Was ist der Altstadterhaltungsfonds?
Seit 1974 gibt es das Grazer Altstadterhaltungsgesetz. Seither unterstützen die Stadt Graz und Land Steiermark Eigentümer:innen von besonder schutzwürdigen Gebäuden in den sechs Grazer Altstadtschutzzonen, wenn sie bauliche Maßnahmen durchführen, die dem historischen Erhalt der Altstadt dienen. Konkret werden Zuschüsse für die Sanierung von Fassaden, Holzfenstern, Holzklappläden, Holzrollläden, Gartenzäunen sowie für die Entsiegelung von Vorgärten bereitgestellt. Zudem auch für den Austausch von Holzfenstern. Ob das Gebäude bzw. Objekt, für das Sie einen Antrag stellen wollen, in einer der sechs Altstadtschutzzonen liegt, sehen Sie auf dem Schutzzonenplan.
















Was kann gefördert werden?
Der Fonds kann nicht rückzahlbare Zuschüsse oder andere finanzielle Unterstützung für Maßnahmen gewähren, die zu Erhalt und Sanierung beitragen. Dazu gehört vor allem die Aufrechterhaltung des historischen äußeren Erscheinungsbildes.
Förderfähig sind typischerweise Arbeiten an Gebäudeteilen, die das Straßenbild und die historische Struktur prägen.
1. Fassaden: Gefördert werden Arbeiten an straßenseitig erkennbaren Fassaden, zum Beispiel:
- Restaurierung und Instandsetzung historischer Fassaden
- Erhalt von Stuck, Gesimsen, Lisenen und anderen Gliederungselementen
- Wiederherstellung historischer Farb- und Materialkonzepte
Förderhöhe: Für Fassaden gibt es keine allgemeingültigen Quadratmeterpreise. Je nach Zustand und Aufwand ändern sich die förderrelevanten Richtwerte. Je nachdem, wie der Grad des Schadens oder die Fassade gegliedert ist. Entscheidend ist immer der konkrete Einzelfall.
2. Holzfenster, Holzklappläden/Holzrollläden:
- Holzfenstersanierungen: 125 Euro pro Fensterflügel*
- Holzfenstertausch (wenn eine Sanierung nicht mehr möglich ist): 165 Euro pro Flügel*
- Sanierung historischer Holzklappläden: 125 Euro pro Stück*
- Sanierung historischer Holzrollläden: 250 Euro pro Stück*
3. Vorgärten
Gefördert wird die Entsiegelung und Wiederherstellung historischer Vorgartenbereiche, zum Beispiel:
- Entfernung von Asphalt, Beton oder Pflasterungen
Förderhöhe*: 135 Euro pro m² entsiegelter Fläche
Für Begrünungsmaßnahmen gibt es eigene Förderungen beim Grazer Umweltamt
Entsiegelungen
Baumpflanzungen
4. Historische bzw. schutzwürdige Zäune – gefördert werden:
- Instandsetzung historischer Zäune
- Wiedererrichtung nach historischem Vorbild
Förderhöhe*: 50 Euro pro laufendem Meter
* Alle Beträge sind Richtsätze und ersetzen keine Einzelfallprüfung.
- Sie brauchen einen behördlichen Bescheid für die geplante Baumaßnahme oder eine Mitteilung gemäß § 21 des steiermärkischen Baugesetzes, falls Sie keine baubehördliche Genehmigung benötigen. Das Servicecenter der Bau- und Anlagenbehörde ist hier die richtige Ansprechpartnerin.
- Sie müssen die Fassade, die Holzfenster und ähnliches von einem:einer Restaurator:in begutachten lassen. Sie bekommen dann einen schriftlichen Befund und Informationen, wie die Arbeiten ausgeführt werden sollen.
- Bitte stellen Sie detailliert alle Kosten zusammen, die durch die Sanierungen oder den Austausch erwartet werden. Gemeint sind etwa Kostenvoranschläge durch Profis bzw. Fachbetriebe. Dazu gehören auch separate Angaben über Zusatzkosten, damit die Ziele des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes erreicht werden.
- Gehört die Liegenschaft oder das Haus nicht Ihnen oder Ihnen alleine, dann benötigen Sie von Eigentümer:innen Vollmachten, damit Sie einen Antrag stellen können.
- Bitte fotografieren Sie die Fassade, Fenster oder den Vorgarten vor Beginn der Arbeiten, damit wir uns ein Bild vom jetzigen Zustand machen können.
- Reichen Sie den Antrag online über die Webseite der Stadt Graz ein. Besuchen Sie dafür https://www.digitalestadt.graz.at
Falls Sie den Antrag nicht online stellen können oder keine E-Mail-Adresse haben, rufen Sie bitte bei uns an, wir machen dann einen persönlichen Termin mit Ihnen aus. - Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag stellen, bevor Sie mit den Sanierungsarbeiten beginnen.
- Ist Ihr Antrag bei uns angekommen, schicken wir Ihnen eine E-Mail-Bestätigung oder rufen wir Sie an.
- Ihren Antrag schicken wir bei Bedarf an die ASVK (Altstadtsachverständigen-Kommission) weiter. Diese begutachtet, ob Ihr Vorhaben förderwürdig ist. Anschließend berechnen wir von der Geschäftsstelle des Grazer Altstadterhaltungsfonds die Förderhöhe, die das Kuratorium beschließt. Dann bekommen Sie die verbindliche Fördervereinbarung.
- Sobald Sie einen Baubescheid erhalten und uns den Antrag geschickt haben, können Sie mit der Sanierung beginnen. Sie müssten prinzipiell nicht warten, bis Sie eine Förderzusage haben. Ob Sie eine Förderung erhalten, kann allerdings nicht garantiert werden.
- Bitte fotografieren Sie nach dem Ende der Arbeiten das Projekt, damit Sie dokumentieren können, was und wie etwas gemacht wurde.
- Nach der Sanierung müssen ein:e Restaurator:in oder die ausführende Firma bestätigen, dass die Arbeiten wie im Gutachten beschrieben, erledigt wurden. Sie benötigen auch die Rechnung sowie eine Zahlungsbestätigung. Erst dann können wir die Förderung auszahlen.
DIin Anita Grbić Junuzović
Geschäftsstelle des Grazer Altstadterhaltungsfonds
Bauamtsgebäude
Europaplatz 20, 8. Stock, Zimmer 804
8011 Graz
Tel.: +43 316 872-3557
Fax: +43 316 872-3509
E-Mail: altstadterhaltungsfonds@stadt.graz.at
Termine: Bitte rufen Sie vorher an oder schicken Sie eine E-Mail.

