GZ.: A16-011839/2020/0001
Verfügung des Stadtrates vom 12.12.2019 betreffend die Vergabe von Auslandsstipendien für Bildende Kunst und Film der Stadt Graz
Auf Grund des § 61 Abs. 1 und Abs. 3 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 LGBl 130/1967 idF LGBl 97/2019 wurde beschlossen:
1. Dotation/ Förderungsziel
Die Stadt Graz vergibt vorbehaltlich der Beschlussfassung im Stadtsenat seit 2014 zwei Auslandsstipendien für Bildende Künstler*innen (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Objektkunst, Medien- und Netzkunst, Film).
Zeitrahmen wie auch Ziel- bzw. Herkunftsland sind dabei flexibel und sollen von den Künstler*innen und den vergebenden Institutionen gemeinsam in einem finanziellen Gesamtrahmen von je Euro 5.000,00 vereinbart werden. Ziel ist die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes von Grazer Bildenden Künstler*innen und Filmschaffenden, denen die Verwirklichung eines künstlerischen Projekts in einem sie besonders interessierenden Land ermöglicht werden soll. Daraus soll sich wiederum die Möglichkeit ergeben, aus diesem Besuch entstehende Projekte im Rahmen von Gegenbesuchen zu entwickeln. Die Stipendiat*innen erklären sich bereit, innerhalb eines Jahres nach erfolgter Vergabe die Ergebnisse ihrer künstlerischen Tätigkeit des Arbeitszeitraums der Öffentlichkeit zu präsentieren oder einen umfassenden Tätigkeitsbericht mit künstlerischen (Zwischen)Ergebnissen zu verfassen.
2. Vergabekriterien für Grazer Künstler*innen und Filmschaffende
- Ausgewiesener Graz-Bezug: Geburtsort Graz oder Wohnort Graz oder Arbeitsschwerpunkt in der Stadt Graz
- Künstlerische Qualität
- Mindestens eine öffentliche Präsentation der Werke in Graz oder eine umfassende Dokumentation mit Filmtrailer und/oder Katalog
3. Vergabekriterien für ausländische Künstler*innen und Filmschaffende
- Künstlerische Qualität
- Mindestens eine öffentliche Präsentation der Werke in Graz oder eine umfassende Dokumentation mit Filmtrailer und/oder Katalog
4. Erforderliche Einreichungsunterlagen (in deutscher Sprache)
- Formular Auslandsstipendium für Bildende Kunst und Film (1-fach)
- Motivations-Statement mit formlosem Ansuchen (6-fach)
- Biografie (6-fach)
- Verzeichnis von Ausstellungen (6-fach)
- Kataloge (1-fach)
- diverse Dokumentationen, Pressebericht u. ä. (6-fach)
- (Für Grazer Künstler*innen: Nennung des bevorzugten Landes für den Stipendienaufenthalt)
5. Vergabemodus
- Ausschreibung
- Bewertung durch Jury und Vertretung jener Grazer Institutionen, die fähig sind, Künstler*innen aufzunehmen (Wohnen, Betreuen...)
- Entscheidung durch die zuständigen Organe der Stadt Graz (Kulturstadtrat, Stadtsenat)
- Zudem gestattet der Stipendiat/die Stipendiat*in dem Kulturamt der Stadt Graz, über das Stipendium zu berichten (gegebenenfalls Website, Buch, Katalog, Filmtrailer, Massenmedien wie Zeitungen und Ähnliches). Dafür stellen sie ihre Dokumentation, Filmdokumentation, -trailer, und Reproduktionen bzw. Bilder jener Werke, die im Rahmen des Stipendiums entstanden sind, kostenfrei zur Verfügung und erteilen die unentgeltliche Druckgenehmigung auch über das Jahr hinaus.