Im Frühjahr 2025 hatte der Grazer Gemeinderat einstimmig die Weichen gestellt, doch nun muss vorläufig die Pause-Taste für dieses Vorhaben gedrückt werden: Ab Jänner 2026 hätte die städtische Krankenversicherungsanstalt der Stadt Graz (KFA) aufgelöst und die Versicherten bei der bundesweiten Beamtenversicherung BVAEB versichert werden sollen.
Für die Umsetzung dieses Projektes ist die Zustimmung des Landes erforderlich, müssen doch die Dienst- und Gehaltsordnung sowie das Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz im Landtag geändert werden. Wie die Gespräche der vergangenen Wochen mit dem Land Steiermark jedoch gezeigt haben, wird der Landtag derzeit diesem Vorhaben in der vorliegenden Form nicht zustimmen.
Was sind die Gründe für den vorläufigen Stopp?
Die KFA der Stadt Graz hat direkte Finanzierungsverträge mit den Steirischen Krankenanstalten. Mit der Auflösung der KFA und einem Umstieg auf die BVAEB würde es zu einem Einnahmenentfall für das Land Steiermark kommen, der von der Stadt und dem Land getragen werden müsste.
Allein die Entschädigungszahlung der Stadt Graz würde zumindest 9 Millionen Euro betragen - eine Summe, die derzeit die budgetären Möglichkeiten der Stadt Graz sprengen würde und einer sinnvollen, kosteneffizienten Reform entgegensteht. Daher muss der geplante Umstieg auf die BVAEB in einem ersten Schritt jedenfalls verschoben werden.
Vorläufige Verschiebung auf März 2026
Die Stadt Graz hält an der Überführung der Krankenversicherung zur BVAEB fest und möchte in den kommenden Wochen und Monaten eine Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) erwirken. Dieses regelt u.a. die Aufteilung der Gelder für die Krankenhausfinanzierung. Gelingt diese Änderung des Bundesgesetzes, wird das Projekt zur Überführung der Versicherten zur BVAEB wieder aufgenommen. Würde eine rasche Gesetzesänderung bis zum Frühjahr nicht in Sicht sein, würde die KFA mit aller Kraft reformiert werden und weiterbestehen. Die dafür notwendigen Schritte werden ab sofort in Angriff genommen; so wird zum Beispiel die Ausschreibung einer neuen IT-Anwendung für die KFA bereits vorbereitet.
Lückenlos versichert
Für die Versicherten bleibt bis auf weiteres alles unverändert: Unabhängig davon, welche Entscheidung letztlich getroffen wird, bleibt für die Versicherten die lückenlose Versicherung garantiert. Ebenso bleiben die Verträge mit den Ärztinnen und Ärzten aufrecht.