• Seite vorlesen
  • Feedback an Autor
  • Auf Twitter teilen
  • Auf Facebook teilen

Schuleinschreibung für Grazer Volksschulen

Wichtig zu wissen

Alle Kinder, die vor dem 2. September 2024 sechs Jahre alt werden, sind im Schuljahr 2024/2025 schulpflichtig.
(Stichtag für die Schulpflicht ist der 1.September 2024) 

Die genauen Termine bekommen Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte von der Abteilung für Bildung und Integration in einem Brief zugesandt.

  • Die genauen Termine für die Einschreibung werden Ihnen per Elternbrief bis spätestens Ende Oktober 2023 übermittelt.  
  • Kinder mit Grazer Hauptwohnsitz können online vorgemerkt werden. Hier können drei Wahlschulen angegeben werden, wobei eine in unmittelbarer Nähe (Radius 1.500 Meter) der Wohnadresse sein muss. 
  • Vor Weihnachten teilt Ihnen die ABI per E-Mail mit, an welcher Schule Sie Ihr Kind einschreiben können. 
  • Gemeinsam mit Ihrem Kind gehen Sie dann zur Schuleinschreibung in der Ihnen zugeteilten Schule. 

Zusatzinfo: Die Schuleinschreibung findet vom 15. Jänner bis 18. Jänner 2024 statt. 

So funktioniert es + Formular

Damit Ihr Kind in die Volksschule gehen kann, müssen Sie Ihr Kind in der Schule einschreiben. Die Einschreibung findet in Graz immer im Jänner statt.

Vor der Einschreibung sollten Sie für Ihr Kind unbedingt bereits im November eine Online-Vormerkung vornehmen. Bei der Online-Vormerkung können Sie auch den Bedarf an Tagesbetreuung bekanntgeben. Genauere Informationen erhalten Sie dann bei der Schüler:inneneinschreibung.

Wie funktioniert die Online-Vormerkung?
Sie haben die Möglichkeit, die Vormerkung online bequem von zu Hause durchzuführen, dazu klicken Sie bitte hier.

Wenn Sie Unterstützung benötigen, dann haben Sie die Möglichkeit persönlich ins ABI-Service, Keesgasse 6, 8010 Graz, im Erdgeschoß kommen. Dazu vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. Hier geht es zur Terminvereinbarung.

Bei der Online-Vormerkung geben Sie drei Schulen Ihrer Wahl an. Eine der drei Schulen muss sich in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Wohnort befinden. Es stehen auch die katholischen Privatschulen zur Auswahl. Wichtig: Um die Online-Vormerkung durchführen zu können, müssen Sie eine gültige E-Mail-Adresse haben.

Wann findet die Online-Vormerkung statt?
Die nächste reguläre Online-Vormerkung findet vom 3. November bis 13. November 2023 statt. 

Bekommt mein Kind aufgrund der Vormerkung einen fixen Schulplatz in der Schule unserer Wahl?
Nein. Es kann vorkommen, dass zu viele Kinder in einer Schule vorgemerkt sind. Die Abteilung für Bildung und Integration prüft dann gemeinsam mit den Schulleitungen die Kriterien für die Aufnahme. Bei der Vormerkung geben Sie drei Schulen bekannt, die für Sie in Frage kommen. Auf Basis der Kriterien wird die Schule für die Einschreibung ermittelt.

Antrag sprengelfremder Schulbesuch

Notwendige Unterlagen

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zur Einschreibung an der Ihnen zugeteilten Schule gehen, sind folgende Dokumente mitzubringen:
  • Meldenachweis
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis des Religionsbekenntnisses (z.B. Taufschein)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass des Kindes bzw. der Eltern 
  • E-Card des Kindes
  • Impfpass
  • Schüler:innenaufnahmeblatt, sofern das Kind nicht online vorgemerkt wurde
  • Protokoll des Entwicklungsgespräches des letzten verpflichtenden Kindergartenjahres

Fristen + Termine

Grundsätzlich informieren Kindergärten rechtzeitig über die bevorstehende Vormerkung und Anmeldung in den Schulen. 

Schüler:inneneinschreibung: 15. bis 18. Jänner 2024 von 8.00 bis 12.00 Uhr (für die städtischen Volksschulen)

Die zugeteilte Schule wird Ihnen vor der Schuleinschreibung mitgeteilt. Sie erhalten dazu einen Elternbrief mit allen Informationen und Terminen rund um die Schuleinschreibung.

Kosten: Keine

Kontakt

Geschäftsbereich Bildungsservice
8010 Graz, Keesgasse 6
Tel: +43 316 872-7474
E-Mail: abiservice@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Persönlicher Parteienverkehr und Kund:innenkontakt ist nur nach Online-Terminbuchung möglich!

Mehr zum Thema

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).

Zuständige Dienststelle

ABI-Service 

Servicestelle der Abteilung für Bildung und Integration