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Arbeitsstipendien für Bildende Kunst der Stadt Graz

GZ.: A16-024463/2014/0011_3


Richtlinie des Gemeinderates vom 21.09.2023 für Arbeitsstipendien für Bildende Kunst der Stadt Graz

Auf Grund § 45 Abs 2 Z 25 Statut der Landeshauptstadt Graz LGBl. Nr. 130/1967 in der Fassung LGBl. Nr. 118/2021 wurde beschlossen:


1.  Dotation/Förderungsziel


Die Stadt Graz vergibt Arbeitsstipendien in der Höhe von je € 5.000,00 für kontinuierliche künstlerische Tätigkeit im Bereich der Bildenden Kunst (Malerei, Grafik, Bildhauerei, Objektkunst, Medien- und Netzkunst). Ziel ist die Anerkennung von Grazer Bildenden Künstler:innen, die eine Unterstützung ihrer kontinuierlichen künstlerischen Arbeit erfahren sollen und dezidiert in Graz selbst tätig sind. Die Stipendiat:innen erklären sich bereit, innerhalb eines Jahres nach erfolgter Vergabe die Ergebnisse ihrer künstlerischen Tätigkeit des betreffenden Zeitraums der Öffentlichkeit zu präsentieren.


2.  Vergabekriterien

  • Ausgewiesener Graz-Bezug: Geburtsort Graz oder Wohnort Graz oder Arbeitsschwerpunkt in der Stadt Graz
  • Künstlerische Qualität
  • Mindestens eine öffentliche Präsentation der Werke in Graz mit Dokumentation bzw. Katalog


3.  Erforderliche Einreichungsunterlagen (in deutscher Sprache)


Bitte bündeln Sie alle Unterlagen in einer einzigen Datei im pdf-format und senden Sie sie an: kulturamt@stadt.graz.at

  • Formular Arbeitsstipendium Bildende Kunst
  • Motivations-Statement mit formlosem Ansuchen
  • Biografie
  • Verzeichnis von Ausstellungen
  • Kataloge (nur wenn als pdf vorhanden)
  • diverse Dokumentationen, Pressebericht u. ä. (nur wenn als pdf vorhanden)

Der Einreichtermin wird bis spätestens 15.1. des Vergabejahres am Kulturserver veröffentlicht.


4.  Vergabemodus

  • Ausschreibung
  • Bewertung durch Jury
  • Entscheidung durch die zuständigen Organe der Stadt Graz (Stadtsenatsreferent:in)
  • Zudem gestattet der Stipendiat/die Stipendiat:in dem Kulturamt der Stadt Graz, über das Stipendium zu berichten (Website, gegebenenfalls Buch, gegebenenfalls Katalog, gegebenenfalls Massenmedien, wie Zeitungen und ähnliches). Dafür stellen sie ihre Dokumentation und Reproduktionen bzw. Bilder jener Werke, die im Rahmen des Stipendiums entstanden sind, kostenfrei zur Verfügung und erteilen die unentgeltliche Druckgenehmigung auch über das Jahr hinaus.


5.  Datenschutz


Die Bewerber:innen erklären sich mit ihrer Teilnahme an der Ausschreibung damit einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Auswahlverfahrens und zur weiteren Bearbeitung im Kulturamt der Stadt Graz elektronisch gespeichert werden und die Einreichunterlagen für die Bewertung der Fachjury übermittelt werden dürfen.

Mit der Zuerkennung des Stipendiums willigt der/die Stipendiat:in gemäß Datenschutzgrundsatz-verordnung ein, dass seine/ihre Daten gespeichert und diese in öffentlichen Berichten (Subventionsbericht der Stadt Graz, Kunst- und Kulturbericht, Internetauftritt der Stadt) genannt werden.


6.  Kontakt


Kulturamt, Stigergasse 2/II. Stock (Mariahilfer Platz), 8020 Graz, Tel.: 0316/872-4901, kulturamt@stadt.graz.at

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