• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung

bei Vorhaben der Stadt Graz

Die „Leitlinien für die Bürger:innenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt Graz" wurden in einem Beteiligungsprozess 2013 - 2014 im Dialog zwischen Bürger:innen, Verwaltung und Politik erarbeitet.

Am 15. Mai 2014 wurden die Leitlinien vom Grazer Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Ab Mitte Jänner 2015 sind die MitarbeiterInnen des Magistrates dazu angehalten, die Leitlinien zu erproben.

Kernelemente der Leitlinien:

Kernelement 1) In den Leitlinien werden Regeln formuliert, über welche Vorhaben der Stadt Graz auf einer neuen Vorhabenliste im Internet informiert werden soll und wie die Vorhabenliste erstellt und aktualisiert wird. Die Vorhabenliste dient einer möglichst frühzeitigen übersichtlichen Information über wichtige/große Vorhaben der Stadt. Auf der Vorhabenliste wird auch darüber informiert, ob bei einem Vorhaben Bürger:innenbeteiligung angeboten werden kann oder nicht.

Kernelement 2) Es wird in den Leitlinien definiert, welche Schritte in der Vorbereitung von Bürger:innenbeteiligung bei Vorhaben der Stadt durch die Verwaltung gesetzt werden müssen. Insbesondere müssen Gestaltungsspielräume als Voraussetzung für Bürger:innenbeteiligung geprüft werden. Anschließend sind Beteiligungskonzepte für das jeweilige Vorhaben zu erstellen, in denen u.a. Ziele, Zielgruppen, Methoden und Zeitplan des Beteiligungsprozesses genannt werden. Die Beteiligungskonzepte werden den jeweiligen Bezirksvertretungen, Beiräten und Beauftragten der Stadt übermittelt werden mit der Möglichkeit der Stellungnahme (Konsultation). Anschließend werden sie den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

Kernelement 3) Ist bei einem Vorhaben der Stadt Graz keine Bürger:innenbeteiligung vorgesehen, dann gibt es die Möglichkeit der formalen Anregung von Bürger:innenbeteiligung für 4 definierte Gruppen. Mit dem Instrument der formalen Anregung kann die Stadt Graz aufgefordert werden, erneut zu prüfen, ob es Gestaltungsspielräume beim Vorhaben gibt und ob BürgerInnenbeteiligung angeboten werden kann.

Leitlinien für Bürger:innenbeteiligung (Verordnungstext)

Dokumentation der Leitlinienerarbeitung 2013-2014

Gemeinderatsbericht 15. Mai 2014

Info-Folder November 2014

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).