Beschluss
Das 1.0 Räumliche Leitbild (RLB) der Landeshauptstadt Graz wurde in der vom Gemeinderat am 19. Juni 2019 beschlossen Fassung vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung genehmigt und ist nach Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Graz am 27. Februar 2020 in Rechtskraft erwachsen.
Änderungen
Die Änderungen im Räumlichen Leitbild der Stadt Graz werden im Änderungsverfahren des Stadtentwicklungskonzepts (STEK) durchgeführt.
Inhalt
Das Räumliche Leitbild beschäftigt sich mit der Stadtgestalt, der sogenannten dritten Dimension. Die Festlegungen aus dem Stadtentwicklungskonzept und dem Flächenwidmungsplan werden konkretisiert. Das gesamte Stadtgebiet wird in Bereichstypen gegliedert, beispielsweise Blockrandbebauungen oder kleinteilig strukturierte Gebiete. Der Bereichstyp definiert insbesondere die angestrebte städtebauliche Struktur, die Höhe von Gebäuden, die Lage der Gebäude zum Straßenraum und Freiraumqualitäten.
Die Stadt Graz hat sich bereits im Stadtentwicklungskonzept das Ziel gesetzt, ein Räumliches Leitbild als Grundlage für die Bebauungsplanung und die gutachterliche Tätigkeit in Bauverfahren zu erlassen. Das Räumliche Leitbild ist ein Bestandteil zum Stadtentwicklungskonzept. Die Inhalte und das Verfahren sind im Steiermärkischen Raumordnungsgesetz geregelt.
Bestandteile des Räumlichen Leitbildes
Das 1.0 Räumliche Leitbild der Landeshauptstadt Graz besteht aus dem Verordnungswortlaut, der graphischen Darstellung (Bereichstypenplan) samt Planzeichenerklärung und dem zur Verordnung gehörigen Deckplan 1 (Teilraumabgrenzung). Dem 1.0 Räumlichen Leitbild angeschlossen ist der Erläuterungsbericht mit folgender Kartendarstellung: Stadtmorphologie, Übersicht Maximale Geschossanzahl, Übersicht Offene Erschließungen, Übersicht Werbeanlagen.