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Kommunales Energiekonzept 2017

gem. StROG 2010

GZ.: A 14-060360/2016/0001
GZ.: A 23-028645/2013/0015


Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 19.10.2017 mit dem ein Kommunales Energiekonzept 2017 erlassen wird.

Auf Grund des § 21 Abs 3 Z 5, § 22 Abs. 8 Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010, LGBL. Nr. 49/2010 in der geltenden Fassung, wird verordnet:


§ 1 Allgemeines

Das Kommunale Energiekonzept 2017 besteht aus dem Wortlaut (Verordnungstext) und der zeichnerischen Darstellung (Planwerk) samt Planzeichenerklärung.


§ 2 Fernwärmeausbauplan

Aufgrund der Ausweisung des Grazer Stadtgebietes in einem Entwicklungsprogramm gemäß
§ 11 (9) StROG 2010 als Vorranggebiet zur lufthygienischen Sanierung in Bezug auf die Luftschadstoffemissionen von Raumheizungen werden zur Sicherstellung eines ausreichenden Schutzes vor Immissionen die Entwicklungsmöglichkeiten einer Fernwärmeversorgung (Fernwärmeausbauplan 2017) gemäß Planbeilage festgelegt.


§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Das kommunale Energiekonzept 2017 tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage des elektronisch geführten Amtsblattes im Internet in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Bestimmungen des Kommunalen Energiekonzeptes 2011 (A 14 - 024494/2011/0001,
A 23 - 018424/2004/0012) außer Kraft.

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