Die Stadt Graz und die Universität Graz haben gemeinsam eine Veranstaltung zum Thema Familienrecht organisiert. Expert:innen aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutierten dabei über aktuelle Entwicklungen sowie die Herausforderungen im rechtlichen Rahmen von Familie und Gesellschaft.
Ein Schwerpunkt lag auf der historischen Entwicklung der Frauenrechte. Bis zur Reform von 1975 waren Frauen in Österreich rechtlich benachteiligt und in vielen Entscheidungen, wie etwa bei der Berufswahl oder dem Wohnsitz, vom Mann abhängig. Die Reform führte zu einer rechtlichen Gleichstellung in der Ehe sowie im Kindschaftsrecht und glich Care-Arbeit der Erwerbsarbeit an.
Trotz dieser Fortschritte gibt es weiterhin gesellschaftliche Herausforderungen. Dazu gehören eine ungleiche Verteilung von Sorgearbeit und mentaler Belastung sowie wirtschaftliche Nachteile für Frauen nach einer Scheidung. In diesem Zusammenhang wurde diskutiert, ob das Verschuldungsprinzip bei Scheidungen abgeschafft werden sollte.
Zusammenfassend wurde deutlich, dass das Familienrecht kein starres Regelwerk ist. Es spiegelt gesellschaftliche Veränderungen und Machtverhältnisse wider und muss daher kontinuierlich und interdisziplinär weiterentwickelt werden.
Auf reges Interesse stieß die gestrige gemeinsame Veranstaltung der Stadt Graz, Referat Frauen & Gleichstellung und des Instituts für Rechtswissenschaftliche Grundlagen der Universität Graz an der prominente Vertreter:innen aus Politik, Wissenschaft und der Grazer Stadtverwaltung teilnahmen.
Unter dem Titel „Familienrecht im Spannungsfeld von Politik und Gesellschaft" diskutierten Expert:innen aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Familienrecht. Umgesetzt wurde die Veranstaltung der Serie „Rechtshistorischer Dialog" von Anita Ziegerhofer vom Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen der Universität Graz.



Patriarchale Strukturen wurden aufgebrochen
Vor 50 Jahren brachte die Familienrechtsreform die rechtliche Gleichstellung von Frauen entscheidend voran. Auch wenn es viele, gerade jüngere Menschen kaum glauben können: Bis 1975 durften Frauen in Österreich nicht selbstständig über Erwerbstätigkeit, Verträge oder ihren Wohnsitz entscheiden. Es galt das ABGB von 1811: „Der Mann ist das Haupt der Familie". Ein Blick zurück zeigt, wie jung Frauenrechte sind und wie lange der Weg hierhin war.
Aus Gehorsam wurde Partnerschaft
In ihrem Grundsatzvortrag schilderte Bundesministerin Anna Sporrer eindrücklich die Entwicklung der rechtlichen Gleichstellung der Geschlechter in Österreich und Europa. Beginnend mit der Französischen Revolution und der Forderung, dass bürgerliche Rechte auch für Frauen gelten, warf Sporrer einen Blick zurück auf einzelne feministische Stimmen wie jene der Revolutionärin und Schriftstellerin Olympe de Gouges (1748-1793), die für ihren unbedingten Einsatz und Kampf für Frauenrechte unter der Guillotine hingerichtet wurde. Zwar wurden mit der Zeit weitere Stimmen laut, doch der Gegenwind hielt unvermindert an. Im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) von 1811 wurden traditionelle Geschlechterrollenbilder juristisch einzementiert. Ohne Zustimmung des Mannes durften Frauen fortan und bis 1975 weder einen Beruf ausüben noch über ihren Wohnsitz entscheiden. Die „väterliche Gewalt" entschied über das Wohlergehen der Kinder, das „Familienoberhaupt" über die persönlichen Angelegenheiten der Frau.
Die Familienrechtsreform 1975 brachte dann endlich eine Veränderung im Ehe- und im Kindschaftsrecht. Aus Gehorsam wurde Partnerschaft. Care-Arbeit wurde der Erwerbsarbeit rechtlich gleichgestellt. Vater und Mutter erhielten gleiche Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern. Gemeinsames Vermögen wird seitdem bei der Scheidung geteilt.
Herausfordernd bleiben gesellschaftliche Entwicklungen wie die Retraditionalisierung der Geschlechterrollen zum Beispiel durch Tradwives-Influencerinnen und die Manosphere. Auch Care-Arbeit und Mental Load sind nach wie vor ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt. Deshalb führen Scheidungen vielfach auch zu einer Benachteiligung des wirtschaftlich schlechter gestellten Teils - also vor allem von Frauen. Juristisch stellt sich also die Frage nach der Unterhaltspflicht unabhängig vom Verschuldungsprinzip.
„Ehe ist keine Versorgungsinstitution.“
Unter diesem Leitzitat von Bundesministerin Anna Sporrer diskutierten im Anschluss auf den Grundsatzvortrag Doris Kirschner, Leiterin des Referats Frauen & Gleichstellung, Thomas Schoditsch, Universitätsprofessor für Familienrecht, und Christian Scambor, Gesundheitspsychologe in der Männerberatung, unter anderen Themen die Frage, ob das Verschuldungsprinzip bei Scheidungen abgeschafft werden sollte.
Familienrecht betrifft uns alle
Durch die Diskussion wird klar, dass das Familienrecht in einem Spannungsfeld steht: Zwischen verschiedenen Rechtsmaterien, die nicht aufeinander abgestimmt sind und doch alle das Familienrecht prägen, zwischen verschiedenen politischen und wirtschaftlichen Interessen sowie zwischen widersprüchlichen gesellschaftlichen Entwicklungen. Familienrecht bleibt damit ein gesellschaftspolitisches Thema, das kontinuierlich und interdisziplinär weiterentwickelt werden muss. Denn Familienrecht betrifft uns alle. Manchmal unsichtbar, manchmal - besonders in Krisensituationen wie einer Scheidung - mit existentieller Bedeutung.
Die Veranstaltung zeigt, dass Familienrecht kein statisches Regelwerk ist, sondern gesellschaftliche Entwicklungen, Machtverhältnisse und Vorstellungen von Gleichberechtigung widerspiegelt.
