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Nutzungsentgelte städtische Park- und Grünanlagen

GZ.: A8/4-005424/2009/0145


Richtlinie auf Grund des Beschlusses des Stadtsenates vom 17.02.2017, mit der die Nutzungsentgelte für Veranstaltungen in städtischen Park - und Grünanlagen festgelegt werden.

Auf Grund des § 1 Abs. 4 erster Satz der Geschäftsordnung für den Stadtsenat, Anhang A Punkt 2 wurde beschlossen:

  1. Öffentliche Veranstaltungen in städtischen Park- und Grünanlagen sind je nach Umfang nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz 2012 melde-, anzeige- oder bewilligungspflichtig. 

  2. Außerdem benötigen die Veranstalter noch die zivilrechtliche Zustimmung des Grundeigentümers. 

  3. Für Parkanlagen im Privatbesitz der Stadt Graz erteilt die privatrechtliche Genehmigung die A 8/4 - Abteilung für Immobilien. 

  4. Ab dem Jahr 2017 wird auch für diese Veranstaltungen ein Nutzungsentgelt vorgeschrieben. Die Höhe des Entgelts erfolgt analog zur Entgeltregelung für die Benutzung öffentlichen Gutes (Gemeinderatsbeschluss A 10/1 vom 12.12.1988),
    Pkt. 4.10 Veranstaltungen.

    4.10. Veranstaltungen  
    a) mit festen Standplätzen
    pro 100 m² und Tag    4,60
    b) ohne feste Standplätze (wie z.B. Läufe, Umzüge u. dgl.)
    pro lfm und Tag 0,10
    Maximalentgelt insgesamt
    pro Tag 922,70
    pro Veranstaltung  9.226,40
    Mindestentgelt 55,30


  5. Das Nutzungsentgelt errechnet sich aus der beanspruchten Fläche. Für kleinere Veranstaltungen ein Benützungsentgelt von mindestens Euro 47,45/Tag, für Großveranstaltungen gelangen maximal Euro 790,76/Tag zur Vorschreibung. 

  6. Für Auf- und Abbautage werden 50 % des Gebrauchsentgeltes verrechnet. 

  7. Für Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Uhrturmkasematte, Stallbastei und Kanonenbastei werden Euro 550,00/Tag verrechnet. 

  8. Hinweis: Die Anpassung an den Verbraucherpreisindex beruht auf der analogen Anwendung der Entgeltregelung für die Benutzung öffentlichen Gutes.

Entgelte in der Fassung der VPI-Indexanpassung 2026

Nutzungsorte Fläche m² Nutzungsentgelt pro Tag in Euro
Augarten gesamt Maximalbetrag  922,70
Augarten Zone A 10.000 460,00
Augarten Zone B 6.900 349,60
Augarten Zone C 3.700 170,20
Stadtpark Verkehrserziehungsgarten 3.400 36,20
Stadtpark Burgring 3.300 306,90
Stadtpark Pavillon inkl. der befestigten Fläche 400 55,30
Volksgarten gesamt Maximalbetrag 922,70
Volksgarten Platz der Begegnung 2.400 110,40
Volksgarten Arena Mindestbetrag 55,30
Volksgarten Skateranlage Mindestbetrag 55,30
Volksgarten Stupa Mindestbetrag 55,30
Rösselmühlpark 2.400 110,40
Auwiesen 6.200 285,20
div. Parkanlagen (je nach Flächennutzung) Mindestbetrag 55,30
Bezirkssportplätze für Sportveranstaltungen Mindestbetrag 55,30
Uhrturmkasematte Entgelt gem. (7) derzeit vermietet 

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