• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Seite drucken

Umweltförderung Entsiegelung

Gemäß §83 des Statuts der Landeshauptstadt Graz wird bis auf Weiteres die Bearbeitung aller Förderungen ausgesetzt. Informationen zu einer allfälligen Wiederaufnahme werden hier veröffentlicht.

Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für die Entsiegelung von Bodenflächen zum Zweck einer ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes.

Wichtig zu wissen

  • Gefördert wird die Umwandlung einer versiegelten, wasserundurchlässigen Fläche von mindestens 20 m² in eine unversiegelte, wasserdurchlässige Fläche.
  • Die Kosten für die Entsiegelung werden mit 50 Euro pro m² entsiegelter Fläche bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 Euro unterstützt.
  • Die entsiegelte Fläche muss aus Rasengittersteinen (Lochanteil mind. 30 Prozent), Grasfläche oder Schotterrasen bestehen.
  • Eine Boden- und Grundwassergefährdung als Folge der Entsiegelung muss ausgeschlossen werden können.
  • Es gelten die Förderrichtlinien.

So funktioniert es + Formular

  • Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
  • Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
  • Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen. 
  • Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden. 
  • Weitere Nachweise zur Überprüfung der Einhaltung der Förderungsbedingungen sind auf Verlangen vorzulegen.
  • Es ist das Antragsformular zu verwenden.

Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • Rechnungsbelege.
  • Rechnungen können bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden.
  • Informationen zu Bodenbelag, Aufbau und Entwässerung.
  • Nachweis über die Berechtigung als Förderungswerber:in.
  • Fotodokumentation.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Fristen und Termine

  • Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2026 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
  • Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle