Als arbeitsunfähig gilt eine Person, die aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist, ihre versicherungspflichtige Tätigkeit auszuüben, oder dies nur unter der Gefahr einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes tun könnte.
Versicherte der KFA Graz haben im Fall einer Arbeitsunfähigkeit einen zeitlich begrenzten Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber ihrem Dienstgeber. Bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit besteht anschließend Anspruch auf Krankengeld gemäß den Bestimmungen der KFA Graz.
Meldung der Arbeitsunfähigkeit
Krankmeldungen von Fachärzten für Radiologie oder Labordiagnostik können nicht anerkannt werden.
Nach einem Krankenhausaufenthalt ist die Aufenthaltsbestätigung an die KFA Graz zu übermitteln.
Sind Sie nach der Entlassung weiterhin arbeitsunfähig, ist ab dem ersten Tag nach der Entlassung eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung durch Ihren behandelnden Arzt erforderlich.
Meldungen können digital entweder vom Arzt oder von Ihnen selbst an krankengeld@stadt.graz.at oder über das Formular Krankmeldung gesendet werden.
Sie sind jedoch selbst dafür verantwortlich, dass uns alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Ende der Arbeitsunfähigkeit
Vor dem voraussichtlichen Ende:
Endet Ihre Arbeitsunfähigkeit vor dem ärztlich bestätigten Termin, genügt eine Mitteilung an krankengeld@stadt.graz.at. Alternativ kann das Formular Gesundmeldung verwendet werden.
Zum bestätigten Ende:
Fällt Ihre Arbeitsunfähigkeit mit dem bestätigten Enddatum oder am Tag einer Wiederbestellung weg, ist keine gesonderte Meldung erforderlich.
Verlängerung des Krankenstandes:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als ursprünglich angenommen, ist unverzüglich eine ärztliche Verlängerung einzuholen und an die KFA Graz zu übermitteln.
Krankenstandskontrolle
Die KFA Graz ist verpflichtet, das Vorliegen und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Dies erfolgt in der Regel durch die Anforderung von Befunden und Therapienachweisen.
Falls erforderlich, werden Sie zu einer persönlichen Begutachtung beim chefärztlichen Dienst der KFA Graz vorgeladen.
Sollten Sie einen Termin aus gesundheitlichen Gründen (z. B. hohes Fieber) nicht wahrnehmen können, ist der chefärztliche Dienst rechtzeitig zu informieren.
Endet Ihre Arbeitsunfähigkeit vor oder am Tag der Kontrolluntersuchung, melden Sie das tatsächliche Ende unverzüglich der KFA Graz.
Ortswechsel während des Krankenstandes
Ein Ortswechsel während eines Krankenstandes von mehr als einem Tag ist nur in Ausnahmefällen und innerhalb von Österreich zulässig und bedarf der vorherigen Zustimmung der KFA Graz.
Hierfür ist ein schriftlicher Antrag an den chefärztlichen Dienst kfa.chefarzt@stadt.graz.at zu stellen, inklusive einer ärztlichen Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes.
