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Bauplatzeignung

gem. § 5 Stmk BauG

Wichtig zu wissen

Um auf einem Grundstück ein Bauwerk errichten zu dürfen, müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein. Diese Bauplatzeignung ist gem. § 5 Stmk BauG gegeben, wenn

  • eine Bebauung nach dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz zulässig ist,
  • eine hygienisch einwandfreie und für den Verwendungszweck der geplanten baulichen Anlage ausreichende Wasserversorgung sowie
  • eine für den Verwendungszweck der geplanten baulichen Anlage entsprechende Energieversorgung und Abwasserentsorgung sichergestellt ist,
  • der Untergrund tragfähig ist sowie die vorgesehene Bebauung keine Gefährdung der Standsicherheit benachbarter baulicher Anlagen zur Folge hat,
  • Gefährdungen durch Lawinen, Hochwasser, Grundwasser, Vermurungen, Steinschlag, Rutschungen u. dgl. nicht zu erwarten sind und
  • eine für den Verwendungszweck geeignete und rechtlich gesicherte Zufahrt von einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche besteht.

 

Als Antragsteller:in im Bauverfahren müssen Sie Angaben zum Bauplatz machen. Dieses Formular erleichtert Ihnen das, denn alle im Stadtplanungsamt bereits vorhandenen Informationen z.B. zum Thema Raumordnung, Gefahrenbereiche oder Bebauungsplanung werden bereits automatisch ausgefüllt.

So funktioniert es + Formular

Um die Bauplatzeignung für ein Grundstück in Graz zu beantragen, geben Sie bitte die Grundstücksnummer und die Katastralgemeinde der Liegenschaft in das Formular ein.

Das signierte Dokument wird Ihnen auf Ihre bekanntgegeben Kontaktdaten übermittelt.

Zum digitalen Formular

Notwendige Unterlagen

Keine

Fristen und Termine

Keine

Kosten

Keine

Kontakt

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