Wichtig zu wissen
Abgabepflichtig sind:
- Das Halten von Unterhaltungsspielapparaten,
- Filmvorführungen nach dem Steiermärkischen Lichtspielgesetz 1983,
- Erotikveranstaltungen (Stripteaseveranstaltungen, Peepshows, Videopeepshows, Table-Dancing udgl.),
- Pratermäßige Veranstaltungen.
Veranstaltungen unterliegen auch dann der Lustbarkeitsabgabe, wenn sie im Rahmen eines Gewerbes betrieben werden.
Fristen + Termine
Die Lustbarkeitsabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe und monatlich bis zum 15. des Folgemonates zu entrichten.
Kosten
Die Höhe der Lustbarkeitsabgabe finden Sie hier.
Bankverbindung
IBAN: AT69 1400 0862 1002 2823
BIC: BAWAATWW
Kontakt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-3402
E-Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at
Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr - nach Terminvereinbarung