Öffentlicher Verkehr: Aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine wurden Personen, die sich auf der Flucht aus der Ukraine befanden, mit allen Bussen und Bahnen im Verkehrsverbund Steiermark zum Zwecke der An- und Durchreise kostenlos befördert. Dieses Angebot wurde bis zum 30. September 2022 verlängert.
Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, konnten damit das gesamte Netz der Graz Linien in der Zone 101 gegen Vorlage des ukrainischen Reisepasses bis 01. Oktober 2022 kostenlos nutzen. Ukrainische Kinder, die in Graz zur Schule gehen, bekamen eine Schülerfreifahrt.
Am 1. Oktober läuft dieses Angebot aus und wird nicht mehr verlängert.
Zug: Die ÖBB hat bekannt gegeben, dass das Ukraine-Notticket bis Ende Oktober verlängert wird. Die von der ÖBB ausgestellten Not-Tickets sind ab der Ticketausstellung 24 Stunden gültig und werden beim Umstieg von den ÖBB auf andere Verkehrsmittel wie Bus, Straßenbahn und andere Bahnunternehmen vom Verkehrsverbund Steiermark für die Weiterfahrt bis zum Ziel anerkannt.
Führerschein: Laut Informationen des ÖAMTC sieht die aktuelle EU-Verordnung vor, dass seit 27.7.2022 kein Umtausch eines ukrainischen Führerscheins gegen den eines EU-Staates (in unserem Fall: gegen einen österreichischen Führerschein) nötig ist. Ukrainer:innen, die vorübergehenden Schutz erhalten haben, können ihren ukrainischen Führerschein weiter benutzen, ohne ihn gegen einen EU-Führerschein umtauschen oder eine neue Fahrprüfung ablegen zu müssen, solange sie den vorübergehenden Schutzstatus habe