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Umweltförderung Stadtbäume

Gemäß §83 des Statuts der Landeshauptstadt Graz wird bis auf Weiteres die Bearbeitung aller Förderungen ausgesetzt. Informationen zu einer allfälligen Wiederaufnahme werden hier veröffentlicht.

Die Stadt Graz gewährt eine Förderung von Stadtbaumpflanzungen mit dem Ziel der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes.

Wichtig zu wissen

  • Gefördert werden Neupflanzungen mit einem Betrag in der Höhe von 50 % der förderungsfähigen Kosten bis zu einer maximalen Förderungshöhe von 700 Euro pro Baum. Maximal 10 Bäume je Standort sind förderbar. 
  • Förderungsfähige Kosten sind für die Baumpflanzung anfallende Sachkosten sowie Kosten des Baumtransportes, der Herstellung des Pflanzloches und der eigentlichen Baumpflanzung.
  • Die Verrechnung von Eigenleistungen (z.B. für Transport, Pflanzung, oder Vergleichbares) ist nicht möglich.

Weitere Förderungsbedingungen:

  • Die Pflanzung muss bodengebunden erfolgen (Varianten mit Trögen oder Kübeln sind nicht zulässig).
  • Grundstücksgröße, Standortverhältnisse und Anwuchspflege müssen auf die jeweilige Baumart abgestimmt sein.
  • Gefördert werden nur Baumarten, die in der Liste der geeigneten Bäume angeführt sind.
  • Der Stammumfang muss - gemessen in ein Meter Höhe von der Wurzelverzweigung - mindestens 16 Zentimeter betragen (bei Obstgehölzen mindestens 8 cm).
  • Bescheidmäßig vorgeschriebene Pflanzungen und verpflichtende Ersatzpflanzungen sind nicht förderbar.
  • Der Baum muss auf einem privaten Grundstück innerhalb des Stadtgebiets gepflanzt werden, das sich außerhalb des Grazer Grüngürtels befindet.
  • Es gelten die Förderrichtlinien.

So funktioniert es + Formular

  • Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
  • Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
  • Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen. 
  • Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden. 
  • Es ist das Antragsformular zu verwenden.

Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • Detailliert aufgeschlüsselte Rechnungsbelege.
  • Rechnungen können bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden.
  • Fotodokumentation.
  • Angaben zum Standort, Baumart, Stammumfang und Anwuchspflege.

Kontakt

Umweltamt
8010 Graz, Schmiedgasse 26
Tel: +43 316 872-4302
E-Mail: umweltamt@stadt.graz.at

Fristen und Termine

  • Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2026 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
  • Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

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