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KFA Graz: Wochengeld

Wichtig zu wissen

Sobald Ihre Schwangerschaftsbestätigung bei uns eingelangt ist, wird Ihr Mutterschutz automatisch erfasst.

Anspruch auf Wochengeld besteht:

  • für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung
  • für den Tag der Entbindung
  • für die ersten acht Wochen nach der Entbindung
  • für die ersten zwölf Wochen nach der Entbindung - bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnitt
  • bei vorzeitigem Mutterschutz, weil das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet wären ab dem vom Arzt/der Ärztin bestätigten Datum

Wer kann den vorzeitigen Mutterschutz bestätigen?

  • Amtsärztinnen und Amtsärzte
  • Arbeitsinspektionsärztinnen und -ärzte
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Gynäkologie
  • Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin

Die Auszahlung des Wochengeldes erfolgt im Nachhinein, spätestens bis zum 15. des Monats.

Kinderbetreuungsgeld:

Während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld bleiben Sie bei der KFA-Graz weiterhin versichert. Die Auszahlung und Bewilligung erfolgt über die ÖGK.
Hierfür benötigen Sie die Wochengeldliste. Bitte richten Sie dazu eine schriftliche Anfrage per E-Mail an kfa.krankengeld@stadt.graz.at. Bei Wahl des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ist eine Krankengeldliste der letzten 182 Tage bei der ÖGK vorzulegen.

So funktioniert es + Formular

Übermitteln Sie uns Ihre Schwangerschaftsbestätigung per Email an kfa.versichertenangelegenheiten@stadt.graz.at.

Notwendige Unterlagen

Für das Wochengeld:

  • Schwangerschaftsbestätigung
  • gegebenenfalls Bestätigung über vorzeitigen Mutterschutz
  • nach der Geburt: Bescheid des Krankenhauses über die Art der Geburt

Für die Mitversicherung des Kindes:

  • Geburtsurkunde
  • Sozialversicherungsnummer des Kindes

Fristen und Termine: Zeitnah

Kosten: Keine

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