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Vormerkung Kindergarten

Wichtig zu wissen

  • Die Vormerkung für das Betreuungsjahr 2024/2025 findet von 15. Jänner bis 8. März 2024 statt.

  • Sie haben die Vormerkung für das Betreuungsjahr 2023/2024 verpasst? Dann füllen Sie bitte das Formular "Nachträglicher Antrag zur Vormerkung" aus und schicken es an abiservice@stadt.graz.at.

  • Sie möchten eine Berechnung Ihres Beitrags durchführen lassen?
    Mehr Informationen dazu erhalten Sie unter dem Punkt „Förderung/Beitragsberechnung".

So funktioniert es + Formular

Für das Betreuungsjahr 2023/2024 können Sie sich nur mehr nachträglich vormerken lassen. Dazu füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und schicken es an abiservice@stadt.graz.at.

Formular "Nachträglicher Antrag zur Vormerkung"

Notwendige Unterlagen

Für die Vormerkung:

  • Meldezettel der Erziehungsberechtigten und des Kindes (Daten bitte wie am Meldezettel eingeben)

 

Zum Ansuchen der Förderung/Beitragsberechnung:

  1. Beitragsvorschreibung (Kindergarten)

  2. Steuerpflichtiges Einkommen
  3. a. Einkommenssteuerbescheid 2022/Arbeitnehmerveranlagung 2022 (Finanzamt)
    b. Jahreslohnzettel (Arbeitgeber)
    c. Alternativ: Versicherungsdatenauszug MIT Beitragsgrundlage (Sozialversicherungsanstalt, ÖGK, etc.)
    d. Alternativ: Gewinn- und Verlustrechnung durch den/die Steuerberater:in (NUR bei Selbstständigen)

  4. weitere Einkünfte und Unterlagen, z.B.
    a. Wochengeld
    b. Kinderbetreuungsgeld
    c. Arbeitslosengeld (AMS-Bezüge)
    d. Notstandshilfe
    e. Sozialhilfe und Mindestsicherung: Jahresübersicht mit tatsächlich ausbezahlten Werten (Sozialamt)
    f. Unterhaltsvereinbarungen (Gericht, Amt für Jugend und Familie)

  5. Checkliste

  6. Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-und Nicht-EWR-BürgerInnen), Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit erstmaliger Meldung des Hauptwohnsitzes in Graz nach dem 1. Jänner 2016 bringen bitte die unterzeichnete Integrationserklärung mit.

Fristen + Termine

  • Vormerkung - Betreuungsjahr 2024/2025: 15. Jänner bis 8. März 2024

  • Beitragsberechnung - Betreuungsjahr 2024/2025: 15. Mai bis 30. Juni 2024

Kosten

Die Aufstellung der Kosten finden Sie unter folgenden Links:

Betreuungsjahr 2023/2024:

Bei privaten Einrichtungen, die nicht im städtischen Tarifsystem sind, fragen Sie bitte die/den jeweilige/n Leiter:in nach den genauen Kosten.

Wenn Sie per Sepa-Lastschrift bezahlen möchten, dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

SEPA-Lastschrift Kinderbildung und -betreuung

Kontakt

Geschäftsbereich Bildungsservice
8010 Graz, Keesgasse 6
Tel: +43 316 872-7474
E-Mail: abiservice@stadt.graz.at
Öffnungszeiten / Parteienverkehr:
Persönlicher Parteienverkehr und Kund:innenkontakt ist nur nach Online-Terminbuchung möglich!

Förderung/Beitragsberechnung

Sie möchten eine Beitragsberechnung für das Betreuungsjahr 2023/2024 durchführen lassen?

Wenn Sie um Beitragsermäßigung ansuchen möchten, bringen Sie die vollständigen Einkommensunterlagen von 01.01.2022 bis 31.12.2022, die Beitragsvorschreibung und die Checkliste nach vorheriger Online-Terminbuchung in eine der Grazer Servicestellen

Werden die vollständigen Unterlagen zwischen dem 15.  Mai 2023 und dem 30. Juni 2023 vorgelegt, dann bekommen Sie direkt am Service-Schalter die Auskunft über den zu bezahlenden Beitrag.

Werden die gesamten Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, kann nicht mehr garantiert werden, dass eine Beitragsreduzierung schon mit dem Betreuungsstart im September stattfindet.

Unterjähriger Einstieg

Sie haben erst jetzt einen Betreuungsplatz erhalten? Sie können innerhalb von vier Wochen eine Beitragsberechnung in einer Servicestelle durchführen lassen. Bitte beachten Sie dabei die oben angeführte Vorgehensweise.

Eine Ermäßigung des Höchstbeitrages aufgrund der Mehrkinderregelung ist bei Kindergärten NICHT MÖGLICH.

Weitere Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie hier.

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