22.03.2021
Möchten Sie einen Gastgarten betreiben? Dafür brauchen Sie:
- Eine Genehmigung des Gastgartens als Teil der Betriebsanlage.
- Ansuchen beim Referat für gewerbliche Betriebsanlagen der Bau- und Anlagenbehörde
- Einen Gestattungsvertrag mit dem Straßenamt, wenn öffentliches Gut beansprucht wird.
- Ansuchen beim Straßenamt: strassenamt@stadt.graz.at
- Beachten Sie die Aufstellungsrichtlinien für Gastgärten auf öffentlichem Gut.
- Ob auch eine baurechtliche Genehmigung notwendig ist, klären Sie bitte im Servicecenter ab.
Möchten Sie einen Heizstrahler an der Fassade anbringen und das Gebäude liegt in der Altstadtschutzzone? Dafür brauchen Sie:
- Eine Bewilligung nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz.
Erforderliche Unterlagen:
Ansuchen nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz bei der Bau- und Anlagenbehörde Formular auf der Homepage graz.at/baubehoerde unter Baurecht
Planliche Darstellung oder Fotomontage inkl. Lageplan und Baubeschreibung (2-fach)
Zustimmung des Gebäudeeigentümers
Wenn Sie sich beraten lassen wollen, wenden Sie sich bitte an das Servicecenter Bau und Anlagen:
Per E-Mail bab@stadt.graz.at oder telefonisch +43 316 872-5975
Möchten Sie freistehende Heizgeräte aufstellen? Dafür brauchen Sie:
- Im Falle von gasbetriebenen Heizgeräten ist zusätzlich eine gesonderte Bewilligung beim zuständigen Betriebsanlagenreferat der Bau- und Anlagenbehörde einzuholen.
- Aufstellungen sowie Zuleitungen über öffentliches Gut benötigen zusätzlich eine Abstimmung mit dem Straßenamt.
- Bei Nutzung elektrisch betriebener Heizgeräte sind die Herstellervorgaben einzuhalten.
Informationen und Formulare:
- Bau- und Anlagenbehörde - Gewerbliche Betriebsanlagen
- Straßenamt - Nutzung von Straßen und Plätzen - Bewilligung
Informationen zum Download: Bau- und Anlagenbehörde informiert zu Wintergastgärten und Heizgeräte
Stand: 18. Dezember 2020