr und ist Teil des Budgetbeschlusses.

Die mit Wirkung vom 01.01.2024 geltenden Entgelte werden daher gemäß § 11 der Entgelt-/Gebührenordnung der Feuerwehr der Stadt Graz in Verbindung mit §§ 45 Abs. 2 Ziffer 14 und Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz LGBl. Nr. 130/1967 idgF LGBl. Nr. 118/2021 wie folgt verlautbart:


Entgelt-/Gebührenordnung für entgeltliche/gebührenpflichtige Hilfeleistungen bzw. Beistellungen von Geräten durch die Feuerwehr der Stadt Graz 


§ 1
 

Diese Gebühren-/Tarifordnung findet keine Anwendung, wenn die Feuerwehr zur er­brachten Dienst-, Sach- oder Einsatzleistung auf Grund öffentlich-rechtlicher Be­stimmun­gen verpflichtet war und nach diesen Rechtsvorschriften ein Kostenersatz nicht vorgesehen ist, sowie bei Einsätzen zur Abwendung einer akuten Gefahr für das Leben von Menschen. Soweit jedoch nach den einschlägigen Rechtsvorschriften ein Kosten­ersatz zu leisten ist (zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, bei schuld­hafter Veranlassung einer unnötigen Ausrückung, bei vorsätzlicher oder grob­fahrlässiger Herbeiführung eines Umstandes, der einen Feuerwehreinsatz bedingt), wird dieser nach dieser Gebühren-/Tarifordnung berechnet.


§ 2


Die Gebühren/Entgelte gliedern sich in solche für Personalkosten, Gerätekosten und Verbrauchsgüter.


§ 3
 

(1)     Bei gebührenpflichtigen/entgeltlichen Hilfeleistungen, sonstigen Arbeits­leistungen oder Beistellungen mit Bedienungspersonal der Feuerwehr sind die Wegzeiten vom Standort der Feuerwehr zum Beistellungsort und zurück in die für die Berechnung maßgebende Zeit einzubeziehen, ebenso Wartezeiten und sonstige Unterbrechungen oder Behinderungen, die durch Verschulden des Zahlungspflichtigen oder seiner Organe entstehen. 

(2)     Bei gebührenpflichtigen/entgeltlichen Hilfeleistungen, bei denen auf Grund gesetz­licher Grundlagen eine Pauschalgebühr nicht zulässig ist, müssen in jedem einzelnen Fall die tatsächlich erwachsenen Personal- und Materialkosten verrechnet werden. 

(3)     Bei gebührenpflichtigen/entgeltlichen Hilfeleistungen, bei denen eine Verrechnung wie unter § 3 (2) nicht anzuwenden ist, wird nach Halb-Stundensätzen verrechnet. 

(4)     Die Verrechnung erfolgt pro begonnener halber Stunde, anschließend je angefangene halbe Stunde. 

(5)     Die Tagesgebühren/Tagesentgelte gelten für einmalige zusammenhängende Leistungen innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden ab einer Einsatzzeit von fünf Stunden. Löst ein Feuerwehrfahrzeug ein anderes mit dem gleichen Gebührensatz ab, erfolgt die Verrechnung so, als ob ein Fahrzeug durchgehend in Betrieb gewesen wäre. 

(6)     Werden Geräte und Ausrüstungsgegenstände von einem zu verrechnenden Einsatz­fahrzeug entnommen, hat keine weitere Verrechnung zu erfolgen; dies gilt jedoch nicht für Verbrauchsmaterial. Vom Feuerwehrfahrzeug im Einzelfall zusätzlich mit­ge­führte Geräte und Ausrüstungsgegenständen sind zu verrechnen.


§ 4
 

(1)     Bei der Beistellung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen ohne Bedienungs­personal der Feuerwehr ist für die Berechnung jener Zeitraum maßgebend, den der Benützer - ohne Rücksicht auf die tatsächliche Benützungsdauer - im Besitze der bei­ge­stellten Gegenstände war. Die Berechnung erfolgt nach den im besonderen Teil enthaltenen Tarifsätzen. 

(2)     Die Gebühr/das Entgelt für eine Beistellung ist mit dem halben Neuwert des beige­stellten Gegenstandes nach oben begrenzt, wenn dieser in unbeschädigtem Zustand zurückgestellt wird.


§ 5 

Für die Reinigung und Wiederinstandsetzung von Geräten und Ausrüstung nach besonderen Einsätzen (zum Beispiel Ölalarm, Wassereinsatz), die über das normale Maß hinausgeht, wird der dafür erbrachte Zeit- und Materialaufwand gesondert berechnet.


§ 6
 

Sofern für Dienst- und Sachleistungen in den nachfolgenden Tarifen keine Be­messungs­­­grundlage enthalten ist, ist unter sinngemäßer Anwendung vergleichbarer Positionen eine angemessene Gebühr/Entgelt einzuheben.


§ 7
 

Sofern in den „Besonderen Bestimmungen" Pauschaltarife vorgesehen sind, haben diese anstelle der Verrechnung von Einzelposten Anwendung zu finden.


§ 8


Die Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr ist berechtigt, von den festge­setzten Gebühren im Verhandlungswege abzuweichen, wenn dies zum Nutzen der Stadt Graz ist.


§ 9


Die Abteilung für Katastrophenschutz und Feuerwehr wird ermächtigt, neue Geschäfts­felder unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu eröffnen, wenn daraus eine Steigerung von Einnahmen erzielt werden kann. Das Einver­ständnis des zuständigen Stadtsenatsreferenten ist in diesen Fällen einzuholen.


§ 10
 

Wenn es erforderlich ist, wird die Abteilung für Katastrophenschutz und Feuerwehr ermächtigt, entsprechende Konzessionen zu erwirken, um den gewerberechtlichen Anforderungen zu entsprechen.


§ 11

Die Anpassung der Gebühren anhand der Teuerungsrate erfolgt jeweils im Jänner des laufenden Jahres. Dabei ist als Richtwert die Steigerungsrate des Verbraucher­preis­index des Vorjahres heranzuziehen. Die notwendige Anpassung erfolgt selbständig durch die Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr und ist Teil des Budget­beschlusses.


§ 12
 

Die Entgeltordnung tritt ab 01.01.2013 in Kraft.

Gebühren und Bemessungsgrundlagen

 Entgeltordnung 2023, Erhöhung gegenüber 2022 + 8,6 %

1. Mannschaft (pro Person)

Pos.

Gegenstand

Kosten in €

je Std.

Kosten in €

je Tag

Anmerkungen

1.01

An Werktagen von

06:00 - 18:00 Uhr

71,10

 

 

1.02

An Werktagen von

18:00 - 06:00 Uhr

106,68

 

 

1.03

An Samstagen ab 12:00 Uhr,

bzw. an Sonn- und Feiertagen von 00:00 - 24:00 Uhr

142,2

 

 

2. Fahrzeuge und Anhänger

Pos.

Kosten in € je Std.

Kosten in €

ab 5 Std. bis je 24 Std.

Anmerkungen

2.01

Unter 1,5 t Gesamtgewicht (NF 1, MTF)

57,77

288,85

 

2.02

1,5 t bis 3,5 t Gesamtgewicht (KDO, LKW, MZF, TIF, NF 2, MF)

90,83

454,16

 

2.03

über 3,5 t Gesamtgewicht

123,87

619,36

 

2.04

DLK 23-12

222,77

1.113,84

 

2.05

TMB 54

412,63

2.063,13

 

2.06

Gefahrgutfahrzeug (WAB-US)

280,59

1.402,96

 

2.07

Öleinsatzfahrzeug (KAF)

132,03

660,17

 

2.08

Atemschutz- (WAB KS & MT), Tauch­fahrzeug

230,95

1.154,75

 

2.09

GTLF

230,95

1.154,75

 

2.10

HLF, VFZG, HÖRG, SBF, RLF

165,01

825,05

 

2.11

LKW mit Kran bis 100 kN (WAF, Stap­ler, Radlader)

132,03

660,17

 

2.12

SRF/WLF

230,95

1.154,75

 

2.13

WAB Kran

165,01

825,05

 

2.14

Alle sonstigen WAB inkl. Trägerfahr­zeug, nur Kran Begleitfahrzeug

165,01

825,05

 

2.15

Anhänger 750 bis 3.500 kg Nutzlast, Deko-Anhänger, Pumpen- und Strom­anhänger, Atemschutzanhänger

80,82

404,09

 

Anm. zu Pos. 2.01 bis 2.15: Die Berechnung der Besatzung der Fahrzeuge erfolgt gesondert nach den Pos. 1.01 bis 1.03. Hinsichtlich eingesetzter Geräte bzw. Ausrüstungsgegenstände wird auf Art. IV Abs. 6 verwiesen. Trägerfahrzeuge mit entsprechendem Container bzw. Sattelauflieger (z.B. Öl, GSF, Atem) wer­den wie die Sonderfahrzeuge behandelt.
3. Löschgeräte, Auspumpgeräte, Maschinen und andere Geräte mit motorischem Antrieb

Pos.

Gegenstand

Kosten in € je Std.

Kosten in €

ab 5 Std. bis je 24 Std.

Anmerkungen

3.01

Kübelspritze, Feuer­patsche, tragbare Feuerlöscher Waldbrandrucksack (Lösch- und Treibmittel nach Tarif D)

8,26

41,29

 

3.02

E-Trennschleifer (Trenn­scheiben nach Tarif D), E-Bohr­maschine, E-Fasspumpe, E-Säge, E-Bohrhammer, Nebel­maschine (inkl. Flüssigkeit),

24,77

123,86

 

3.03

Hochleistungslüfter; Tauchpumpe unter 1000 l/min, Wassersauger; Außenbordmotor bis 15 kW( 20 PS), Motorkettensäge, Ölumfüllpumpe, Rettungssäge, Heizkanone

32,98

164,88

 

3.04

Tauchpumpe von 1000 l/ min bis

2000 l/min, Außenbordmotor über 15 kW bis 30 kW (20 PS bis 40 PS), Schmutzwasserpumpe und Tragkraftspritze bis 1000 l/min, Stromerzeuger bis 5 kVA

41,28

206,38

 

3.05

Tauchpumpe über 2000 l/min, Außenbordmotor über 30 kW (40 PS), Auspumpaggregat und Tragkraft­spritze über 1000 l/min, Stromerzeu­ger 5 kVA bis 12 kVA

41,28

206,38

 

Anm. zu Pos. 3.01 bis 3.05: Bei Anwendung der Tagessätze zu diesen Tarifposten ist für Geräte mit Antrieb durch Verbrennungsmotoren der verbrauchte Treibstoff im Sinne der Bestimmungen des Tarifs D gesondert zu verrechnen.
4. Leitern

Pos.

Gegenstand

Kosten in € je Std.

Kosten in €

ab 5 Std. bis je 24 Std.

Anmerkungen

4.01

Tragbare Leitern

16,48

82,41

 

5. Schläuche

Pos.

Gegenstand

Kosten in € je Std.

Kosten in € bis je 24 Std.

Anmerkungen

5.01

Druck- und Saugschlauch - C, B, A

 

16,48

Für jeden weiteren Tag

8,26

5.02

Spezialschläuche (z.B. öl- und säure­fest)

 

16,48

Für jeden weiteren Tag

8,26

6. Schlauchzubehör   

Pos.

Gegenstand

Kosten in € je Std.

Kosten in €

bis je 24 Std.

Anmerkungen

6.01

Hydrantenschlüssel, Kupplungs­schlüssel, Schutzkorb für den Saug­kopf, Schlauchbinde,

Schlauchträger, Übergangsstück

 

8,26

 

6.02

Saugkopf, Strahlrohr ( alle Größen)

 

8,26

 

6.03

Verteiler, Zumischer

 

8,26

 

6.04

Unterflurhydrantenstandrohr mit Schlüssel, Schaumrohr - Schwer­schaum, Schaumrohr - Mittelschaum, Schlauchbrücke

 

32,98

 

7. Atemschutzgeräte

Pos.

Gegenstand

Kosten in € je Std.

Kosten in €

ab 5 Std. bis je 24 Std.

Anmerkungen

7.01

Atemmaske (Filter nach Tarif D), Maske ohne Reinigung

8,26

41,30

 

7.02

Pressluftatmer, komplett (ohne Pressluft), Sauerstoffschutzgerät

(ohne Sauerstoff und Alkali­patrone),

32,98

164,90

 

 

7.03

Füllen einer Pressluftflasche

 

 

 

 

7.03.01

 

 

 

0,4 bis 0,6 l 200 bar 1,64

7.03.02

 

 

 

1 bis 2 l 200 bar  1,64

7.03.03

 

 

 

4 l 200 bar  8,26

7.03.04

 

 

 

7 l 200 bar  8,26

7.03.05

 

 

 

10 l 200 bar  16,48

7.03.06

 

 

 

12 l 200 bar  16,48

7.03.07

 

 

 

15 l 200 bar  16,48

7.03.08

 

 

 

6 bis 7 l 300 bar  16,48

7.03.09

 

 

 

50 l 200 bar  48,35

7.04

Reinigen von Schutzanzügen

32,50

162,51

 

Anm.: Ein Verleih von Atemschutzgeräten ohne Bedienungsmannschaft ist grundsätzlich verboten; die Berechnung der Mannschaft erfolgt nach den Pos. 1.01 - 1.03.

8. Beleuchtungsgeräte

Pos.

Gegenstand

Kosten in € je Std.

Kosten in €

ab 5 Std. bis je 24 Std.

Anmerkungen

8.01

Handscheinwerfer, Arbeitsschein­werfer (mit Stativ und Kabel), Unterwasserscheinwerfer, Kabeltrom­mel

16,48

82,40

 

9. Werkzeuge u. sonstige Einsatzgeräte

Pos.

Gegenstand

Kosten in € je Std.

Kosten in €

ab 5 Std. bis je 24 Std.

Anmerkungen

9.01

Abseilgerät (SAL)

 

64,63

 

9.02

Absperrmaterial, komplett

 

24,76

 

9.03

Autogen-Schweiß- und Schneidegerät (ohne Gas)

 

16,48

 

9.04

Beil (Hammer, Spitz) Bergungs­werkzeug

 

16,48

 

9.05

Drahtseil, je 10 m (z.B. Abschlepp- und Sicherungsseile bis Ø16 mm)

 

8,26

 

9.06

Eimer

 

3,31

 

9.07

Greifzug

16,48

82,40

 

9.08

Hacke - Feuerwehrbeil

 

8,26

 

 

9.09

Haken (Ausräum-, Feuer-, Forst-), Hammer

 

8,26

 

9.10

Arbeitsleine

 

8,26

 

9.11

Hebegerät (mechanisch - Handwinde)

 

16,48

 

9.12

Hebekissen, Hebeballon, Arbeitsdruck über 1 bar (Luft nach Tarif D)

41,28

206,40

 

9.13

Hebekissen, Hebeballon, Arbeits- druck unter 1 bar (Luft nach Tarif D)

49,46

247,29

 

9.14

Leine (Rettungsleine)

 

8,26

 

9.15

Megaphon (ohne Batteriekosten), Blinkleuchten

 

8,26

 

9.16

Baufolie 2 x 50 m

 

 

je lfm 1,05

9.17

Pölzapparat (Graben- und Decken­stütze)

 

8,26

 

9.18

Pressluft-, Trenn- und Meißelhammer (ohne Pressluft)

16,48

82,40

 

9.19

Pressluftbohrer

16,48

82,40

 

9.20

Schäkel

 

8,26

 

9.21

Schaufel, Krampen, Piassavabesen, Handsäge, Astsäge

 

8,26

 

9.22

Schleppstange

 

8,26

 

9.23

Seilrolle, Umlenkrolle

 

8,26

 

9.24

Sprungpolster

82,45

412,23

 

9.25

Krankentrage (Bergetuch)

 

16,48

 

9.26

Transportroller, Rangierroller

 

16,48

 

9.27

Werkzeug klein (Handwerkzeug je Stk.)

 

8,26

 

9.28

Werkzeugkiste komplett

 

16,48

 

9.29

Zelt bis 10 Mann

 

146,75

(zuzgl. Reinigungsgebühr)

10. Pers. Ausrüstung - Schutzbekleidung

Pos.

Gegenstand

Kosten in € je Std.

Kosten in €

ab 5 Std. bis je 24 Std.

Anmerkungen

10.01

Feuerwehrgurt

 

16,48

 

10.02

Hitzeschutzanzug

16,48

82,40

 

10.03

Hitzeschutzhandschuhe oder Hitze­schutzhaube

 

16,48

 

10.04

Schutzbekleidung Schutzstufe 1:

Brandschutzbekleidung, Einsatzbe­kleidung Reinigung nach Artikel V

 

32,98

 

10.05

Schutzbekleidung Schutzstufe 2: Teil­schutzbekleidung leichter Kontamina­tionsschutz (nicht gasdicht) Leichter Hitzeschutz (therm. Strahlung)

41,28

206,40

 

10.06

Schutzbekleidung Schutzstufe 3, Voll­schutzbekleidung

Schwerer Kontaminationsschutz (gas­dicht), Schwerer Hitzeschutz (Flam­men)

128,94

644,70

 

10.07

Stiefel (Gummi) kurz oder lang

 

16,48

 

10.08

Wathose

 

32,98

 

11. Wasserdienst

Pos.

Gegenstand

Kosten in € je Std.

Kosten in €

ab 5 Std. bis
je 24 Std.

Anmerkungen

11.01

Anker, Ankerseil, Arbeitsleine

 

8,26              

 

11.02

Motorzille (Kraftstoff nach Tarif D)

41,28

206,40

 

11.04

Schiffshaken

 

8,26

 

11.05

K-Boot (Jetboot) (Kraftstoff nach Tarif D)

330,00

1.650,00

 

11.06

Rettungsring (samt Leine)

 

8,26

 

11.07

Ruder

 

8,26

 

11.08

Schlauchboot (ohne Motor)

35,81

179,06

 

11.09

Schlauchboot (mit Motor) (Kraftstoff nach Tarif D)

51,26

256,29

 

11.10

Rettungsweste

8,26

41,30

 

11.11

Taucheranzug (trocken) komplett

 

128,94

 

11.12

Taucheranzug (nass) komplett

 

82,45

 

11.13

Zille (Holz) komplett ohne Motor

32,98

164,88

 

Anm.: Die Beistellung eines Motorbootes erfolgt nur mit Bedienungsmannschaft (Schiffsführer); die Berechnung hierfür erfolgt gesondert nach den Pos. 1.01 - 1.03.
12. Fernmeldeeinrichtungen

Pos.

Gegenstand

Kosten in € je Std.

Kosten in €

ab 5 Std. bis je 24 Std.

Anmerkungen

12.01

Handfunkgerät

 

32,52

 

13. Einsatzgeräte für gefährliche Stoffe 

Pos.

Gegenstand

Kosten in € je Std.

Kosten in €

ab 5 Std. bis je 24 Std.

Anmerkungen

13.01

Deko - Plane Tychem F 4,0 m x 4,0 m (RLF)

 

 

538,82

13.02

Otter Wanne 100 x 100 x 25

Otter Wanne 60 x 60 x 25

 

 

327,00

271,11

13.03

Explosimeter, Gasspürgerät
(Prüfröhrchen als Verbrauchsmaterial)

24,77

123,86

 

13.04

Denios leitfähiges Fass 25 l

Denios leitfähiges Fass 75 l

 

 

226,08

251,18

13.05

Strahlenmessgerät

24,77

123,86

 

13.06

Auffang-Rinne Edelstahl 4-teilig

8,26

41,30

 

13.07

Chemiegummistiefel

 

 

110,31

13.08

Edelstahlbehälter (rund) mit Deckel

41,29

206,44

 

13.09

Eimer, Edelstahl 10 l

 

16,48

 

13.10

Fass-Pumpe Flux ex-gesch. m. Zube­hör

41,29

206,44

 

13.11

Handmembranpumpe Edelstahl

24,77

123,86

 

13.12

Handumfüllpumpe

24,77

123,86

 

13.13

Einwegschutzanzug

 

 

37,10

13.14

Chemieschutzanzug Stufe 2

 

 

222,96

13.15

Denios Ölsperre 300 x 18 cm

Ölsperre Trijopa 160 x 18 cm

 

 

332,95

89,17

13.16

Schlauchquetschpumpe, EEx Umfüll­pumpe

82,55

412,77

 

13.17

Pauschale für alle übrigen Messgeräte (z.B. Mehrgasmessgerät)

24,77

123,86

 

13.18

Schadstoffanalysegerät

82,55

412,77

 

14. Tarif für pauschalierte Beistellungen und Einsatzleistungen 

Pos.

Gegenstand

Kosten in € je Std.

Kosten in €

ab 5 Std. bis je 24 Std.

Anmerkungen

14.01

Pauschalentgelt für die Hilfeleistung bei defekten Aufzügen

 

 

pro Einsatz      404,61

14.02

Wassertransport nur Tanklöschfahr­zeug (GTLF) mit Fahrer (Pauschale)

 

 

je Fahrt      317,27

bis zu 10.000 l

14.03

Lagergebühr für die Aufbewahrung von

- Treibstoffen und Flüssigkei­ten pro Kanister (20 Liter), bzw. bis Mengen von 100

Li­ter

- Gerätschaften wie Kleinfahr­zeuge (Moped, Fahrrad, etc.) oder

- Handelswaren pro Einheit (z.B. Zementsäcke, div. Lade­gut, etc.)

 

8,26

 

14.04

1 Nachrichtentechniker

 95,19

 

Werktag

06:30 bis 14:30 Uhr

14.05

1 Nachrichtentechniker

 142,80

 

Werktag

14:30 bis 22:00 Uhr

14.06

1 Nachrichtentechniker

 190,36

 

Werktag

22:00 bis 06:30 Uhr

14.07

1 Nachrichtentechniker

 142,80

 

Samstag

06:30 bis 22:00 Uhr

14.08

1 Nachrichtentechniker

 190,36

 

Samstag

22:00 bis 00:00 Uhr

14.09

1 Nachrichtentechniker

 190,36

 

Sonn- und Feiertag

00:00 bis 24:00 Uhr

15. Tarif für Brandmeldeanlagen

Pos.

Gegenstand

Kosten in € je Std.

Kosten in €

ab 5 Std. bis je 24 Std.

Anmerkungen

15.01

Feuerwehrbediengebühr monatlich

 

 

82,55

15.01.01

Lizenzgebühr, Auswertezentrale monatlich pro angeschalteter Brandmeldeanlage

 

 

44,07

15.02

Ein- oder Abschaltung je Fall

 

 

148,53

15.03

Brandmelder - Fehl- und

Täuschungs­alarmierung

 

 

Mind.                  627,65

bzw. nach Aufwand ent­sprechend der alarmplan­mäßigen Ausrückung.

In begründbaren Sonderfällen kann bei Vorhandensein einer Be­triebsfeuerwehr der Tarif zur Gänze erlassen wer­den.

16. Tarif für Verbrauchsmaterialien

Pos.

Gegenstand

Kosten in € je Std.

Kosten in €

ab 5 Std. bis je 24 Std.

Anmerkungen

16.1

Kraftstoffe, Öle, Reinigungsmittel

(z.B. Benzin, Gemisch, Dieselkraft­stoff, Motoröl, Petroleum)

 

 

Die Berechnung erfolgt zu Tagespreisen

16.2

Pölzmaterial

(z.B. Gerüstklammer, Holz jeder Art)

 

 

Berechnung erfolgt zu Tagespreisen bzw. nach erhobenen Preisen Stand 2022

16.3

Atemschutzmaterial

(z.B. Alkalipatrone für Sauerstoff­schutzgerät, Alkalipatrone für Tauch­gerät, Atemfilter, Fluchthauben)

 

 

Berechnung erfolgt zu Tagespreisen bzw. nach erhobenen Preisen Stand 2022

16.4

Sonstiges Verbrauchsmaterial

(z.B. Dissousgas, Kohlensäure, Lösch­pulver, Netzmittel, Bindemittel jeder Art, Ölsaugmaterial (Sorbtücher,

-watte, -netzsperre), Sägespäne, Torfmull, Pressluft, Sauerstoff - med. rein, Prüfröhrchen, Schaummittel, Stickstoff, Trennscheiben, Sandsäcke, Türschlösser, usw.

 

 

Berechnung erfolgt zu Tagespreisen bzw. nach erhobenen Preisen Stand 2022

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