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Open Government Data in Graz

GZ: Präs-008364/2012/0001


Richtlinie des Gemeinderates vom 15.03.2012 zur Umsetzung von Open Government Data in Graz

Auf Grund des § 45 Abs. 6 des Statutes der Landeshauptstadt Graz 1967 LGBl Nr. 130/1967 idF LGBl Nr. 8/2012 wurde beschlossen:


1. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH


Dieses Dokument dient als Grundlage für die Entscheidung der Stadt Graz, in welcher Form und in welchem Umfang sie an den österreichweiten und internationalen OGD (Open Government Data) Initiativen teilnimmt.


2. HINTERGRUND


Die Offenlegung von Verwaltungsdaten wird als Mittel zur Steigerung der Beteiligung in einem gemeinsamen Werterstellungsprozess von Politik, Verwaltung, BürgerInnen, Forschung und Wirtschaft diskutiert. Die damit einhergehende Transparenz von Daten und Informationen steigert das Vertrauen aller an Verwaltungsprozessen Beteiligter, führt zu neuen Geschäftsmodellen und festigt mittel- bis langfristig die bestehenden demokratischen Institutionen.


2.1. Open Government (Öffnung von Staat und Verwaltung)

Open Government wird als ein Sammelbegriff für eine ganze Reihe unterschiedlicher Konzepte und Visionen verwendet, die sich mit bestimmten Facetten einer Öffnung von Staat und Verwaltung auseinandersetzen. Hierzu zählen Überlegungen zu Transparenz 2.0, Partizipation 2.0 und Kollaboration 2.0, der Ansatz offener Innovationen, die Öffnung der Gesellschaft, die offene Gesellschaft, Überlegungen zu freien Daten sowie offene Standards, offene Schnittstellen, quelloffene Software und offene Kommunikationssysteme.

Die Grundsätze von Open Government sind

  • Transparenz: stärkt das Pflichtbewusstsein und liefert den Bürgerinnen und Bürgern Informationen über das Handeln ihrer Regierung und ihrer Verwaltung. Die freie Verfügbarkeit von Daten ist eine wesentliche Grundlage für Transparenz.
  • Partizipation: verstärkt die Effektivität von Regierung und Verwaltung und verbessert die Qualität ihrer Entscheidungen, indem das weit verstreute Wissen der Gesellschaft in die Entscheidungsfindung mit eingebunden wird.
  • Kollaboration: bietet innovative Werkzeuge, Methoden und Systeme, um die Zusammenarbeit über alle Verwaltungsebenen hinweg und mit dem privaten Sektor zu forcieren.

Eine Implementierung einer Open Government Strategie in Verwaltungs- und politische Prozesse sollte daher im Licht des Wandels von Werte- und Entscheidungskulturen erfolgen. Hierfür notwendig sind transparente Prozesse, die Open Government Data zu einer wesentlichen Säule aller Open Government Strategien machen.


2.2 Open Government Data (Offene Verwaltungsdaten)

Open Government Data sind jene nicht-personenbezogenen Datenbestände, die im Interesse der Allgemeinheit ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden.

Open Government Data wird das Potential für gesellschaftlichen, kulturellen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritt zugesprochen. Durch die Nutzbarmachung von nicht personenbezogenen Informationen des öffentlichen Sektors wird die Entwicklung neuer Produkte und Dienste gefördert sowie das Wirtschaftswachstum in Österreich unterstützt. Überdies wird Open Government Data als adäquates Werkzeug gesehen, um die Transparenz des Verwaltungshandelns zu erhöhen, eine bessere Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und BürgerInnen zu ermöglichen und die Demokratie zu stärken.

Bei der Auswahl der zu veröffentlichenden Daten ist zu beachten, dass jene Daten ausgewählt werden, die für die Nutzerinnen und Nutzer interessant und brauchbar sein könnten.

2.2.1. Potentiale

Die zentrale Chance für den Staat ist die Nutzung der Innovationskraft der Gesellschaft und der Wirtschaft. Transparente Daten und nachvollziehbare Entscheidungsprozesse sind der Schlüssel für eine freiwillige Beteiligung an gemeinsamen Werterstellungsprozessen.

Anwendungen, basierend auf offenen Daten, können zu besseren und effizienteren Leistungen führen. Positive gesamtgesellschaftliche Effekte werden durch Umwegrentabilität, durch neue Geschäftsmodelle und dadurch höhere Steuereinnahmen des Staates erwartet. Der präzise Nutzen und Wert von Open Government Data für Politik und Verwaltung kann heute nur eingeschränkt quantifiziert werden.

Ein großer Vorteil für die Verwaltung ergibt sich aus ihrer Rolle als eine Hauptnutzerin von offenen Daten anderer Verwaltungseinheiten.

Mit der Etablierung einer offenen Datenstrategie einhergehend wird die Interoperabilität von Verwaltungsdaten verbessert und die Verknüpfung und Analyse von internen Datenbeständen ermöglicht. Interne Datensätze werden sowohl für interne als auch externe Interessensgruppen sichtbar und fördern so die Zusammenarbeit. Die Chance liegt in vielfältigen Analysen, die zu neuen Erkenntnissen führen können.

Die Einbindung von Gesellschaft und Wirtschaft kann die Datenqualität mit Hilfe Crowdsourcing-Methoden steigern. (Unter Crowdsourcing versteht man die Auslagerung auf die Intelligenz und die Arbeitskraft einer Masse von FreizeitarbeiterInnen im Internet. Eine Schar von ExpertInnen und Dienstleistern generiert Inhalte, löst diverse Aufgaben und Probleme oder ist an Forschungs- und Entwicklungsprojekten beteiligt.) 

Zu den ökonomischen Vorteilen kommt hinzu, dass durch die zunehmende Transparenz auch die Demokratie gestärkt wird und es zu einer Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in den Staat und seine Institutionen führen kann.

2.2.2. Risiken und Hürden

Neben den genannten positiven Effekten können auch negative Auswirkungen durch die erhöhte Transparenz eintreten. Eines der größten Risiken offener Daten sind Interpretationsfehler von Daten; bspw. können statistische Daten durch mangelnde Expertise, fehlendes Hintergrundwissen oder durch die Mischung von Datensätzen unterschiedlicher Qualität falsch interpretiert werden. Die Qualitätssicherung ist daher ein kritischer Faktor, der sowohl top-down durch den Staat und seine Institutionen erfolgen könnte, als auch bottom-up, mittels Überprüfung und Gegenanalyse durch die Gesellschaft, insbesondere durch die Wissenschaft und Einbindung von Universitäten und Fachhochschulen.

Offene Daten können aber auch negative politische und gesellschaftliche, individuelle Auswirkungen haben. Beispielsweise würde ein einfacher Zugang zu Umweltdaten durch kartenbasierte Darstellung, wie Bodenkontamination von Grundstücken, zu direkten Anpassungen am Immobilienmarkt führen. Die Wirkung von Transparenz bei geprüften Daten ist in dieser Hinsicht unbestritten, die kritische Frage ist, wie Politik, Verwaltung und Gesellschaft mit den Ergebnissen umgehen. Auch die bewusste Manipulation durch Datenverfälschung in statistischen Auswertungen oder verfälschte Darstellung in Applikationen stellt die Daten anbietende Verwaltung vor neue Herausforderungen.

Durch die Veröffentlichung als Open Government Data entstehen zusätzliche Initial- und Wartungskosten (Qualitätssicherung, Verfügbarkeit...), die es bei der Planung von Budgets zu berücksichtigen gilt.

Auch wenn Open Government Data Datensätze niemals personenbezogen sind, besteht das Risiko, dass durch die Zusammenführung mehrerer Datenquellen eine Zuordnung zu Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Möglichkeit ist im Vorfeld der Erwägung zu prüfen und einzuschätzen.

2.2.3. OGD Prinzipien

Bei der Veröffentlichung von offenen Daten einer Verwaltungseinheit sollen die folgenden Prinzipien soweit als möglich eingehalten werden. Falls die Einhaltung einzelner Prinzipien nicht möglich ist, soll dies intern begründet und extern dokumentiert werden.

  1. Vollständigkeit: Von der Verwaltung veröffentlichte Datensätze sind so vollständig wie möglich und umfassen Metadaten (Beschreibung und Erklärung der Rohdaten), Formeln und Erklärungen zur Berechnung der Daten. Diese Zusatzdaten und Informationen ermöglichen den Benutzerinnen und Benutzern, die Ausrichtung der verfügbaren Information zu interpretieren und die Datenelemente zu untersuchen und zu analysieren. Die veröffentlichten Daten sollen niemals personenbezogen sein und die öffentliche Sicherheit in keinem Fall gefährden.
  2. Primärquelle: Die Daten werden von der Verwaltung an ihrem Ursprung gesammelt und  veröffentlicht. Dies geschieht mit dem höchstmöglichen Feinheitsgrad, nicht in aggregierten oder sonst wie modifizierten Formaten.
  3. Zeitnahe Zurverfügungstellung: Von der Verwaltung veröffentlichte Datensätze stehen der Öffentlichkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums möglichst aktuell zur Verfügung. Sie werden veröffentlicht, sobald sie erhoben und zusammengestellt wurden. Daten, die in Echtzeit vorliegen, sind direkt über eine Programmierschnittstelle (API) abrufbar.
  4. Uneingeschränkter Zugang: Von der Verwaltung veröffentlichte Datensätze sind möglichst einfach und barrierefrei zugänglich zu machen. Physische Hürden (z. B. die Notwendigkeit, persönlich ein bestimmtes Büro aufzusuchen oder die Anforderung, bestimmte Abläufe zu erfüllen) sind ebenso zu vermeiden wie technische Hürden (z. B. Zugang zu Daten nur über ausgefüllte Eingabemasken oder Systeme).
  5. Maschinenlesbar: Daten werden in etablierten Dateiformaten abgespeichert, die leicht maschinenlesbar sind, sodass automatisierte strukturierte Verarbeitung möglich ist. Die Nutzung unterschiedlicher Dateiformate ist empfehlenswert. Wenn andere Faktoren den Einsatz schwer maschinenlesbarer Formate erfordern, sollen die Daten zusätzlich in maschinenfreundlichen Formaten verfügbar sein. Dateien sollten von einer Dokumentation begleitet werden, die sich auf das Format bezieht und darauf, wie es in Bezug auf die Daten verwendet werden kann.
  6. Nicht diskriminierend: Jede Person kann zu jeder Zeit auf die Daten zugreifen, ohne sich identifizieren oder eine Rechtfertigung für ihr Handeln abgeben zu müssen.
  7. Verwendung offener Standards: Die Formate, in denen die Verwaltung Daten veröffentlicht, sind möglichst offene Standards, über die keine juristische Person die alleinige Kontrolle hat (siehe „OGD- Formate"). Empfehlenswert dazu sind die W3C Standardisierungen und Konventionen der BLSG.
  8. Lizenzierung: Die Verwaltung veröffentlicht offene Verwaltungsdaten unter der Lizenz: Creative Commons Namensnennung 3.0 Österreich (CC BY 3.0 AT) http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/at/deed.de . Dazu muss die Verwaltungseinheit urheber-, patent- und markenrechtliche Fragen im Vorfeld klären.
  9. Dokumentation: Von der Verwaltung veröffentlichte Informationen sind umfassend mit Metadaten dokumentiert und über lange Zeit hinweg zu finden. Einmal online gestellte Informationen werden mit angemessener Versionskontrolle versehen und dauerhaft archiviert.
  10. Nutzungskosten: Da Nutzungskosten als eines der größten Hindernisse für den Zugang zu Datenangeboten der öffentlichen Verwaltung angesehen werden und ein Einheben von Entgelten für den Zugang die Menge der potentiellen NutzerInnen, die bereit sind oder die Fähigkeit haben, die Daten zu verwenden, verzerrt würde, sollen sie unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.


3. ORGANISATORISCHE ANFORDERUNGEN


Um in einer Organisation OGD veröffentlichen zu können, müssen organisatorische Strukturen geschaffen und die entsprechenden Verantwortungen festgelegt werden. Es wird eine Strategiegruppe (Strategiegremium) benötigt, das die Veröffentlichung neuer Datenkataloge freigibt und ein OGD-Team mit MitarbeiterInnen aus den verschiedenen Fachabteilungen und Geschäftsbereichen der Organisationseinheiten des Hauses Graz, das die operativen Tätigkeiten durchführt.

Die Cooperation OGD Österreich hat für österreichische Verwaltungen ein BLSG (Bund, Länder, Städte, Gemeinden) Whitepaper mit Rahmenbedingungen für Open Government Data veröffentlicht.


3.1. Cooperation OGD Österreich

Die Städte Wien, Linz, Salzburg und Graz und das Bundeskanzleramt koordinieren ihre OGD Aktivitäten und stimmen sich über die weitere Vorgehensweise mit den verschiedenen Interessensgruppen ab. Nur durch gemeinsame Standards werden die Daten der öffentlichen Verwaltungen innerhalb von Österreich und Europa austauschbar.


3.2. OGD Strategiegremium

Das OGD Strategiegremium gibt alle neuen Datenkataloge, die veröffentlicht werden sollen, frei. Es tritt vor jeder neuen Veröffentlichungsphase zusammen, mindestens jedoch einmal im Jahr, um die OGD-Strategie und das weitere Vorgehen zu bestimmen und Schwerpunkte zu setzen. Es besteht aus VertreterInnen des Lenkungsausschusses für die OGD-Konzepterstellung (VertreterInnen der obersten Führungsebene der Organisationseinheiten, aus der die Datenkataloge stammen, und VertreterInnen aus der Politik).

Aufgaben:

  • Inhaltliche Freigabe: Widerspricht die Veröffentlichung der Daten den Interessen der Stadt Graz?
  • Festlegen der OGD-Strategie
  • Setzen von Schwerpunkten für die weiteren Phasen

Nach der inhaltlichen Freigabe der neuen Datenkataloge durch das Strategiegremium werden die Datenkataloge im Magistrat dem Stadtsenat vorgelegt. In der Holding werden die Datenkataloge mit einem Vorstandsbeschluss freigeben.


OGD Team

Es wird ein OGD Team aufgestellt, das aus VertreterInnen aus den Fachabteilungen und Geschäftsbereichen der Organisationseinheiten des Hauses Graz besteht. Weitere Mitglieder kommen aus dem Bereich der Technik und des Datenschutzes. Dieses Team fungiert als internes Steuerungsgremium zu Open Government und koordiniert die OGD-Aktivitäten, wie z.B. das interne Datenmonitoring und gibt Auskunft in Fragen von Datenformaten etc.

Das OGD Team dient unter einer eigenen E-Mail-Adresse auch als externe Ansprechstelle und steht für Fragen zu bereits veröffentlichten Datenkatalogen sowie für Vorschläge von im nächsten Schritt zu veröffentlichenden Daten zur Verfügung. Die eingelangten Vorschläge werden im OGD Team bewertet und diskutiert, es erfolgt ein Feedback nach den Prinzipien Gleichbehandlung, Fairness und Verantwortung.

Operative Aufgaben des OGD Teams:

  • Initiierung von Pilotprojekten unter Einbeziehung verschiedener Stakeholder (z.B.: Technologie- und Kreativwirtschaft, Universitäten).
  • Durchführung von Wettbewerben zur Nutzung der Daten.     Durchführung von Befragungen von Stakeholdern.
  • Durchführung von OGD-Plattformtreffen mit der Verwaltung. Dabei werden Stakeholdergruppen zum Diskurs mit der Verwaltung über freizugebende Datensätze und deren Anwendungsmöglichkeiten eingeladen.
  • Begleitung des kulturellen Wandels: Der benötigte Kulturwandel innerhalb der Verwaltung lässt sich nicht verordnen, der Prozess muss langsam und behutsam vorbereitet und begleitet werden. Erfolgreiche Maßnahmen können als Best-Practice-Beispiele bekannt gemacht werden, die Führungsebene muss daran arbeiten, die Verwaltung offener, transparenter und kollaborativer zu machen. Im Rahmen eines internen Ideenwettbewerbs (Vorschlagswesen) können neue Ideen der MitarbeiterInnen der Verwaltung prämiert werden.
  • Festlegung von Kennzahlen zur Erfolgsmessung und Überwachen deren Erreichung: Wird man zunächst eher Kennzahlen verwenden die Prozessoutput messen, so sollte man im Laufe der Zeit Wert auf outcomeorientierte Kennzahlen legen. Kennzahlen können z. B: sein:
    • Anzahl der veröffentlichten Datensets
    • Anzahl der Downloads der Daten
    • Anzahl der BesucherInnen des Datenportals
    • Prozentanteil der Wiederkehrenden BesucherInnen
    • Anzahl der Kommunikationskanäle
    • Zeit, die BesucherInnen auf dem Datenportal verbringen
    • Datengenauigkeit und Datenkonsistenz
    • Datenaktualität
    • Häufigkeit der Datenupdates
    • Reduktion der Anfragen nach Freigabe von Daten
    • Öffentliches Bewusstsein der Open-Government-Initiativen und -Services
    • Öffentliche Wahrnehmung der Offenheit der Verwaltung
    • Zufriedenheit der Öffentlichkeit mit Interaktionen mit der Verwaltung
    • Anzahl der neuen Anwendungen, die auf offenen Daten basieren
  • Überprüfen der Einhaltung der OGD-Prinzipien 

Die Fachverantwortung für OGD soll für den Magistrat in der Präsidialabteilung liegen und ist für die anderen Organisationseinheiten des Hauses Graz zu definieren. In der Holding liegt die Fachverantwortung für OGD im Bereich des Auftragsmanagements bei der Investitionssteuerung. Die Verantwortung für die Technik liegt in der ITG.


4. FORMALE ANFORDERUNGEN


Bei der Veröffentlichung von Verwaltungsdaten sind folgende formale Anforderungen zu beachten.

4.1. Kriterienkatalog für das Daten-Monitoring

Für die Bewertung und das Monitoring von OGD kann folgender Katalog mit Detailbeschreibungen der Indikatoren herangezogen werden. Wenn ein Kriterium mit 0 Punkten bewertet wird, ist dies als KO-Kriterium für die Veröffentlichung zu werten. Die Summe der vergebenen Punkte hilft bei der Reihung der zuerst zu bearbeitenden/veröffentlichenden Datensätze:

Kriterium Erläuterung Bewertung (Punkte 0-5)
Geheimhaltung/ rechtliche Hindernisse Unterliegen die Daten Geheimhaltungspflichten oder sonstigen rechtlichen Beschränkungen?

0: Geheimhaltungspflicht gegeben

1: Einschränkungen vorhanden, kaum änderbar (z.B. EU- Vorgaben)

2: Einschränkungen vorhanden, schwer änderbar (z.B. durch Bundes- oder Landesgesetzgeber)

3: Einschränkungen vorhanden, leicht änderbar (z.B. Gemeinderatsbeschluss)

4: Einschränkungen vorhanden, sehr leicht änderbar (z.B. interne Richtlinien, Verwaltungskultur)

5: keine Einschränkungen
Personenbezug

Sind es personenbezogene Daten bzw. lassen sich Rückschlüsse auf Personen

daraus ableiten? Siehe OGD-Prinzip „Datenschutz"

0: Personenbezogene Daten

1: Nicht anonymisierbare Daten, fehlende Zustimmung kaum einholbar

2: Nicht anonymisierbare Daten, fehlende Zustimmung einholbar

3: Zustimmung zur Veröffentlichung vorhanden (z. B. Förderdaten)

4: Anonymisierbare Daten

5: Kein Rückschluss auf Personen ableitbar
Urheberrecht Besitzt die Stadt Verwaltung das alleinige Urheberrecht der Daten?

0: Urheberrecht von Dritten verunmöglicht Veröffentlichung

1: Lizenzkosten fallen an, Genehmigungen sind einzuholen

2: Lizenzkosten fallen an, Genehmigungen sind vorhanden

3: Keine Lizenzkosten, aber Genehmigungen sind einzuholen

4: Keine Lizenzkosten, Genehmigungen vorhanden

5: Alleiniges Urheberrecht sichergestellt

Nutzen Wie hoch wird der Nutzen für die Gesellschaft (auch andere Behörden) eingeschätzt?

0: Kein Nutzen vorhanden

1: Der Nutzen ist sehr gering

2: Der Nutzen ist gering

3: Der Nutzen ist mäßig

4: Der Nutzen ist hoch

5: Der Nutzen ist sehr hoch

Kosten Wie hoch ist der Aufwand für die Veröffentlichung?

0. Aufwand nicht vertretbar

1: Der Aufwand ist sehr hoch

2: Der Aufwand ist hoch

3: Der Aufwand ist mäßig

4: Der Aufwand ist gering

5: Der Aufwand ist sehr gering

Inhaltliche Datenqualität

Wie hoch wird die Datenqualität eingeschätzt? (Aktualität, Vollständigkeit, Genauigkeit, Fehlerhaftigkeit...)

0: Datenqualität nicht vertretbar

1: Die Datenqualität ist sehr gering

2: Die Datenqualität ist gering

3: Die Datenqualität ist mäßig

4: Die Datenqualität ist hoch

5: Die Datenqualität ist sehr hoch; alle OGD-Prinzipien können eingehalten werden

Technische Verfügbarkeit

Verfügbare Datenformate, offene Standards: 5-Sterne- Modell, OGD-Formate

0: Daten sind nur auf Papier verfügbar

1: Daten sind elektronisch verfügbar

2: Daten sind in maschinenlesbarem Format verfügbar

3: Daten sind in OGD-Formaten verfügbar

4: Daten sind mit URI / als RDF verfügbar

5: Daten sind als Linked Data verfügbar

Synergie

Werden Daten/Dienste bereits anderweitig von der Verwaltung angeboten?

0: Noch nicht publiziert

1: auf der Verwaltungs-Webseite publiziert

2: Auf externen Portalen publiziert/zu publizieren (z.B. Geoland.at, Centropemap, etc.)

3: Aufgrund eines Gesetzes publiziert/zu publizieren (z.B. WGeoDIG)

4: Aufgrund einer EU-Vorschrift publiziert/zu publizieren 5:Für externe KundInnen auf Vertragsbasis publiziert/zu publizieren (z.B. WEBSERVICESunited, POLDION, WK,...)

Einhaltung der OGD-Prinzipien Können die OGD-Prinzipien eingehalten werden?

0: OGD-Prinzipien können nicht eingehalten werden (Erfüllung von weniger als 5 Prinzipien)

1: OGD-Prinzipien können nur teilweise eingehalten werden (Erfüllung von 5 - 7 Prinzipien)

2: OGD-Prinzipien können größtenteils eingehalten werden (Erfüllung von mindestens 8 Prinzipien), Ausnahmegenehmigung für einzelne Prinzipien nicht erteilt

3: OGD-Prinzipien können größtenteils eingehalten werden (Erfüllung von mindestens 8 Prinzipien), Ausnahmegenehmigung für einzelne Prinzipien erteilt

4: Alle OGD-Prinzipien können durch erteilte Ausnahmegenehmigung für 1 Prinzip eingehalten werden

5: Alle OGD-Prinzipien können eingehalten werden

Als erster Schritt werden die Daten, die bereits auf www.graz.at und auf www.holding-graz.at veröffentlicht werden, gesichtet und geprüft, ob sie auch als OGD geeignet sind.

4.2. OGD Formate

Folgende Formate werden für die Datenveröffentlichung empfohlen.

Text-, Tabellen- und Bildformate Endung
Klassische Textdateien .txt
Comma Separated Value .csv
Hypertext Markup Language .html
Extensible Markup Language .xml
Resource Description Framework .rdf
Open Document Formats .odt, .ods...
Newsfeed/Webfeed Syndication .rss
JSON (JavaScript Object Notation) .json

Geodatenformate Endung
Geography Markup Language .gml
GPS Exchange Format .gpx
Keyhole Markup Language .kml

Online Dienste Format
Web Map Service .wms
Web Feature Service .wfs
Web Map Tile Service .wmts

5. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN


Für die Datenveröffentlichung wird ein OGD-Portal eingerichtet, das auf zwei Ebenen relevant ist. Als Datenportal mit den eigentlichen Datenbeständen und als Metadatenportal über das die Datenbestände in andere nationale und internationale Portale eingebunden werden können.


5.1 Eigenes Open Government-Data-Portal - data.graz.gv.at

Das Open-Government-Data-Portal ist die zentrale Ansprechstelle für offene Daten. Die Metadaten über die veröffentlichten Datensets können zusätzlich in anderen Datenportalen verfügbar gemacht werden, die eigentlichen Daten werden aber auf dem eigenen Datenportal gehalten und vom Metadatenportal referenziert.


5.2 Österreichisches Metadatenportal (CKAN) - data.gv.at

CKAN steht für Comprehensive Knowledge Archive Network, es ist ein Register für offenes Wissen in Form von Paketen und Projekten. CKAN ermöglicht das einfache Finden, Teilen und Weiterverarbeiten von offenen Inhalten und Daten, besonders in maschinenlesbaren Formaten. Es handelt sich bei CKAN um Open-Source- Software, mit der Datenkataloge betrieben werden können.

Das BKA (Bundeskanzleramt) plant die Freischaltung eines nationalen Metadatenportals Q1 2012 auf Basis CKAN. Die Daten von Linz, die bereits in dieser Form veröffentlicht werden, können somit automatisch integriert werden.


6. OPERATIVE MASSNAHMEN


Für die Umsetzung von OGD müssen für die Initialisierung Maßnahmen gesetzt und teilweise auch im laufenden Betrieb fortgeführt werden.


6.1 Maßnahmen der Initialisierungsphase


6.1.1 Erweiterung der Geschäftseinteilung

Die Zuständigkeiten für OGD werden in den Geschäftseinteilungen festgelegt.

6.1.2 Änderung von Tarifbestimmungen

Etwaige vom Gemeinderat beschlossenen Tarifbestimmungen sind abzuändern (zB. Luftbilder)

6.1.3 Etablieren eines Round Tables mit der Community

Es wird ein Round Table mit der Community eingerichtet, um auf die Ideen und Bedürfnisse der Stakeholder schnell und unbürokratisch reagieren zu können.

6.1.4 Festlegen des Internetauftritts und der Feedbackstrukturen

Der OGD-Auftritt lehnt sich an die derzeit bereits bestehenden OGD-Auftritte von Wien und Linz an (data.wien.gv.at, und data.linz.gv.at). Zusätzlich werden Feedbackstrukturen eingerichtet, um Rückmeldungen zur Datenqualität geordnet abzuarbeiten.

6.1.5 Durchführen des Freigabeprozesses in den weiteren Phasen

Nach der Projektinitialisierung durch einen Gemeinderatsbeschluss im Magistrat bzw. durch einen Aufsichtsratsbeschluss in der Holding muss die Freigabe der weiteren durch diese Richtlinie nicht abgedeckten Phasen in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt werden. Zuerst muss das Strategiegremium die Datenkataloge freigeben und dann hat ein Stadtsenatsbeschluss bzw. ein Vorstandsbeschluss zu erfolgen.


6.2 Weitere Maßnahmen im operativen Betrieb 


6.2.1 Begleitung/Unterstützung des Kulturwandels

Bewusstseinsbildung bei allen MitarbeiterInnen durch Newsbeiträge und Diskussionen, Präsentationen in den Geschäftsbereichen und vor den Management-Gremien etc.

6.2.2 Zusammenarbeit mit Creative Industries Styria - City of Design

Veranstaltung eines FastForward-Termins mit Creative Industries Styria Ende Februar. OGD wird dabei einer Gruppe innovativer und kreativer Unternehmen vorgestellt und Ideen werden in Workshops und Diskussionen entwickelt.

6.2.3 Einbinden der Fachabteilungen und Geschäftsbereiche

Alle MitarbeiterInnen aus der Verwaltung und den Geschäftsbereichen sind eingeladen, mitzuarbeiten und Ideen für geeignete Datenkataloge für OGD zu liefern. Es wird dafür eine eigene E-Mail Adresse eingerichtet.

6.2.4 Befüllen der Metadaten und Bereitstellen der Datenkataloge durch die Fachabteilungen

Das operative Befüllen der Metadaten und das Konvertieren der Datenbestände in ein geeignetes OGD-Format, sowie das Bereitstellen der Datenkataloge erfolgt in den Fachabteilungen. Für die Daten des Stadtvermessungsamtes wird ein Metadatenimport auf XML-Basis bereitgestellt.

6.2.5 Marketing

Ausschreiben von Wettbewerben zur App-Entwicklung, Umfrage, welche Daten von BürgerInnen und Wirtschaft gewünscht werden, Presseaussendungen und Beiträge auf graz.at erfolgt basierend auf gemeinwesenorientierten Methoden.

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