Wichtig zu wissen
- Sie möchten eine Beitragsberechnung für das Betreuungsjahr 2022/2023 durchführen lassen?
Für die Berechnung des Beitrags für das Betreuungsjahr 2022/2023 bringen Sie bitte die vollständigen Einkommensunterlagen von 01.01.2021 bis 31.12.2021, die Beitragsvorschreibung und die Checkliste nach vorheriger Online-Terminbuchung in eine der Grazer Servicestellen.
Werden die vollständigen Unterlagen zwischen dem 2. Mai 2022 und dem 30. Juni 2022 vorgelegt, dann bekommen Sie direkt am Service-Schalter die Auskunft über den zu bezahlenden Beitrag.
- Sie haben die Online-Vormerkung von 24. Jänner bis 04. März 2022 für einen Betreuungsplatz 2022/2023 verpasst? Dann füllen Sie bitte das Formular für die nachträgliche Vormerkung aus und senden Sie es an abiservice@stadt.graz.at.
So funktioniert es + Formular
- Beitragsberechnung 2022/2023: Beitragsvorschreibung, Einkommensunterlagen von 01.01.2021 bis 31.12.2021 und Checkliste müssen im Zeitraum von 02. Mai 2022 bis 30. Juni 2022 an einer der Grazer Servicestellen vorgelegt werden.
Werden die gesamten Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben, kann nicht mehr garantiert werden, dass eine Beitragsreduzierung schon mit dem Betreuungsstart im September stattfindet. - Nachträgliche Vormerkung: Füllen Sie bitte das Formular für die nachträgliche Vormerkung aus und senden Sie es an abiservice@stadt.graz.at.
Notwendige Unterlagen
- Beitragsvorschreibung (Kindergarten)
- Steuerpflichtiges Einkommen
a. Einkommenssteuerbescheid 2021/Arbeitnehmerveranlagung 2021 (Finanzamt)
b. Jahreslohnzettel (Arbeitgeber)
c. Alternativ: Versicherungsdatenauszug MIT Beitragsgrundlage (Sozialversicherungsanstalt, ÖGK, etc.)
d. Alternativ: Gewinn- und Verlustrechnung durch den/die Steuerberater:in (NUR bei Selbstständigen) - weitere Einkünfte und Unterlagen, z.B.
a. Wochengeld
b. Kinderbetreuungsgeld
c. Arbeitslosengeld (AMS-Bezüge)
d. Notstandshilfe
e. Sozialhilfe und Mindestsicherung: Jahresübersicht mit tatsächlich ausbezahlten Werten (Sozialamt)
f. Unterhaltsvereinbarungen (Gericht, Amt für Jugend und Familie) - Checkliste
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Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-und Nicht-EWR-BürgerInnen), Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte mit erstmaliger Meldung des Hauptwohnsitzes in Graz nach dem 1. Jänner 2016 bringen bitte die unterzeichnete Integrationserklärung mit.
Fristen + Termine
- Beitragsberechnung - Betreuungsjahr 2022/2023: 02. Mai 2022 bis 30. Juni 2022
- Vormerkung - Betreuungsjahr 2022/2023: 24. Jänner 2022 bis 04. März 2022
Kosten
Die Aufstellung der Kosten finden Sie unter folgenden Links:
Betreuungsjahr 2021/2022:
Betreuungsjahr 2022/2023:
Weitere Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie hier.
Bei jenen privaten Einrichtungen, die nicht im städtischen Tarifsystem sind, fragen Sie bitte die jeweilige/n LeiterIn nach den genauen Kosten.
Wenn Sie per Sepa-Lastschrift bezahlen möchten, dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
Kontakt
8010 Graz, Keesgasse 6
Tel: +43 316 872-7474
E-Mail: abiservice@stadt.graz.at
Persönlicher Parteienverkehr und KundInnenkontakt ist nur nach Online-Terminbuchung möglich!