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Klimaticket Steiermark Classic / Jugend / Senior / Spezial Graz

GZ: A8 021777/2006/0491

GZ: A8 044725/2008/0290


Richtlinie
des Gemeinderates vom 15.12.2022 betreffend das Klimaticket Steiermark Classic / Jugend / Senior / Spezial Graz für die Förderung an Grazer:innen.

Auf Grund § 45 Abs. 6 Statut der Landeshauptstadt Graz 1967, LGBl. Nr. 130/1967, idF LGBl. Nr. 114/2020 wird beschlossen:


Allgemeine Bestimmungen


§ 1 Gegenstand der Förderung


(1)    Die Stadt Graz gewährt Grazer: innen eine Förderung zum Erwerb eines KlimaTicket Steiermark Classic/Jugend/Senior/Spezial Graz für das gesamte steirische Verbundgebiet und in den Tariferweiterungsbereichen mit Ausnahme des Tariferweiterungsbereiches nach Wien.

(2)    Zweck der Förderung ist, mit diesem Modell neue Fahrgäste durch Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu gewinnen und so positiv auf die Umweltsituation sowie auf die besondere Feinstaubproblematik in Graz einzuwirken.


§ 2 Antragsteller: innen


Antragsteller: innen im Sinne dieser Förderrichtlinie sind all jene physischen Personen, die nach den Bestimmungen dieser Förderrichtlinie eine Förderung der Stadt Graz beantragen und ihren Hauptwohnsitz in Graz haben (zum Antragszeitpunkt und während der gesamten Förderperiode). Sie haften für die Richtigkeit aller Angaben und die ordnungsgemäße Verwendung des zuerkannten Förderbetrages.


§ 3 Konditionen und Förderhöhe


(1)    Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung.

(2)    Das „KlimaTicket Steiermark Classic" ist eine offizielle Verbundtarifkarte und wird von der Stadt Graz mit 100,00 Euro gefördert. Der Betrag wird beim Kauf des „KlimaTicket Steiermark Classic Graz" vom Verbundtarif in Abzug gebracht.

(3)    Das „KlimaTicket Steiermark Jugend/Senior/Spezial" ist eine offizielle Verbundtarifkarte und wird von der Stadt Graz mit 75,00 Euro gefördert. Der Betrag wird beim Kauf des „KlimaTicket Steiermark Jugend/Senior/Spezial Graz" vom Verbundtarif in Abzug gebracht.

  • Das „KlimaTicket Steiermark" gilt ausnahmslos für das gesamte steirische Verbundgebiet und in den Tariferweiterungsbereichen mit Ausnahme des Tariferweiterungsbereiches nach Wien.

  • Das von der Stadt Graz geförderte „KlimaTicket Steiermark Classic/Jugend/Senior/Spezial Graz" kann nur von Personen mit Hauptwohnsitz Graz bezogen werden. Die Kundendaten können von der Holding Graz GmbH dazu verwendet werden, den angegebenen Hauptwohnsitz durch Einholung einer Meldeauskunft bei der Meldebehörde zu überprüfen. Falschangaben werden rechtlich geahndet. Bei Falschangaben ist neben der Rückforderung der gewährten Förderung zusätzlich ein Pönale in Höhe des Zuschlagstarifs (Mehrgebühr) gemäß Tarifbestimmungen zu entrichten.

  • Das von der Stadt Graz geförderte „KlimaTicket Steiermark Classic/Jugend/Senior/Spezial Graz" ist nicht übertragbar.

  • Das von der Stadt Graz geförderte „KlimaTicket Steiermark Classic/Jugend/Senior/Spezial Graz" ist nicht retournierbar.

  • Für das von der Stadt Graz geförderte „KlimaTicket Steiermark Classic/Jugend/Senior/Spezial Graz" ist keine Ratenzahlung und kein Bankeinzug möglich.

  • Das von der Stadt Graz geförderte „KlimaTicket Steiermark Classic/Jugend/Senior/Spezial Graz" muss, sollten Kund: innen dieses wieder kaufen wollen, aufgrund der Überprüfung des Hauptwohnsitzes immer wieder neu beantragt werden.


§ 4 Zeitlicher Geltungsbereich der Förderaktion


(1)    Die Förderaktion tritt frühestens mit 01.02.2023 in Kraft.

(2)    Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Förderrichtlinie.


§ 5 Antragstellung


(1)    Das von der Stadt Graz geförderte „KlimaTicket Steiermark Classic/Jugend/Senior/Spezial Graz" ist im Mobilitäts- und Vertriebscenter der Graz Linien, in der Jakoministraße 1 in Graz, mit Gültigkeit 1. März 2023 erhältlich.

(2)    Voraussetzung für die Bearbeitung des Förderungsansuchens ist ein vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Formular (Förderantrag und Bestellung für das „KlimaTicket Steiermark Graz).

(3)    Die Berechtigung als Antragsteller: in ist entsprechend nachzuweisen (Foto, Ausweis).

(4)    Weitere Nachweise zur Überprüfung der Einhaltung der Förderbedingungen sind der Förderstelle auf Verlangen vorzulegen.


§ 6 Datenüberprüfung und -verwendung


Antragsteller: innen ermächtigen mit ihrer Unterschrift die Holding Graz GmbH, ihre im Antrag auf Jahreskartenzuschuss angeführten Kund: innen Daten zu speichern. Diese Kund: innen Daten können von der Holding Graz GmbH dazu verwendet werden, den von ihnen angegebenen Hauptwohnsitz durch Einholung einer Meldeauskunft bei der Meldebehörde zu überprüfen.


§ 7 Gerichtsstand


Für alle im Zusammenhang mit der vorstehenden Förderung stehenden Rechtsstreitigkeiten gilt der Gerichtsstand Graz.

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