Gemäß § 37 Abs. 3 der Dienst- und Gehaltsordnung der Beamten der Landeshauptstadt Graz, LGBl. Nr. 30/1957 idF LGBl. Nr. 54/2021 von der Bürgermeisterin zu bestellen.
Krankenfürsorgeanstalt der Landeshauptstadt Graz
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