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Flächenwidmungsplan 4.03

GZ.: A14-078787/2019/0023


Verordnung
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Graz hat in seiner Sitzung am 23.04.2020 folgende Verordnung beschlossen:

Aufgrund der §§ 42 und 39 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 idF. LGBl. 6/2020 wird der 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz (A 14-020245/2017/0001) in 3 Punkten geändert.


§ 1


Der 4.03 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 03. Änderung besteht aus dem Verordnungswortlaut, der zeichnerischen Darstellung (Planausschnitte Hauptplan) samt Planzeichenerklärung und den zur Verordnung gehörigen Deckplänen (Planausschnitte Deckplan 1 - Bebauungsplanzonierungsplan)

Bei Widersprüchen gilt der Wortlaut der Verordnung, ausgenommen bei angeführten Grundstücksnummern und Flächenangaben. In diesen Fällen gilt die plangraphische Abgrenzung.


§ 2


Gegenüber dem 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz idF. 4.02 werden folgende Änderungen vorgenommen: 

  1. Sportfläche an der Mur

    Ausweisung einer bisher als Freiland festgelegten Fläche als Sondernutzungsfläche im Freiland Sport mit der spezifischen Nutzung Wassersport im Ausmaß von ca. 695m² (Teilfläche des Grundstücks KG 63101 Innere Stadt Grst. Nr. 139/2)

  2. Dietrichsteinplatz - Kopernikusgasse - Kronesgasse - Münzgrabenstraße  (Änderung Deckplan 1)

    Änderung der bisher festgelegten Bebauungsplanpflicht zum Schutz des Innenhofes in eine allgemeine Pflicht zur Erstellung eines Bebauungsplanes

    Die Änderung umfasst eine Fläche von ca. 12.280m².

  3. Mariatroster Straße KG Graz Stadt - Fölling Grst. Nr. 307; Löschung einer Bodenfundstätte

    Entfall der Ersichtlichmachung einer archäologischen Bodenfundstätte im Bereich des Grundstücks Nr. 307 KG Graz Stadt - Fölling


§ 3


Der Verordnungswortlaut zum 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz idF. 4.02 bleibt von der ggst. Änderung unberührt aufrecht.


§ 4


SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

Der 4.03 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 03. Änderung tritt gemäß  § 101 des Statutes der Landeshauptstadt Graz am 07.05.2020 in Kraft.

 
Der 4.03 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz - 03. Änderung liegt im Magistrat Graz, Stadtplanungsamt, Europaplatz 20, 6. Stock, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. 

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