Wichtig zu wissen
Sobald Ihre Schwangerschaftsbestätigung bei uns eingelangt ist, wird Ihr Mutterschutz automatisch erfasst.
Anspruch auf Wochengeld besteht:
- für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung
- für den Tag der Entbindung
- für die ersten acht Wochen nach der Entbindung
- für die ersten zwölf Wochen nach der Entbindung - bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt
- bei vorzeitigem Mutterschutz, weil das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet wären ab dem vom Arzt/der Ärztin bestätigten Datum
Wer kann den vorzeitigen Mutterschutz bestätigen?
- Amtsärztinnen und Amtsärzte
- Arbeitsinspektionsärztinnen und -ärzte
- Fachärztinnen und Fachärzte für Gynäkologie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin
Die Auszahlung des Wochengeldes erfolgt im Nachhinein, spätestens bis zum 15. des Monats.
Kinderbetreuungsgeld:
Während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld bleiben Sie bei der KFA-Graz weiterhin versichert. Die Auszahlung und Bewilligung erfolgt über die ÖGK.
Hierfür benötigen Sie die Wochengeldliste. Bitte richten Sie dazu eine schriftliche Anfrage per E-Mail an kfa.krankengeld@stadt.graz.at. Bei Wahl des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist eine Krankengeldliste der letzten 182 Tage bei der ÖGK vorzulegen.
So funktioniert es + Formular
Übermitteln Sie uns Ihre Schwangerschaftsbestätigung per Email an kfa.versichertenangelegenheiten@stadt.graz.at.
Notwendige Unterlagen
Für das Wochengeld:
- Schwangerschaftsbestätigung
- gegebenenfalls Bestätigung über vorzeitigen Mutterschutz
- nach der Geburt: Bescheid des Krankenhauses über die Art der Geburt
Für die Mitversicherung des Kindes:
- Geburtsurkunde
- Sozialversicherungsnummer des Kindes
Kontakt
8010 Graz, Hauptplatz 1
Tel: +43 316 872-5930
E-Mail: kfa.versichertenangelegenheiten@stadt.graz.at
