GZ.: GGZ-104391/2015/0013
Richtlinie betreffend die Tarife für Bildungs- und Beratungsangebote der Geriatrischen Gesundheitszentren
Richtlinie des Gemeinderates vom 13.12.2018 zur Festlegung der Tarife für Bildungs- und Beratungsangebote der Geriatrischen Gesundheitszentren der Stadt Graz (GGZ).
Auf Grund des § 45 Abs. 2 Z 14 des Statutes der Landeshauptstadt Graz, LGBl 130/1967 idF LGBl 122/2024 wurde beschlossen:
Die Tarife für Bildungs- und Beratungsangebote werden auf Grund von Pkt. 3 dieser Richtlinie für den Zeitraum ab 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
1. Bildungsangebote:
- Tarif für „Praxiskurse im Albert-Schweitzer-Trainingszentrum":
€ 75,00/Kurs/TeilnehmerIn - Tarif für Teilnehmer an Bildungsangeboten des Fortbildungskalenders der GGZ:
€ 312,00/Tag
€ 156,00/Halbtag/TeilnehmerIn
2. Beratungsangebote:
- Tarif für Hospitationen (bis 5 Personen) [exkl. Verpflegung oder Raummiete/Technik]:
Halbtägig: € 749,00
Ganztägig: € 1.249,00 - Tarif für Exkursionen (6-20 Personen) [exkl. Verpflegung oder Raummiete/Technik]:
Halbtägig: € 999,00
Ganztägig: € 1.875,00 - Tarif für Einzelberatung (1 Person): € 187,00/ Stunde
3. Indexanpassung
Künftig sollen die Tarife automatisch angepasst werden. Die Valorisierung erfolgt anhand des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI) - Revision 2015. Die Indexierung erfolgt im 3-Jahres-Rhythmus. Es wird auf ganze € 1,00 gerundet.
Der Geschäftsführer der GGZ kann im Einzelfall einen Preisnachlass von bis zu 50 % für karitative Einrichtungen, die in keiner Konkurrenzsituation mit den GGZ stehen, ermöglichen. Wissenschafts- und Projektpartnern kann der Tarif zur Gänze erlassen werden.