GZ: A 16-024463/2014/0005_3
Richtlinie des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 17.12.2020 für die Zuerkennung des Camera-Austria-Preises der Stadt Graz.
Auf Grund des § 45 Abs. 6 des Statuts der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020 wird beschlossen:
Die Stadt Graz vergibt alle zwei Jahre (ungerade Jahre) in Würdigung und Anerkennung des künstlerischen Schaffens auf dem Gebiet der zeitgenössischen Fotografie den Camera-Austria-Preis der Stadt Graz.
Dieser Preis wird einer Fortografin*in mit ausgewiesenem Graz-Bezug für herausragende Leistungen im Bereich der zeitgenössischen Fotografie zuerkannt.
Die Höhe des Camera-Austria-Preises wird alle zwei Jahre dem Stadtsenat zur generellen Beschlussfassung vorgelegt.
Eine von der Camera Austria bestellte Fachjury legt der jeweiligen Kulturreferent*in der Stadt einen begründeten Vorschlag vor.
Die Zuerkennung des Camera-Austria-Preises der Stadt Graz an die Preisträger*in beschließt der Stadtsenat über Antrag der Kulturreferent*in auf Basis der Jurybegründung und unter Angabe der Fachjurymitglieder.