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Gewerbe
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Gewerbe: Anmeldung, Verfahren
Eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, kann dann selbstständig ausgeübt werden, wenn das Gewerbe bei der zuständigen Behörde angemeldet worden ist.
Gewerbliche Betriebsanlagen
Aufgaben sind die Durchführung von Genehmigungs- bzw. Änderungsverfahrens, das Beschwerdemanagement sowie die fortlaufende Überprüfung der Betriebe.
Technische Anlagen
Genehmigung und Überprüfung von technischen Anlagen nach den Bestimmungen des Stmk. Baugesetzes.
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Bekanntmachungen
Betriebsanlagen
Vereinfachte Verfahren
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