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Nutzungsentgelte städtische Park- und Grünanlagen

GZ.: A8/4-005424/2009/0144


Richtlinie auf Grund des Beschlusses des Stadtsenates vom 17.02.2017, mit der die Nutzungsentgelte für Veranstaltungen in städtischen Park - und Grünanlagen festgelegt werden.

Auf Grund des § 1 Abs. 4 erster Satz der Geschäftsordnung für den Stadtsenat, Anhang A Punkt 2 wurde beschlossen:

  1. Öffentliche Veranstaltungen in städtischen Park- und Grünanlagen sind je nach Umfang nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz 2012 melde-, anzeige- oder bewilligungspflichtig. 

  2. Außerdem benötigen die Veranstalter noch die zivilrechtliche Zustimmung des Grundeigentümers. 

  3. Für Parkanlagen im Privatbesitz der Stadt Graz erteilt die privatrechtliche Genehmigung die A 8/4 - Abteilung für Immobilien. 

  4. Ab dem Jahr 2017 wird auch für diese Veranstaltungen ein Nutzungsentgelt vorgeschrieben. Die Höhe des Entgelts erfolgt analog zur Entgeltregelung für die Benutzung öffentlichen Gutes (Gemeinderatsbeschluss A 10/1 vom 12.12.1988),
    Pkt. 4.10 Veranstaltungen.

    4.10. Veranstaltungen  
    a) mit festen Standplätzen
    pro 100 m² und Tag    3,95
    b) ohne feste Standplätze (wie z.B. Läufe, Umzüge u. dgl.)
    pro lfm und Tag 0,09
    Maximalentgelt insgesamt
    pro Tag 790,76
    pro Veranstaltung  7.907,60
    Mindestentgelt 47,45


  5. Das Nutzungsentgelt errechnet sich aus der beanspruchten Fläche. Für kleinere Veranstaltungen ein Benützungsentgelt von mindestens Euro 47,45/Tag, für Großveranstaltungen gelangen maximal Euro 790,76/Tag zur Vorschreibung. 

  6. Für Auf- und Abbautage werden 50 % des Gebrauchsentgeltes verrechnet. 

  7. Für Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Uhrturmkasematte, Stallbastei und Kanonenbastei werden Euro 550,00/Tag verrechnet. 

  8. Hinweis: Die Anpassung an den Verbraucherpreisindex beruht auf der analogen Anwendung der Entgeltregelung für die Benutzung öffentlichen Gutes.

Entgelte in der Fassung der VPI-Indexanpassung 2024

Nutzungsorte Fläche m² Nutzungsentgelt pro Tag in Euro
Augarten gesamt   790,76
Augarten Zone A 10.000 395,00
Augarten Zone B 6.900 272,55
Augarten Zone C 3.700 146,15
Stadtpark Verkehrserziehungsgarten 3.400 268,94
Stadtpark Burgring 3.300 261,03
Stadtpark Pavillon inkl. der befestigten Fläche 400 47,45
Volksgarten gesamt Maximalbetrag 790,76
Volksgarten Platz der Begegnung 2.400 94,80
Volksgarten Arena Mindestbetrag 47,45
Volksgarten Skateranlage Mindestbetrag 47,45
Volksgarten Stupa Mindestbetrag 47,45
Rösselmühlpark 2.400 94,80
Auwiesen 6.200 244,90
div. Parkanlagen (je nach Flächennutzung) Mindestbetrag 47,45
Bezirkssportplätze für Sportveranstaltungen Mindestbetrag 47,45
Uhrturmkasematte Entgelt gem. (7) derzeit vermietet 

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