• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Gleichbehandlungsbeauftragte:r und deren:dessen Stellvertreter:in

Magistratsdirektion

Gleichbehandlungsbeauftragte:r (für 15 Wochenstunden) 
und deren:dessen Stellvertreter:in (im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung)

Nach dem Steiermärkischen Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2023 - StLGBG 2023 hat die Stadt Graz eine:n Gleichbehandlungsbeauftragte:n und deren:dessen Stellvertreter:in für die Dauer von 5 Jahren zu bestellen. 

  • In der Ausübung ihrer:seiner Funktion sind die:der Gleichbehandlungsbeauftragte und deren:dessen Stellvertreter:in an keine Weisungen gebunden. Sie unterliegen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung (§ 44 Abs 1 StLGBG) der Aufsicht des Gemeinderates. Der Gemeinderat hat das Recht, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung zu informieren.
  • Die:der Gleichbehandlungsbeauftragte hat dem Stadtsenat bis zum 31. März jedes dritten Jahres über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Gleichstellung in den drei jeweils vorangegangenen Kalenderjahren zu berichten.

Was erwarten wir uns von Ihnen?

  • Nachweisbare Erfahrung in der Vertretung von Personen unter gleichbehandlungs- und gleichstellungsfördernden Gesichtspunkten.
  • Erfahrung in thematisch einschlägiger Netzwerkarbeit.
  • Guter sprachlicher und schriftlicher Ausdruck und versierter Umgang mit gängigen IT-Instrumenten, Präsentations- und Informationstechniken.

Was bieten wir Ihnen?

  • Ein Bruttogehalt von mindestens 1.257 Euro monatlich laut städtischem Gehaltsschema für 15 Wochenstunden; für den Stellvertreter:die Stellvertreterin entsprechend dem Vertretungsausmaß eine Entlohnung im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung.
  • Die 6. Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr plus 3 bzw. 2 weitere Urlaubstage jährlich ab dem 57. bzw. 60. Lebensjahr.
  • Für die Funktion der:des Gleichbehandlungsbeauftragten überdies zweijährige Gehaltsvorrückungen, eine Pensionskassenregelung sowie das „Klimaticket Steiermark".

Frauenförderung bei der Stadt Graz

Die Grazer Stadtverwaltung arbeitet aktiv an der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Was tun wir, wenn Frauen in einem Bereich unterrepräsentiert sind? Dann nehmen wir bei gleicher Eignung so lange bevorzugt Frauen auf, bis das Verhältnis von Männern und Frauen ausgewogen ist.

Diese Aufgabe interessiert Sie?

Dann bewerben Sie sich bitte bis 26. Mai 2024.   Hier geht's zur Onlinebewerbung

Führen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung bitte ausdrücklich an, ob Sie sich ausschließlich für die Funktion der:des Gleichbehandlungsbeauftragten oder für die Stellvertretung bewerben oder ob beide Funktionen für Sie in Frage kommen.

Sie haben noch Fragen?

Die Mitarbeiterinnen der Personalentwicklung beantworten diese gerne:

Tel. +43 316 872-2580 und 2581.

Für die Stadt Graz:

Der Stadtsenatsreferent für das Personalwesen

Mehr zum Thema

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Job-Newsletter: Melden Sie sich an! 

Stellenausschreibungen der Grazer Stadtverwaltung

Zertifizierter Arbeitgeber

Holding Graz 

Offene Stellenangebote

ITG Informationstechnik Graz 

Jobs + Karriere bei der ITG

Initiativbewerbung ABI 

Pädagog:innen und Betreuer:innen

Initiativbewerbung GPS 

Verkehrsüberwachung und Fahrscheinkontrolle

Initiativbewerbung GGZ 

Pflegefachkräfte