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Förderung von Beteiligungsprojekten der Stadtteilarbeit

Seit 1. Jänner 2023

09.01.2023
Auch die Gestaltung und Belebung es öffentlichen Raums kann gefördert werden.
Auch die Gestaltung und Belebung es öffentlichen Raums kann gefördert werden.© Adobe Stock

Für Initiativen der Stadtteilarbeit und des Stadtteilmanagements gibt es zusätzlich zur Basisförderung die Möglichkeit, Projekte mit den Schwerpunkten Beteiligung und Gestaltung bzw. Belebung des öffentlichen Raumes zur Förderung einzureichen. Um eine bessere Kooperation von Stadtteilentwicklung, Bürger:innenbeteiligung und Stadtteilarbeit zu ermöglichen, sollen sowohl eigenständige Projekte von Stadtteilinitiativen als auch Kooperationen zu konkreten städtischen Vorhaben gefördert werden.

Die Projektförderung richtet sich dabei grundsätzlich an die SIBET - Förderkriterien der Stadt Graz  wonach Gestaltungs- und Veränderungspotenziale in den erweiterten Nachbarschaften erhoben und partizipative Prozesse zur Verbesserung des Wohnumfeldes begleitet werden. Zusätzlich können konkrete Beteiligungsprojekte, die in Kooperation mit städtischen Abteilungen erfolgen, ebenso zur Förderung eingereicht werden.

Folgende Projektinhalte können zur Förderung eingereicht werden:

  • Erhebungen der lokalen Bedürfnisse unter besonderer Berücksichtigung schwer erreichbarer Zielgruppen.
  • (Aufsuchende) Beteiligungsformate für unterschiedliche Zielgruppen mit Fokus auf partizipative Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raums und des Lebensumfeldes hinsichtlich Verbesserungspotenzial in der Nachbarschaft bzw. im Stadtteil.
  • Aktivitäten zur Förderung von Maßnahmen in Hinblick auf die sozial-ökologische Transformation und den schonenden Umgang mit (Energie-)Ressourcen.
  • Aktivitäten zur Bewusstseinsbildung in Hinblick auf Klimaschutz und sanfte Mobilität.
  • Partizipative Gestaltung von öffentlichen Flächen bzw. Flächen im Lebensumfeld, wie z. B. Gestaltung von Grünräumen, Anlegen von Hochbeeten, temporäre Möblierungen etc.
  • Gemeinsame Nutzung des öffentlichen Raums und die aktive Mitgestaltung des Lebensumfeldes.
  • Ermittlung und Abgleich von Nutzungsinteressen und Entwicklung einer inklusiven Vision des öffentlichen Raums.

Projekte können gemeinsam von mehreren Träger:innen der Stadtteilarbeit sowie zusammen mit anderen Initiativen und Vereinen durchgeführt werden. Der Antrag auf Projektförderung ist von einem/einer Träger:in zu stellen.

Für die Einreichung, Bewilligung und Durchführung der Beteiligungsprojekte im Rahmen der Stadtteilarbeit gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Ansuchen für Projektförderungen können mittels Online-Formular bei der Stadt Graz eingereicht werden.
  • Für die Beantragung und Abrechnung gelten die Förderungsrichtlinien der Landeshauptstadt Für Ansuchen und Abrechnungen sind die auf der Homepage der Stadt Graz zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden.
  • Projekte können von Trägern der Stadtteilarbeit und des Stadtteilmanagements sowie von Stellen mit ausgewiesener Expertise im Bereich Beteiligung und partizipativer Stadtteilentwicklung eingereicht werden.
  • Fördermittel können für Personal-, Honorar- und Sachkosten verwendet werden.
  • Die Projekte sind im jeweiligen Kalenderjahr der Projektbewilligung durchzuführen. Projekte über einen längeren Zeitraum brauchen im Anlassfall eine Sondergenehmigung (siehe Förderungsrichtlinie Landeshauptstadt Graz). Der frühestmögliche Projektbeginn ist der 1. Jänner 2023.

Mag.a Simone Reis
Stadtbaudirektion Graz
simone.reis@stadt.graz.at

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