Wichtig zu wissen
- Die Vormerkung für das Betreuungsjahr 2024/2025 findet von 15. Jänner bis 8. März 2024 statt.
- Sie haben die Vormerkung für das Betreuungsjahr 2024/2025 verpasst? Dann füllen Sie bitte das Formular "Nachträglicher Antrag zur Vormerkung" aus und schicken es an abiservice@stadt.graz.at.
FAQ: Hier finden Sie gängige Fragen zur Online Vormerkung und die passenden Antworten dazu.
So funktioniert es + Formular
Für das Betreuungsjahr 2024/2025 füllen Sie bitte zwischen 15. Jänner und 8. März online das Vormerkformular aus.
Sie haben die Vormerkung für das Betreuungsjahr 2024/2025 verpasst? Dann füllen Sie bitte das Formular "Nachträglicher Antrag zur Vormerkung" aus und schicken es an abiservice@stadt.graz.at.
Notwendige Unterlagen
Für die Vormerkung:
- Meldezettel der Erziehungsberechtigten und des Kindes (Daten bitte wie am Meldezettel eingeben)
Zum Ansuchen der Förderung/Beitragsberechnung:
- Beitragsvorschreibung (Kindergarten)
- Steuerpflichtiges Einkommen
- a. Einkommenssteuerbescheid 2023/Arbeitnehmerveranlagung 2023 (Finanzamt)
b. Jahreslohnzettel (Arbeitgeber)
c. Alternativ: Versicherungsdatenauszug MIT Beitragsgrundlage (Sozialversicherungsanstalt, ÖGK, etc.)
d. Alternativ: Gewinn- und Verlustrechnung durch den/die Steuerberater:in (NUR bei Selbstständigen) - weitere Einkünfte und Unterlagen, z.B.
a. Wochengeld
b. Kinderbetreuungsgeld
c. Arbeitslosengeld (AMS-Bezüge)
d. Notstandshilfe
e. Sozialhilfe und Mindestsicherung: Jahresübersicht mit tatsächlich ausbezahlten Werten (Sozialamt)
f. Unterhaltsvereinbarungen (Gericht, Amt für Jugend und Familie) - Checkliste
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Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-und Nicht-EWR-BürgerInnen), Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit erstmaliger Meldung des Hauptwohnsitzes in Graz nach dem 1. Jänner 2016 bringen bitte die unterzeichnete Integrationserklärung mit.
Fristen + Termine
- Vormerkung - Betreuungsjahr 2024/2025: 15. Jänner bis 8. März 2024
- Beitragsberechnung - Betreuungsjahr 2024/2025: 15. Mai bis 30. Juni 2024
Kosten
Die Aufstellung der Kosten finden Sie unter folgenden Links:
Betreuungsjahr 2024/2025:
Bei privaten Einrichtungen, die nicht im städtischen Tarifsystem sind, fragen Sie bitte die/den jeweilige/n Leiter:in nach den genauen Kosten.
Wenn Sie per Sepa-Lastschrift bezahlen möchten, dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
Kontakt
8010 Graz, Keesgasse 6
Tel: +43 316 872-7474
E-Mail: abiservice@stadt.graz.at
Förderung/Beitragsberechnung
Sie möchten eine Beitragsberechnung für das Betreuungsjahr 2024/2025 durchführen lassen?
Wenn Sie um Beitragsermäßigung ansuchen möchten, bringen Sie die vollständigen Einkommensunterlagen von 01.01.2023 bis 31.12.2023, die Beitragsvorschreibung und die Checkliste nach vorheriger Online-Terminbuchung in eine der Grazer Servicestellen.
Werden die vollständigen Unterlagen zwischen dem 15. Mai 2024 und dem 30. Juni 2024 vorgelegt, dann bekommen Sie direkt am Service-Schalter die Auskunft über den zu bezahlenden Beitrag.
Die Beitragsberechnung findet vom 15. Mai bis zum 30. Juni statt.
Werden die gesamten Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, kann nicht mehr garantiert werden, dass eine Beitragsreduzierung schon mit dem Betreuungsstart im September stattfindet.
Unterjähriger Einstieg
Sie haben erst jetzt einen Betreuungsplatz erhalten? Sie können innerhalb von vier Wochen eine Beitragsberechnung in einer Servicestelle durchführen lassen. Bitte beachten Sie dabei die oben angeführte Vorgehensweise.
Eine Ermäßigung des Höchstbeitrages aufgrund der Mehrkinderregelung ist bei Kindergärten ONLINE NICHT MÖGLICH.
Weitere Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie hier.