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Fußgängerzonen Linkes Murufer

GZ: A10/1-057044/2013-0008


Verordnung
des des Stadtsenates vom 13.01.2017 mit der für Teile des Stadtgebietes von Graz am linken Murufer Fußgängerzonen verordnet werden.

Gemäß § 76a StVO 1960, BGBl Nr. 159/1960, in der derzeit gültigen Fassung, werden aufgrund des Verhandlungsergebnisses vom 11.01.2017 für Teile des Stadtgebietes von Graz Fußgängerzonen verordnet.


Die beiliegenden Lagepläne, in welchen die örtlichen Begrenzungen, sowie allfällige Ausnahmeregelungen eingetragen sind, bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung. 

Diese Verordnung ist gem. § 44 StVO 1960 durch die entsprechenden Verkehrszeichen kundzumachen und tritt am Tage der Anbringung in Kraft.

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