Der Menschenrechtsbeirat kann gemäß Geschäftsordnung für einzelne Projekte Arbeitsgruppen einrichten, zu denen auch Auskunftspersonen beigezogen werden können.
Das Grazer Haus der Architektur lädt gemeinsam mit Beirat und Vorstand Interessierte dazu ein, aktiv an Inhalten oder der Öffnung des Hauses mitzuwirken.