Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann ab Dienstag, den 21. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 beantragt werden. Anspruchsberechtigte Grazer:innen können ihren Antrag persönlich in den Servicestellen der Stadt Graz stellen.
Nähere Informationen und die Richtlinie zum Heizkostenzuschuss finden Sie auf dem Sozialserver des Landes Steiermark
Bitte vereinbaren Sie einen Termin
So vermeiden Sie lange Wartezeiten:
- telefonisch unter +43 316 872-6666
- hier online beantragen
Von 11.00 Uhr bis 13:00 Uhr ist in den Servicestellen
- Bahnhofgürtel 85
- Conrad-von-Hötzendorf-Straße 104
- Tummelplatz 9
eine Beantragung ohne Termin möglich.
Wichtige Änderungen bei den Voraussetzungen
Sie haben Anspruch, wenn Sie:
- Österreicher:in oder EU-Bürger:in sind
- seit mindestens 5 Jahren durchgehend in der Steiermark mit Hauptwohnsitz leben
- bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten
Wer hat Anspruch?
Den Heizkostenzuschuss können:
- Ein-Personen-Haushalte mit Einkommen bis netto 1661 Euro beziehen,
- Haushaltsgemeinschaften sind es netto 2492 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, kommen 498 Euro hinzu.
Hinweis:
Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf ein Zwölftel des Jahresnettoeinkommens inklusive Sonderzahlungen.
Wer hat keinen Anspruch?
Personen sind nicht für den Heizkostenzuschuss anspruchsberechtigt, wenn sie:
- Wohnunterstützung beziehen
- Drittstaatenangehörige sind
- über die Einkommensgrenze fallen
- nach 1. September 2025 das erste Mal in der Steiermark gemeldet wurden
- keinen ununterbrochenen Aufenthalt in der Steiermark seit 5 Jahren haben
- in Pflege-, Alten-, Schüler- und Stunden: innen Heime leben (Ausnahme, abgeschlossene Wohneinheit, die über einen eigenen Koch-, Schlaf- und Sanitärbereich verfügt)
- Personen die Grundversorgung beziehen
Hinweis:
Wenn eine Person im Haushalt Wohnunterstützung bezieht, besteht für den gesamten Haushalt kein Anspruch.
Notwendige Unterlagen
Damit wir Ihren Antrag rasch bearbeiten können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Amtlichen Lichtbildausweis
- Kontodaten
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Nachweis der Heizkosten
Welche Einkommensnachweise brauchen wir?
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
oder - Versicherungsdatenauszug und Einkommensnachweise z.B. (Monatslohnzettel, AMS-Bezug, Sozialhilfe-Bescheid, Pensionsnachweis)
Wenn Sie selbstständig sind:
- Einkommenssteuerbescheide der letzten drei Jahre
Wenn Sie kein Einkommen haben:
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
oder - Versicherungsdatenauszug
- Mitversicherungs- oder Ausbildungsbestätigung
- Falls vorhanden: Nachweis über freiwillige Unterstützung durch Eltern