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Umweltförderung Dachbegrünungen

Die Stadt Graz gewährt eine Förderung für Dachbegrünung mit dem Ziel der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes.

Wichtig zu wissen

  • Gefördert werden Dachbegrünungen an baurechtlich genehmigtem Bestand (abgeschlossen vor dem 1.1.2025), mit einem Zuschuss zu den Errichtungskosten von 35 Euro pro m2 bis zu einer maximalen Förderungshöhe von 10.000 Euro pro Objekt.
  • Die begrünte Nettofläche hat eine Fläche von mindestens 20 m².
  • Die Begrünungsmaßnahmen sind durch qualifizierte Expertinnen und Experten zu planen und auszuführen.
  • Die Vegetationstragschicht muss mindesten 15 cm betragen.

Es gelten die Förderrichtlinien.

So funktioniert es + Formular

  • Für die Bearbeitung des Förderungsantrages muss der ordnungsgemäße Antrag mit allen in der Förderungsrichtlinie genannten Unterlagen eingereicht sein.
  • Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen.
  • Auf Verlangen sind vollständig bezahlte Rechnungen im Original vorzulegen. 
  • Rechnungen mit Eigentumsvorbehalt (wie z.B. bei Ratenzahlungen) können nicht angenommen werden. 
  • Es ist das Antragsformular zu verwenden.

Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • Rechnungsbelege.
  • Rechnungen können bis 3 Monate rückwirkend ab Antragstellung eingereicht werden.
  • Informationen zum Projekt.
  • Bestätigung eines Fachbetriebes über die ordnungsgemäße Errichtung.
  • Fotodokumentation.

Fristen und Termine

  • Die Förderungsaktion tritt mit 01.01.2026 in Kraft und gilt bis 31.12.2026.
  • Eine Förderung kann nur bei Vorliegen der in dieser Förderrichtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Mittel erfolgen.

Kosten

Die Antragstellung ist kostenfrei.

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