Haben Sie Ihre Betriebskostenabrechnung für 2023 schon erhalten? Vermieter:innen sind verpflichtet, bis 30. Juni die Betriebskosten aus dem Vorjahr abzurechnen.
Haben Sie Ihre Betriebskostenabrechnung für 2023 schon erhalten? Vermieter:innen sind verpflichtet, bis 30. Juni die Betriebskosten aus dem Vorjahr abzurechnen.
Haben Sie Ihre Betriebskostenabrechnung für 2023 schon erhalten? Vermieter:innen sind verpflichtet, bis 30. Juni die Betriebskosten aus dem Vorjahr abzurechnen.
Beherbergungsbetriebe sind gemäß Bundesstatistikgesetz und Tourismusverordnung verpflichtet, einmal jährlich statistische Informationen bekanntzugeben.
Bis zum 28. Februar 2025 kann der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark beantragt werden. Damit können Haushalte 340 Euro an Unterstützung bekommen.
Die Bauarbeiten für den Radweg entlang des Opern- und Joanneumrings gehen ins Finale. Ab sofort kann man westlich der Herrengasse wieder zwei Kfz-Spuren nutzen.