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Erarbeitung von Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung

Workshop Perspektive ProzessbegleiterInnen am 17. April 2013, 9 – 11.30 Uhr, Rathaus, Media Center

TeilnehmerInnen: DI Jörg Raderbauer, Mag. Anna Unterholzer, DI Günther Rettensteiner, DI Waltraud Körndl, DI Maria Baumgartner, Mag. Barbara Hammerl, Dr. Elmar Ladstädter (Beirat für BürgerInnenbeteiligung), Karin Steffen (AG Leitlinienentwicklung des Beirates für BürgerInnenbeteiligung), Bernhard Possert (Moderation/externe Prozessbegleitung), Timo Köhler (Referat für BürgerInnenbeteiligung), Petra Gradwohl (Referat für BürgerInnenbeteiligung)

Diese Zusammenfassung soll einen Überblick über die Bandbreite der geäußerten Meinungen und Anliegen im Workshop geben. Zur besseren Übersicht wurden die Wortmeldungen inhaltlich zusammengefasst.

  • Verwaltung ist teilweise nicht offen für BürgerInnenbeteiligung
  • Es entsteht teilweise der Eindruck, dass sich die Stadt selbst nicht an Vorgaben im Stadtentwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan hält
  • Ernsthaftes Abholen von Befürchtungen; Schulungen in der Verwaltung; Skeptiker an Bord holen
  • Besser keine Beteiligung, wenn man nicht wirklich dazu bereit ist
  • Lokales Wissen nützen (Bezirksrat...); nützlich für PlanerInnen schon im Vorfeld
  • Am Beginn des Prozesses klar festlegen, was möglich ist (Information? Konsultation? Kooperation?, Gestaltungsspielräume, Zeitplan, Umsetzung,...)
  • Richtigen Zeitpunkt für Erstinformation definieren, gute Aufbereitung notwendig - lieber zu früh als zu spät
  • Eine Infoveranstaltung ist noch keine BürgerInnenbeteiligung
  • Prozesse nur mit arbeitsfähigen Gruppen (12 - 16 Pers.) erarbeiten (Bürgerinitiativen, Interessensgruppen, Verwaltung/Abteilungen)
  • Wenn bei einem Beteiligungsprozess nicht rasch auch Umsetzungen sichtbar werden, fällt für viele die Motivation ab; kleinere Umsetzungen parallel zum Prozess ermöglichen
  • Erfahrung Vito Straßgang: Der Beteiligungsprozess war finanziert, die Umsetzungsmaßnahmen nicht
  • Entscheidungsfindung transparent machen: Wann wird von wem was entschieden?
  • In den Leitlinien Checkliste und Fragen formulieren
  • Die Leitlinien sollten einen Mindestlevel beschreiben
  • Leitlinien sollten eine Struktur vorgeben; die Vielfalt an den unterschiedlichsten Prozessen soll beibehalten werden
  • Bezirksvertretungen sollten einen fixen Platz im Beteiligungsprozess erhalten; klar definieren in den Leitlinien
  • Salzburger Modell als Ergänzung zu den Leitlinien
  • Gemeinderatsbeschlüsse über Start eines Beteiligungsprozesses und Prozessdesign erleichtern wahrscheinlich den Prozess
  • Investoren sollten Prozesse mitfinanzieren
  • BürgerInnen brauchen Unterstützung und entsprechende Infos um auf STEK, FLÄWI Einfluss nehmen zu können
  • Wie bildungsferne Schichten einbeziehen?
  • Kostenloser Rechtsbeistand für engagierte BürgerInnen?
  • Strukturen festlegen bei Stadtteilarbeit (Räumlichkeiten für Stadtteilarbeit); laufende Mitarbeit führt zu Konfliktvermeidung
  • Die Erfahrungen des Smart City-Projektes in die Leitlinien einarbeiten
  • Keine 0815 BürgerInnenbeteiligung bei Verkehrsprojekten
  • Vorsicht vor Rollenvermischung bei Externen wenn sie als PlanerInnen UND als neutrale ModeratorInnen auftreten
  • Vorsicht vor dem Missbrauch von Beteiligungsverfahren durch Einzelne
  • Auch soziale Themen in die Leitlinien einbeziehen
  • Wie kann man die Stakeholder an Bord bekommen, um die es eigentlich geht und die Ergebnisse im Nachhinein verhindern können?
  • Rollenklarheit zwischen den verschiedenen Stakeholdern: Politik, Verwaltung, ext. Planung, BürgerInnen Erstellung der

Zusammenfassung: Referat für BürgerInnenbeteiligung buergerbeteiligung@stadt.graz.at

Petra Gradwohl

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