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Protokoll der Sitzung vom 27. Februar 2025

27. Februar 2025 von 16 bis 18 Uhr, Rathaus, Bertha-von-Suttner-Raum

Teilnehmer:innen (alphabetisch gereiht):
Maria Dunkl-Voglar
DI (FH) Mag. Philipp Hense-Lintschnig
DI Bernhard Inninger
DI Dr. Franz-Josef Krysl
Robert Mandl
Elfriede Nebel
MMag. Thomas Plautz
DIin Dr.in Andrea Redi 
Sara Skardelly, BA, MSc (ab 16.20 Uhr)
Alena Strauss, BSc, MA

Wolf-Timo Köhler (Moderation; Referat für Bürger:innenbeteiligung)
Barbara Bretterklieber, BA, MA (Referat für Bürger:innenbeteiligung)

Entschuldigt:
Vizebürgermeisterin Mag.a Judith Schwentner

Gäste:
DI Bernd Schrunner (Stadtbaudirektion)
Mag.a Simone Reis (Stadtbaudirektion)
Markus Kronheim, MSc (Verkehrsplanung)

Tagesordnungspunkt 1: Protokoll

Begrüßung durch Vorsitzende Maria Dunkl-Voglar

Das Protokoll der Beiratssitzung vom 05. Dezember 2025 wurde an alle Mitglieder versandt. Das Protokoll wurde angenommen und zur Veröffentlichung auf www.graz.at freigegeben.

Tagesordnungspunkt 2: Abschlussbericht Bürger:innenbudget

Der Abschlussbericht Bürger:innenbudget 2021 wird ohne weitere Anmerkungen durch die Mitglieder des Beirates bestätigt. Eine zukünftige Durchführung eines Bürger:innenbudgets und Anregungen aus dem Abschlussbericht für Prozessadaptierungen werden seitens des politischen Büros der Vizebürgermeisterin geprüft.

Tagesordnungspunkt 3: Stand des Beteiligungsprozesses Rösselmühle

Projektkoordinator Bernd Schrunner und Simone Reis aus der Stadtbaudirektion skizzieren den Stand des Beteiligungsprozesses Rösselmühle bis Ende Februar 2025 und geben einen kurzen Ausblick. 2014 wurde der Betrieb der Mühle eingestellt und 2015 gab es erste Gespräche zu Entwicklungen auf dem Rösselmühlareal, welches sich im privaten Eigentum befindet. Das Eigentümer-Konsortium trat dann 2022 mit einem Entwicklungswunsch an die Stadt heran.

Es wurden zwischen der Stadt und den privaten Eigentümer:innen daraufhin die Eckpunkte für die Erarbeitung eines Rahmenplans für das Areal festgelegt.

Ein Rahmenplan stellt eine interdisziplinäre Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung von größeren Arealen dar. Außerdem dient ein Rahmenplan als Vorbereitung für eine Änderung des Flächenwidmungsplans sowie auch als Grundlage für Wettbewerbs- und (anschließende) Bebauungsplanverfahren.

Welche Inhalte sind Gegenstand eines Rahmenplans?

  • Zusätzliche öffentliche Freiflächen
  • Städtebauliche Parameter
  • Prüfung einer Integration des historischen Baubestandes
  • Nutzungsdurchmischung
  • Durchwegungen für Fuß- und Radverkehr
  • Verkehrserschließung und Mobilitätsmaßnahmen

Der Beteiligungs-Prozess bei der Rahmenplan-Entwicklung wurde gemäß den Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung vorbereitet, wobei das Beteiligungskonzept vor Beschluss u.a. auch dem Beirat für Bürger:innenbeteiligung zur Stellungnahme übermittelt wurde. Zentrale Aufgabe bei der Konzeption des Beteiligungsprozesses war es, eine Form der Einbindung von Bürger:innen bei einem privaten Vorhaben zu entwickeln, die den Regelungsspielräumen der öffentlichen Hand und den Möglichkeiten der privaten Eigentümer:innen Rechnung trägt, ohne unrealistische Erwartungshaltungen an den Beteiligungs-Prozess zu eröffnen. Die Themen, die in der Beteiligung behandelt werden können, wurden daher vorab gemeinsam zwischen Stadt Graz und den privaten Eigentümer:innen erarbeitet. Vorschläge und Ideen, die aus der Beteiligung kamen, umfassen Anregungen zu Nutzungen und sozialer Infrastruktur, Grün- und Freiflächen, Durchwegung und Mobilität sowie zu Nachbarschaften und Identifikation.

Der Rahmenplan soll mit April 2025 fertiggestellt sein. Eine Änderung des Flächenwidmungsplans wird erst vorbereitet, wenn der Rahmenplan beschlossen ist. Sowohl für die Auflage als auch für die Änderung des Flächenwidmungsplans braucht es eine 2/3 Mehrheit im Gemeinderat. Im Zeitraum der öffentlichen Auflage der Flächenwidmungsplan-Änderung und bei der öffentlichen Auflage im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren ist eine (standardisierte) Bürger:innenbeteiligung entsprechend dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz vorgesehen.

Ergebnis:

Grundsätzlich wird der Beteiligungs-Prozess seitens des Beirates begrüßt. Es ist zu überlegen, ob es für ähnlich gelagerte Gebiete einen Prozess dieser Art als Standard geben sollte. Dieses Thema wird im Beirats-Jour fixe nochmals diskutiert.

Tagesordnungspunkt 4: Stand der Vorbereitungen des Beteiligungsprozesses beim Vorhaben „Fahrradstraße Laimburggasse/ Vogelweiderstraße“

Markus Kronheim, Projektleiter in der Abteilung für Verkehrsplanung, skizziert den Stand zum Beteiligungsprozess beim Vorhaben „Fahrradstraße Laimburggasse/ Vogelweiderstraße". Gemäß den Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung hat der Beitrat das Beteiligungskonzept zur Stellungnahme erhalten. Am Beginn des Jahres gab es die Ausschreibung des Planungs- und Beteiligungsprozesses und im Februar wurde mit dem externen Konsortium der Planungs- und Beteiligungsprozess gestartet.

Geplanter Ablauf:

  • Anfang April: Befragung der direkten Anrainer:innen in der Laimburggasse und Vogelweiderstraße (Bewohner:innen, Unternehmer:innen inkl. Gesundheitsdienstleister und andere freie Berufe)
  • Ende April/Anfang Mai: Erweiterte offene Online-Beteiligung für alle potentiellen Nutzer:innen (Haushaltsmitteilung an erweiterten Bereich)
  • Ende Juni: Planungsausstellung zur Rückkopplung der Ergebnisse der Beteiligung und einem ersten Planungsentwurf

Zur Gestaltung der Fahrradstraße gibt es vorab noch keinen Plan-Entwurf. Die Bedarfe und Anforderungen sind Gegenstand des Beteiligungsprozesses. Das festgelegte Projekt-Budget legt den Rahmen der Gestaltungsmöglichkeiten fest. Es wird eine allgemeine Infobroschüre zu Fahrradstraßen erarbeitet und im Projekt eingesetzt.

Ergebnis:

Zur Beteiligung der Nutzer:innen der Fahrradstraße ist seitens des Projektteams die Aktivierung über Plakat-Aushänge in Geschäften, insbesondere auch Fahrradgeschäften, in der näheren Umgebung geplant. Die Nutzung von QR-Codes zur Beteiligungsplattform www.mitgestalten.graz.at wird geprüft. Über den Start der offenen Online-Beteiligung werden die zentralen Stakeholder im Gebiet sowie Multiplikator:innen informiert.

Die Rückkopplung der Ergebnisse aus dem Beteiligungsprozess wird über eine Planungsausstellung erfolgen. Eine Evaluation des Projekts ist grundsätzlich vorgesehen.

Die allgemeine Verwendbarkeit des „bicycle barometer" (Erfahrungswerte in Belgien vorhanden) wird geprüft. 

Tagesordnungspunkt 5: Stand der Vorbereitungen des Beteiligungsprozesses beim Vorhaben „Verkehrsberuhigung Harmsdorf-ORF-Viertel“

Wolf-Timo Köhler, Referat für Bürger:innenbeteiligung, skizziert kurz den Stand zur Vorbereitung des Beteiligungsprozesses. Der Beteiligungs-Prozess wurde gemäß den Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung vorbereitet, wobei das Beteiligungskonzept vor Beschluss u.a. auch dem Beirat für Bürger:innenbeteiligung zur Stellungnahme übermittelt wurde. Anlass für den Beteiligungsprozess ist eine Verkehrsverlagerung nach Einführung der Fahrradstraße Marburger Straße. Es sind zwei persönlich adressierte Anschreiben an die Anrainer:innen (Bewohner:innen und Unternehmer:innen) im Gebiet geplant. Die Befragung der Anrainer:innen im ersten Beteiligungsschritt zielt auf die Erhebung eines allgemeinen Stimmungsbilds zur derzeitigen Verkehrssituation ab und auf die Sammlung von Anliegen, Hinweisen und Bedenken. Beim zweiten Beteiligungsschritt geht es um die Präsentation eines Umsetzungsvorschlages mit der Möglichkeit der Kommentierung. Der Beschluss des Beteiligungskonzeptes ist in Vorbereitung. Nach dem Beschluss erfolgt die Ausschreibung der Begleitung des Planungs- und Beteiligungsprozesses.

Tagesordnungspunkt 6: Beteiligungsangebot bei der stadträumlichen Leitplanung Gries Nord

Bernhard Inninger, Leiter des Stadtplanungsamts, skizziert das Projekt stadträumliche Leitplanung im Gebiet Gries Nord. Das Gebiet wird begrenzt durch die Straßen Elisabethinergasse, Idlhofgasse, Ungargasse und Niesenbergergasse. Das Ziel ist eine Leitplanung für den öffentlichen Raum, der eine Grundlage für die Erarbeitung von Bebauungsplänen bildet. Es wird bereits bei der Erarbeitung der Leitplanung eine aufsuchende Beteiligung in Form einer Interview-Phase (mit Straßen-Interviews und ausgewählten Stakeholder-Interviews) im Gebiet durchgeführt. Für diese einschrittige Herangehensweise ist keine Entwicklung einer Beteiligungskonzeption erforderlich. Der thematische Fokus der Interviews liegt auf den öffentlichen Räumen.

(Anm.: Die stadträumliche Leitplanung hat zwar einen ähnlichen thematische Focus wie ein Stadtteilleitbild, ist jedoch in Verfahren und Ergebnis schlanker und bezieht sich im konkreten Fall auf ein vergleichsweise kleines Gebiet.)

Tagesordnungspunkt 7: Sonstiges

Der nächste Jour fixe Termin der Beiratsmitglieder wird über Termino vereinbart.

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