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Umweltförderung Fassadenbegrünungen

Gemäß §83 des Statuts der Landeshauptstadt Graz wird bis auf Weiteres die Bearbeitung aller Förderungen ausgesetzt. Informationen zu einer allfälligen Wiederaufnahme werden hier veröffentlicht.

Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für Fassadenbegrünung mit dem Ziel der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes.

Wichtig zu wissen

  • Gefördert werden erstmalige Fassadenbegrünungen, mit einem Zuschuss zu den Errichtungskosten von max. 70 % bis zu einer maximalen Förderungshöhe von 7.000 Euro pro Objekt.
  • Die Fassadenfläche hat mindestens 30 m² zu betragen und muss von öffentlichen (Verkehrs-) Flächen im Nahbereich aus einsehbar sein.
  • Die Begrünungsmaßnahmen sind durch qualifizierte Expertinnen und Experten zu planen und auszuführen.
  • Für fassadengebundene Systeme ist eine vollautomatische Bewässerungsanlage zwingend erforderlich.
  • Wärmedämmschichten dürfen durch die Montage von Rankhilfen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.

Nicht gefördert werden:

  • Begrünungen von Nebengebäuden im Sinne des Stmk. Baugesetzes
  • Begrünungen von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten

Es gelten die Förderrichtlinien.

So funktioniert es + Formular

  • Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
  • Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
  • Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen. 
  • Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden. 
  • Es ist das Antragsformular zu verwenden.

Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • Rechnungsbelege.
  • Rechnungen können bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden.
  • Informationen zum Projekt.
  • Bestätigung eines Fachbetriebes über die ordnungsgemäße Errichtung.
  • Fotodokumentation.
  • Nachweis(e) über die erforderliche Verfügungsgewalt über das zu begrünende Objekt bzw. Nachweis über die Berechtigung als Förderungswerber:in.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Fristen und Termine

  • Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2026 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
  • Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

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