Aufschließungsgebiete, Bebauungspläne, Stadt(teil)entwicklungskonzepte, sonstige städtebauliche Projekte
Die Abteilung für Verkehrsplanung erstellt Gutachten und Stellungnahmen zu Stadt(teil)entwicklungskonzepten sowie zu Themen der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung. Hierzu wird die Übereinstimmung mit übergeordneten Strategien bzw. Beschlüssen wie zum Beispiel Verkehrsplanungsrichtlinie, Mobilitätsstrategie, Radoffensive, Masterplan Gehen und Masterplan öffentlicher Verkehr überprüft.
Mobilitätsverträge
Ein Mobilitätsvertrag wird zwischen der Stadt Graz und den ausführenden Bauträger:innen im Zuge von Bebauungsplänen abgeschlossen und dient dazu, den durch das Bauvorhaben zu erwartenden Kfz-Verkehr zu vermindern.
Wettbewerbe
Auch bei städtebaulichen Wettbewerben sind verkehrliche Rahmenbedingungen abzustimmen. Die Themen können dabei sehr unterschiedlich sein und betreffen beispielsweise Durchwegungen für den Rad- und Fußverkehr, Infrastruktur für öffentlichen Verkehr, Vorgaben für Rad- und Kfz-Stellplätze, Car- und Bikesharing sowie die Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr.
Bauvorhaben
Bei Bauverfahren bedarf es immer wieder einer verkehrlichen Abstimmung durch die Bauherr:in. Typische Themen im Zuge von Bauverfahren sind neben der Anzahl der Stellplätze auch beispielsweise Flächenbedarfe für den Ausbau der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur
Fachbeirat für Baukultur
Die Verkehrsplanung prüft die Einreichunterlagen zum Fachbeirat auf Übereinstimmung mit den übergeordneten Konzepten sowie auf die Anzahl und Ausführung der Stellplätze für Fahrräder und Kfz. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf Sicherheit und barrierefreie Erreichbarkeit von Radabstellanlagen sowie der Förderung des öffentlichen Verkehrs und Sanfter Mobilität.
Straßenrechtliche Gutachten
Im Zuge von straßenrechtlichen Verfahren sind diverse Gutachten zu den Einreichunterlagen erforderlich. Die Gutachter:innen der Abteilung für Verkehrsplanung überprüfen im Zuge eines straßenrechtlichen Projekts dabei die Übereinstimmung mit übergeordneten Strategien bzw. Beschlüssen wie zum Beispiel Verkehrsplanungsrichtlinie, Mobilitätsstrategie, STEK, Bebauungspläne, Radoffensive aber auch RVS und LStVG. Durch die Beurteilung des öffentlichen Verkehrsinteresses wird die Widmung und die Eignung der Verkehrsflächen als Gemeindestraße begründet.
Begleitung Verkehrsgutachten / Verkehrsuntersuchungen
Begleitung bei der Erstellung von Verkehrsgutachten und Verkehrsuntersuchungen im Rahmen von diversen verkehrlichen Belangen.
Kontakt
Abteilung für Verkehrsplanung
Europaplatz 20 | 8020 Graz
Tel.: +43 316 872-2881
E-Mail: verkehrsplanung@stadt.graz.at