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Provisorisches Budget: Stabilität & Transparenz

Budgetprovisorium für 2022

Im Zuge der heutigen Pressekonferenz haben Finanzstadtrat Manfred Eber und Finanzdirektor Stefan Tschikof Auskunft über das Budgetprovisorium, welches morgen im Gemeinderat beschlossen wird, sowie den weiteren Fahrplan bis zum ordentlichen Doppelbudget 2022/23 gegeben.

„Aufgrund des frühen Wahltermins, der festgelegten Fristen und um eine völlige Transparenz über die finanzielle Lage der Stadt zu erhalten, hat sich die Koalition dazu entschieden, ein provisorisches Budget für das erste Halbjahr 2022 zu erstellen", so Stadtrat Manfred Eber.

Vermögens- und Leistungscheck

Präsentierten im Rathaus das Budgetprovisorium: Finanzstadtrat Manfred Eber (l.) und Finanzdirektor Stefan Tschikof
Präsentierten im Rathaus das Budgetprovisorium: Finanzstadtrat Manfred Eber (l.) und Finanzdirektor Stefan Tschikof© Stadt Graz/Fischer

Mit 15. März 2022 liegt der komplette Rechnungsabschluss über das aktuelle Jahr vor. Erst mit diesen Zahlen kann eine seriöse Einschätzung über die aktuelle Finanzlage der Stadt Graz und deren Beteiligungen getroffen werden. Auch die finanziellen Folgen für die Stadt aufgrund des letzten Lockdowns müssen erst analysiert werden. „Dazu wird es einen detaillierten Vermögens- und Leistungscheck des Hauses Graz geben. Dieser wird durch den Stadtrechnungshof begleitet werden, um für völlige Transparenz zu sorgen", so Eber.

Ziel ist möglichst geringe Schuldenzunahme im Budget

Finanzdirektor Stefan Tschikof betont, dass „während des Budgetprovisoriums die Stadt nicht stillstehen wird. Das bestehende Haus Graz Budget wird zu 50 Prozent fortgeschrieben, bereits bestehende Projektgenehmigungen, beispielsweise im Bereich der Straßen-, Schul- und Kinderbetreuungssanierungen, sowie im öffentlichen Verkehr sind für das kommende Jahr cashwirksam und umsetzbar. In Hinblick auf den derzeit ausgesetzten, aber in absehbarer Zeit wieder schlagend werdenden Stabilitätspakt, besteht der Anspruch unter Aufrechterhaltung des Leistungsangebotes die konsolidierten Nettofinanzverbindlichkeiten der Budgets ab 2022 zu evaluieren."

Weiteres Vorgehen

Parallel zum Vermögens- und Leistungscheck werden mit Februar die Finanzverhandlungen sowie die Personalplanungen beginnen, damit im Juni das Doppelbudget für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen werden kann. „Unsere Zukunftsinvestitionen für ein soziales, klimafreundliches und demokratisches Graz müssen auf einem stabilen und transparenten Finanz-Fundament fußen. Wir werden das Vertrauen der Grazerinnen und Grazer nicht missbrauchen und mit den städtischen Geldern verantwortungsvoll umgehen", so Eber.

Erste Umsetzungen

Schon im provisorischen Budget sind erste Umsetzungen der Koalition zu finden. Einerseits wurde der Sparstift bei den Parteien angesetzt und die Klubförderung um 10 Prozent gesenkt. Anderseits wird die Erhöhung der Gebühren für Müll- und Kanal, sowie der Mieten in Gemeindewohnungen für das kommende Jahr ausgesetzt. Auch im Sinne der Transparenz befinden sich ab kommenden Jahr in den Aufsichtsräten der großen Beteiligungen der Stadt (Holding, GBG, Messe) Vertreter:innen aller Gemeinderatsfraktionen.

Erste Ausblicke

Neben der Zielsetzung eines möglichst ausgeglichenen Budgets 2022 verrät Stadtrat Eber auch weitere Aussichten für das ordentliche Budget: „Wir werden einen stabilen Weg einschlagen. Gerade in Zeiten von Corona müssen die Leute mit vielen finanziellen Herausforderungen kämpfen. Die Stadt Graz soll als Dienstleisterin für die Bevölkerung auftreten, mit der Kernaufgabe, eine leistbare Grundversorgung zu gewährleisten. Deswegen sollen unsere Investitionen der Mehrheit der Grazerinnen und Grazern dienlich sein. Dazu zählen Projekte im Bereich des kommunalen Wohnbaus, Klimaschutz sowie Ausbau des öffentlichen Verkehrs und des Radwegenetzes. Zu Einsparungen wird es kommen - sei es im Bereich der städtischen Öffentlichkeitsarbeit und insbesonders bei Projekten, die als nicht vorrangig von uns eingestuft werden", so Eber, der zudem die Gesellschaftsverträge zwischen Stadt und den Beteiligungen sowie auch die Möglichkeit für mehrjährige Förderungen im Sozial- und Gesundheitsbereich (bisher einjährig) überprüfen wird.

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