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GR-Sitzungen: von A(blauf) bis Z(uhörer:innen)

Ablauf von Gemeinderatssitzungen

Die öffentliche Sitzung beginnt meistens mit Mitteilungen der Bürgermeisterin (Nachrufe, Informationen über Berichte, Dringlichkeitsverfügungen, ...), gefolgt von der Fragestunde. Anschließend werden die einzelnen Tagesordnungspunkte (= Berichte und Anträge des Stadtsenats und der Gemeinderatsausschüsse) beraten und es wird darüber abgestimmt. Dauert das länger als 4 Stunden ab Sitzungsbeginn, wird die Tagesordnung unterbrochen und es werden die Dringlichkeitsanträge behandelt. Die Reihenfolge der Dringlichkeitsanträge richtet sich nach der Mandatsstärke des Klubs bzw. der Fraktion, die den Antrag eingebracht hat. Anschließend wird die unterbrochene Tagesordnung fortgesetzt. Es folgt der nichtöffentliche Teil der Gemeinderatssitzung.

Details finden Sie in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat

Anfragen

Jedes Mitglied des Gemeinderats und des Stadtsenates darf in ordentlichen Sitzungen in allen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Anfragen an den Bürgermeister richten. Die Frage wird der Bürgermeisterin schriftlich vorgelegt. Spätestens nach drei Sitzungen muss die Bürgermeisterin die Anfrage mündlich oder schriftlich beantworten.

Außerordentliche Gemeinderatssitzungen

Die Termine für ordentliche Sitzungen legt der Gemeinderat jeweils für ein Jahr im Vorhinein fest. Aus besonderen Anlässen oder für dringende Angelegenheiten können außerordentliche Gemeinderatssitzungen stattfinden. Ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder (mindestens 12) kann eine außerordentliche Sitzung verlangen.

Befangenheit

Gemeinderats- und Stadtsenatsmitglieder sind von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen, wenn sie befangen sind. Befangenheit liegt dann vor, wenn Verwandte oder Verschwägerte an der Sache beteiligt sind oder sonst Gründe vorliegen, die die volle Unbefangenheit in Zweifel ziehen. Das befangene Mitglied stellt seine Befangenheit selbst fest und muss während der Beratung und Beschlussfassung den Sitzungssaal verlassen.

Beschlussfähigkeit

Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder zur Sitzung eingeladen wurden und mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist.

Beschlussfassung

Neben der ordnungsgemäßen Einladung zur Sitzung müssen grundsätzlich mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend sein und die Mehrheit der anwesenden Gemeinderatsmitglieder zustimmen. Es gibt aber zahlreiche Bestimmungen, die erhöhte Beschlussfassungsquoten vorsehen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 

Dringlichkeitsanträge

Dringlichkeitsanträge sind Anträge von Gemeinderatsmitgliedern auf Ergänzung der Tagesordnung. Dabei muss zuerst mehr als die Hälfte der anwesenden Gemeinderatsmitglieder für die Dringlichkeit des Antrages stimmen. Ist dies der Fall, wird über den Inhalt des Antrages diskutiert und abgestimmt. Ausgeschlossen von der dringlichen Behandlung sind z.B. Misstrauensantrag gegen die Bürgermeisterin, Anträge auf Änderung der Geschäftsordnung, oder Weisungen an die VertreterInnen der Stadt in Unternehmungen. Jeder Klub darf pro Sitzung nur zwei Dringlichkeitsanträge einbringen, Gemeinderatsmitglieder ohne Klub einen Dringlichkeitsantrag.

Fragestunde

Vor Beginn der Tagesordnung findet in ordentlichen Gemeinderatssitzungen eine 60-minütige Fragestunde statt. Jedes Gemeinderatsmitglied kann dabei eine konkrete Frage an ein Stadtsenatsmitglied richten, die in der Sitzung beantwortet werden muss. Die Frage ist zwei Tage vor der Gemeinderatssitzung schriftlich vorzulegen. In der Sitzung ist nach der Antwort des Stadtsenatsmitgliedes eine Zusatzfrage zulässig, die gleich beantwortet werden muss.

Geschäftsordnung für den Gemeinderat

In der Geschäftsordnung für den Gemeinderat finden sich die näheren Bestimmungen über den Ablauf von Sitzungen, sowie die Rechte und Pflichten der Gemeinderatsmitglieder. Sie wird mit Zustimmung von mehr als der Hälfte aller Gemeinderatsmitglieder beschlossen.

Geschäftsordnung (pdf)

Nichtöffentliche Gemeinderatssitzung

Tagesordnungspunkte, bei denen über individuelle hoheitliche Verwaltungsakte (= Bescheide), Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofbeschwerden und Personalangelegenheiten entschieden wird, sind immer nichtöffentlich. Außerdem werden auch aus Datenschutzgründen, zur Wahrung des Steuergeheimnisses oder der Amtsverschwiegenheit Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung gefasst.

Ordentliche Gemeinderatssitzung

Ordentliche Gemeinderatssitzungen werden auf Vorschlag der Bürgermeisterin zu Beginn eines jeden Jahres vom Gemeinderat festgesetzt. Sie dienen der Erledigung der laufenden Geschäftsstücke sowie der Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats.

Organe der Stadt Graz

Der Gemeinderat: ist das oberste beschließende und überwachende Organ der Stadt Graz im eigenen Wirkungsbereich. Die 48 Mitglieder werden für fünf Jahre von den Wahlberechtigten gewählt.

Die Bürgermeisterin: wird durch den Gemeinderat bei der konstituierenden Gemeinderatssitzung, ebenso für fünf Jahre gewählt. Da Graz eine Statutarstadt ist, ist der Bürgermeister zugleich auch Bezirkshauptmann (verantwortlich für die Besorgung der Angelegenheiten des übertragenen Wirkungsbereichs).

Der Stadtsenat: besteht aus sieben Mitgliedern, die vom Gemeinderat gewählt werden: Bürgermeisterin, Bürgermeisterin-Stellvertreterin und fünf Stadträt:innen.

Die einzelnen Mitglieder des Stadtsenates

Die Verwaltungsausschüsse: diese sind für die Verwaltung von Unternehmungen der Stadt, (Geriatrischen Gesundheitszentren, Wohnen Graz und das Grazer Parkraumservice) zuständig. Aus wie vielen Gemeinderatsmitgliedern ein Verwaltungsausschuss besteht, legt der Gemeinderat fest. Auch die Wahl in diese Ausschüsse erfolgt durch den Gemeinderat.

Bezirksrat, Bezirksvorsteher, Migrant:innenbeirat sind besondere Einrichtungen der Stadt Graz ohne Organstellung. Sie sorgen für einen Informationsaustausch zwischen Bezirken bzw. den ausländischen Mitbürger:innen und der Stadt und beraten die Organe der Stadt.

Öffentliche Gemeinderatssitzung

Grundsätzlich sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich, sind also für interessierte Zuhörer:innen zugänglich. Nur aus Gründen des Datenschutzes, der Amtsverschwiegenheit oder des Steuergeheimnisses darf die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Die Wahl der Bürgermeisterin, der Bürgermeisterin-Stellvertreterin und der einzelnen Mitglieder des Stadtsenats, der Beschluss über das Budget (Voranschlag) und den Rechnungsabschluss muss immer in einer öffentlichen Sitzung stattfinden.

Petition

Petitionen des Gemeinderates sind Anregungen und Änderungsvorschläge an andere Einrichtungen, wie zum Beispiel an den Landes- oder Bundesgesetzgeber oder an die Landes- oder Bundesregierung.

Sitzungsfreie Zeit des Gemeinderates

Üblicherweise finden von Mitte Juli bis Anfang September keine ordentlichen Gemeinderatssitzungen statt. Für diese Zeit kann der Gemeinderat den Stadtsenat ermächtigen, an seiner Stelle bestimmte Entscheidungen zu treffen, wenn dies dringend notwendig ist.

Tagesordnung

Die Bürgermeisterin setzt die Tagesordnung für die öffentliche und nichtöffentliche Gemeinderatssitzung fest. Sie kann bei Beginn der Sitzung einen Gegenstand von der Tagesordnung absetzen. Der Gemeinderat kann einen nicht auf der Tagesordnung stehenden Gegenstand jederzeit in die Behandlung aufnehmen (Dringlichkeitsantrag) oder Gegenstände von der Tagesordnung absetzen.

Vorberatende Gemeinderatsausschüsse

Bevor Gemeinderatsstücke im Gemeinderat behandelt werden, werden sie in Ausschüssen (sogenannte vorberatende Ausschüsse) oder im Stadtsenat beraten. Die Anzahl der Ausschüsse, aus wie vielen Gemeinderatsmitgliedern sie bestehen und den jeweiligen Aufgabenbereich legt der Gemeinderat fest.

Zuhörer:innen

Zuhörer:innen können von der Galerie des Gemeinderatssitzungssaales (Rathaus 3.Stock) die öffentliche Sitzung verfolgen. Aus Sicherheitsgründen müssen sich Gäste der Besuchergalerie mit einem Lichtbildausweis ausweisen. Die Zuhörer:innen müssen sich während der Gemeinderatssitzung ruhig verhalten. Es dürfen keine Transparente entrollt oder Äußerungen getätigt werden. Fotografieren und Videoaufzeichnungen sind nur mit Zustimmung der Bürgermeisterin als Vorsitzenden der Gemeinderatssitzung erlaubt.

Die Sitzplätze für die Presse sind links vom Eingang in den Gemeinderatssitzungssaal.

Da es nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen gibt, wird empfohlen, die Sitzung live (oder bis zu 7 Tage nach der Sitzung) im Online-Stream zu verfolgen. Hier können Sie den Online-Stream zur Sitzung abrufen: graz.at/gemeinderat-live

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