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Grazer Frauenpreis Lebenswerk

GZ.: A6F-102591/2019-0002


Verfügung
der Stadträtin vom 23.01.2020 betreffend die Erlassung einer Richtlinie zur Vergabe des Grazer Frauenpreises für das Lebenswerk.

Auf Grund § 61 Abs 2 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, idF LGBl. Nr. 97/2019 wurde beschlossen:


1. Allgemeines


Der Grazer Frauenpreis für das Lebenswerk wird von der Stadt Graz (Referat Frauen & Gleichstellung) jährlich vergeben. Ausgezeichnet werden verdiente Grazer Frauen für deren persönliches Engagement.


2. Zielsetzung


Verdiente Grazer Frauen, die sich durch ihr persönliches Engagement in der Frauen- und Mädchenarbeit bzw. im feministischen und frauenpolitischen Diskurs und im Bemühen um die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit ausgezeichnet haben, werden mit dem Grazer Frauenpreis für das Lebenswerk ausgezeichnet und durch die öffentliche Aufmerksamkeit und politische Anerkennung vor den Vorhang geholt.

Die Vergabe des Grazer Frauenpreises für das Lebenswerk als Ehrenpreis erfolgt auf Vorschlag einer Jury im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung anlässlich des Internationalen Frauentages, die vom Referat Frauen & Gleichstellung ausgerichtet wird.

Gleichzeitig wird jeweils auch der Grazer Frauenpreis an ein Projekt vergeben, das sich durch herausragendes Engagement für Grazer Mädchen und Frauen auszeichnet, feministische und frauenpolitische Anliegen vertritt und die Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit zum Ziel hat.


3. Bezeichnung


Die Ehren-Auszeichnung „Grazer Frauenpreis für das Lebenswerk" wird ohne die Angabe einer Jahreszahl vergeben.


4. Zielgruppen


Der Grazer Frauenpreis für das Lebenswerk richtet sich an Frauen, die für ihr frauenspezifisches Engagement ausgezeichnet werden.


5. Art des Preises


a. Der Grazer Frauenpreis für das Lebenswerk ist mit keinem Preisgeld dotiert.
b. Als sichtbares Symbol der Auszeichnung wird die Superwoman überreicht.


6. Voraussetzungen für die Vergaben


Für die Vergabe eines Grazer Frauenpreises für das Lebenswerk gibt es keine Einreichungen.
Eine Expertinnen-Jury schlägt die Auszeichnung einer verdienten Grazerin für ihr herausragendes Engagement in feministischen und frauenpolitischen Belangen vor und legt der Jury-Entscheidung eine ausreichende Begründung bei.

Insbesondere werden folgende Aspekte in die Entscheidung der Expertinnen-Jury einbezogen:

  • Engagement bei der Herstellung von Geschlechtergerechtigkeit und Verwirklichung von Geschlechterdemokratie
  • Einsatz für die Sensibilisierung und/oder Beseitigung von Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und der geschlechtlichen Identität
  • Pionierinnenarbeit in einem frauenpolitischen Tätigkeitsbereich
  • Eintreten für die Auflösung einschränkender stereotyper Rollenbilder
  • Aufzeigen des Potenzials von Frauen und deren Entwicklungsmöglichkeiten abseits stereotyper Lebensformen
  • Gesellschaftliches Engagement zur Verwirklichung von Menschen- und Frauenrechten
  • Entwicklung und Umsetzung von Empowerment-Strategien
  • Schaffung von Beteiligungsprozessen mit geschlechtssensiblem Blick bzw. spezielle Berücksichtigung von Frauen in Beteiligungsprozessen
  • Aufzeigen von Sexismen
  • Sensibilisierung gegen Gewalt an Frauen und Unterstützung von Frauen mit Gewalterfahrungen

Anlass für die Vergabe des Grazer Frauenpreises für das Lebenswerk kann z.B. das Ausscheiden aus einer Funktion oder eine Pensionierung sein.

Die Jury kann das ersatzlose Aussetzen des Grazer Frauenpreises für das Lebenswerk im jeweiligen Jahr beschließen, wenn keine Frau für die Ehrenauszeichnung gefunden wird.

Pro Jahr kann nur ein Grazer Frauenpreis für das Lebenswerk vergeben werden.

Andere bereits erhaltene Auszeichnungen sind kein Hindernisgrund für die Vergabe des Grazer Frauenpreises für das Lebenswerk.


7. UrheberInnenrechte


Mit der Annahme des Grazer Frauenpreises für das Lebenswerk stimmt die Preisträgerin zu, dass Lebenslauf und Fotos von der Preisverleihung von der Stadt Graz/Referat Frauen & Gleichstellung veröffentlicht werden dürfen.


8. Aufgaben der Jury


Die Jury für den Grazer Frauenpreis für das Lebenswerk schlägt jene Grazerin vor, die den Grazer Frauenpreis für das Lebenswerk im jeweiligen Jahr erhalten soll. Der Auswahl und Entscheidung der Jury liegen keine Einreichungen zugrunde, sondern jedes Jury-Mitglied hat die Möglichkeit, verdiente Grazerinnen vorzuschlagen und den Vorschlag ausreichend zu begründen.

Die Beschlussfähigkeit ist jeweils gegeben, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Jury-Mitglieder anwesend sind.

Für die Juryentscheidung mittels Punktevergabe ist jeweils die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Stimmenthaltung gilt als Ablehnung. Bei Stimmengleichheit wird ein Konsens gesucht, ist dieser nicht zu finden, entscheidet das Los.

Die Entscheidung der Jury für eine verdiente Grazerin, die für ihr Lebenswerk ausgezeichnet werden soll, ist im Protokoll festzuhalten und zu begründen. Diese Erklärung gilt als gemeinsame Stellungnahme der Jury, für die Laudatio und die Veröffentlichung.

Die Jurytätigkeit wird finanziell nicht abgegolten.

Die Mitglieder der Jury sind während ihrer Jurytätigkeit bis zur Verleihung des Grazer Frauenpreises für das Lebenswerk zur Verschwiegenheit verpflichtet.


9. Zusammensetzung der Jury


Die Jury setzt sich aus Vertreterinnen von Institutionen (Universitäten, Kammern, Wirtschaft usw.) mit einem eigenen Fachbereich für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung, Vertreterinnen aus dem Gleichbehandlungsbereich und Vertreterinnen der Medien zusammen und besteht aus 5 bis 8 Personen.

Die Leiterin des Referates Frauen & Gleichstellung ist mit beratender Stimmen Mitglied der Jury.

Die Auswahl und die Anfrage an zukünftige Mitglieder der Jury ist Aufgabe des Referates Frauen & Gleichstellung und erfolgt in Abstimmung mit dem für Frauenangelegenheiten zuständigen Mitglied des Stadtsenates.

Die Funktionsperiode der Mitglieder der jeweiligen Jury beträgt ein Jahr, wobei eine Wiederbestellung möglich ist.


10. Organisation und Koordination


Dem Referat Frauen & Gleichstellung in der Stadt Graz obliegt es, die Einberufungen und Konstituierungen der Jury vorzunehmen, die Jurysitzungen einzuberufen, die nötigen Unterlagen mitzubringen und den Beschluss für die Verleihung des Grazer Frauenpreises für das Lebenswerk im Stadtsenat herbeizuführen.

Für die Sitzungsabläufe, die Führung des Protokolls sowie die Formulierung der Laudatio ist ebenfalls das Referat Frauen & Gleichstellung in Abstimmung mit dem für Frauenangelegenheiten zu-ständigen Mitglied des Stadtsenates zuständig.

Auch die feierliche Preisverleihung wird vom Referat Frauen & Gleichstellung organisiert.


11. Formale Vergabe des Preises


Formal wird der Grazer Frauenpreis für das Lebenswerk gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit Punkt 2 des Anhanges A der Geschäftsordnung für den Stadtsenat im Kollegialorgan des Stadtsenates beschlossen.

Der Vorschlag der Expertinnen-Jury für den Grazer Frauenpreis für das Lebenswerk wird in Form eines Antrages an den Stadtsenat vom Referat Frauen & Gleichstellung in Abstimmung mit dem für Frauenangelegenheiten zuständigen Mitglied des Stadtsenates vorbereitet und eingebracht.


12. Überreichung des Grazer Frauenpreises


Der Grazer Frauenpreis für das Lebenswerk wird vom für Frauenangelegenheiten zuständigen Mitglied des Stadtsenates in würdiger Form im Rahmen einer eigenen Veranstaltung, die vom Referat Frauen & Gleichstellung ausgerichtet wird, überreicht.

Die für ihr Lebenswerk ausgezeichnete Preisträgerin wird auf der Homepage der Stadt Graz und über Social-Media-Kanäle bekannt gemacht und an die Medien zur Veröffentlichung weitergegeben.

Gleichzeitig wird bei der Preisverleihungsveranstaltung auch der Grazer Frauenpreis, der an ein herausragendes Projekt im feministischen und frauenpolitischen Sinne vergeben wird, überreicht.


13. Rechtsweg


Die Entscheidung der Jury über die Vergabe des Grazer Frauenpreises für das Lebenswerk erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

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